Gesetzesvorhaben Der Digitalcheck auf dem Prüfstand

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

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Behörden, Betriebe und Bürger leiden unter Bürokratie. Das soll sich mit dem Digitalcheck nun ändern. Doch sind Empfehlungen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist, der richtige Weg?

Gesetze sind oft nicht praxistauglich, nicht nutzerfreundlich oder enthalten Vorschriften, die den digital nicht umsetzbar sind. Das soll der Digitalcheck ändern(Bild:  Worawut – stock.adobe.com)
Gesetze sind oft nicht praxistauglich, nicht nutzerfreundlich oder enthalten Vorschriften, die den digital nicht umsetzbar sind. Das soll der Digitalcheck ändern
(Bild: Worawut – stock.adobe.com)

Mit dem Jahreswechsel wurde der Digitalcheck, mit dem neue Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit hin überprüft werden, verpflichtend. Um den Ministerien Zeit zu geben, sich darauf einzustellen, wurden die Ergebnisse allerdings bisher nur intern weitergegeben, seit 1. April veröffentlicht der Nationale Normenkontrollrat (NKR) diese nun auch online. Doch noch herrscht Skepsis. „Ich bezweifle, dass der Digitalcheck in seiner jetzigen Form viel zur weiteren Digitalisierung beitragen kann“, erklärte etwa Rolf Sahre, Vorstand IT-Verbund Landsberg KU.

Malte Spitz, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats sowie Mitgründer und Generalsekretär der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte(Bild:  Trutschel/Photothek)
Malte Spitz, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats sowie Mitgründer und Generalsekretär der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte
(Bild: Trutschel/Photothek)

Aktuell erfolgt die Umsetzung des Digitalchecks in drei Schritten. In einer Vorprüfung wird ermittelt, ob ein Gesetzesvorhaben digitalrelevant und ein Digitalcheck damit nötig ist. „Durch ein Leitfaden-Dokument und eine methodische Unterstützung zur Visualisierung des Vollzugsprozesses sowie die Dokumentation der Durchführung des Digitalchecks anhand ausgewählter mit dem Normenkontrollrat abgestimmter Prüffragen zu digitalrelevanten Aspekten erhalten die Bearbeitenden eine erste Unterstützung für die Erstellung eines digitaltauglichen Gesetzes“, so eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums. In einem letzten Schritt überprüfe der NKR dann die Durchführung des Checks und verfasse eine Stellungnahme. Die Bewertungen können dabei durchaus kritisch sein, erklärte Malte Spitz, Mitglied des NKR. „Ob unsere Hinweise dann zu Änderungen führen, liegt in der Verantwortung der zuständigen Ministerien bzw. der Bundesregierung.“

Da sich durch den Digitalcheck allerdings nicht das Verwaltungsverständnis an sich ändert, das letztlich noch immer auf Stein-Hardenberg und Max Weber fußt, sieht Sahre hier schwarz. Er geht davon aus, dass die Prozessoptimierungspotenziale der Digitalisierung wahrscheinlich nur selten umgesetzt werden. Auch da aufgrund dieser Historie oft recht verschachtelte Rechtsvorschriften, die einer Digitalisierung trotz eines optimierten neuen Gesetzes, im Wege stünden. Laut BMI sei es jedoch noch zu früh, um verlässliche Aussagen über die Auswirkungen auf den Gesetzgebungsprozess zu treffen.

Der Digitalcheck betreffe auch nicht nur die Ministerien selbst, gibt NEGZ-Geschäftsführer Basanta Thapa zu bedenken. Für ihn ist klar: „Die Vollzugsorganisationen müssen wichtige Gesprächspartner beim Gesetzesentwurf werden.“ Damit sie hier dialogfähig werden, müssten sie sich anders aufstellen. „Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen dürfen nicht mehr Juristen im stillen Kämmerlein erarbeiten. Es braucht den Austausch mit Fachabteilungen und IT.“

Das berücksichtigt der Digitalcheck sogar. Wie bei allen anderen Punkten handelt es sich hier allerdings nur um simple Ja-Nein-Fragen. „In der Regel gibt es einen weiteren Austausch, bei dem Nachfragen und offene Punkte besprochen oder weitere Informationen angefordert werden“, stellt Spitz klar und ergänzt: „Es ist gut möglich, dass sich der Fragebogen an dieser Stelle auch weiterentwickelt.“ Angelehnt an das agile Projektmanagement wird dieser sowieso iterativ entwickelt.

Sahre denkt allerdings noch einen Schritt weiter: „Was nützen digitalisierungsfreundliche Rechtsvorschriften, wenn die entsprechenden Anwendungen fehlen?“, gibt er zu bedenken. „Und natürlich wird, soweit neue Gesetze die Bundesländer oder die Kommunen betreffen, auch über die finanziellen Folgen der digitalen Umsetzung zu reden sein. Meiner Meinung nach wären Erprobungsräume – gerade auf kommunaler Ebene – für die weitere Digitalisierung oft hilfreicher.“

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