Informationsweiterverwendungsgesetz Anschub für die digitale Transformation?
Durch die rechtliche Neuregelung will der Gesetzgeber vor allem der Digitalwirtschaft Wachstumsimpulse geben. Das Gesetz bietet aber auch erhebliches Potenzial, um die digitale Transformation im öffentlichen Sektor selbst voranzubringen
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Mit der vereinfachten Nutzung staatlich erhobener Daten will der Gesetzgeber vor allem der Digitalwirtschaft wichtige Wachstumsimpulse geben. Darüber hinaus aber bietet die rechtliche Neuregelung erhebliches Potenzial, um die digitale Transformation auch im öffentlichen Sektor selbst voranzubringen. Die dafür notwendigen Handlungsfelder lassen sich aus dem fachlichen Leitbild der digitalen Exzellenz ableiten.
Seit dem Sommer 2015 gelten in der Bundesrepublik wichtige Änderungen für das 2006 in Kraft getretene Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Danach darf heute jeder öffentliche Daten, die der Informationsfreiheit unterliegen, ohne Einschränkung weiterverwenden und zum Beispiel im Internet veröffentlichen. Auch eine kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich erlaubt. Sie bedarf im Gegensatz zur alten Regelung keiner gesonderten Genehmigung mehr. Anlass der Gesetzesnovelle war eine entsprechende Änderung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie 2003/98/EG, die von der Europäischen Union bereits 2013 beschlossen wurde. Insofern setzt die IWG-Neufassung – ebenso wie das Ursprungsgesetz eine Dekade zuvor – europäisches in nationales Recht um.
Neben dieser formalen Motivation verfolgt die Bundesregierung mit dem neuen IWG erklärtermaßen aber auch wirtschaftspolitische Ziele. Behörden und Ämter erfassen, erzeugen und verarbeiten immer mehr unterschiedliche Informationen in digitaler Form – ihr Einsatz für neue Zwecke, so die These, birgt ein erhebliches ökonomisches Potenzial. Laut einer Schätzung der EU-Kommission beläuft sich der direkte und indirekte Nutzen auf circa 140 Millionen Euro pro Jahr.
Open Government Data – ein Standortfaktor
Das neue IWG stellt hauptsächlich ein wirtschaftspolitisches Instrument dar. Es stärkt jedoch gleichzeitig auch den Aspekt des transparenten Verwaltungshandelns von Open Government Data, der in den vergangenen Jahren vor allem durch zivilgesellschaftliche Organisationen und das Bundesinnenministerium im Rahmen der Entstehung und Weiterentwicklung von govdata.de, sowie durch zahlreiche Initiativen auf Landes- (zum Beispiel open.nrw) und Kommunalebene (etwa opendata.bonn.de) vorangetrieben wurde.
Für Öffentliche Verwaltungen ergibt sich daraus die Konsequenz, dass sie bei der Bereitstellung öffentlich erfasster Inhalte die Ansprüche unterschiedlicher Zielgruppen berücksichtigen müssen. Mehr noch: Die Öffentliche Verwaltung wird selbst zu einer solchen Zielgruppe. Im Hinblick auf die durch die Novellierung des IWG verfolgten wirtschaftspolitischen Ziele kann dabei konstatiert werden, dass eine dank Open Data hochgradig effiziente Verwaltung selbst ein wichtiger Standortfaktor ist. Denn offene Verwaltungsdaten können zu einem Treiber für die engere Vernetzung von Ämtern und Behörden im Sinne höherer Verwaltungseffizienz und bürgernaher öffentlicher Dienstleistungen werden.
Damit Open Government Data alle verbundenen Zielstellungen und Wirkweisen (Transparenz, Wirtschaftswachstum, Verwaltungsmodernisierung) konsequent unterstützen kann, müssen bei strategischen IT-Planungen im öffentlichen Sektor stets auch Anwendungsoptionen von offenen Verwaltungsdaten grundsätzlich mit bedacht werden. Denn nur durch eine breite und beständige Verfügbarkeit offener Verwaltungsdaten lassen sich die erhofften Effekte erzielen.
Ein Beispiel für Mehrwerte der Nutzung von Open Data durch Verwaltungen: Entlang des Rheins erfassen mehr als 20 verschiedene Behörden aus Hochwasserschutzgründen regelmäßig Flusspegelstände. Offene Datenstrukturen könnten hier den Einsatz intelligenter Big-Data-Verfahren fördern, mit denen sich alle diese Informationen standortübergreifend zusammenfassen und mit weiteren Daten anreichern ließen. Denn im Verbund mit anderen Geo-Daten ließe ein Informationspool Rückschlüsse unter anderem auf die Entwicklung von Grundwasserständen in ufernahen Gebieten zu.
Diese Informationen könnten dann beispielsweise direkt in die Bearbeitung von Bauanträgen einfließen. Hätten die kommunalen Bauämter überdies einen unmittelbaren Zugriff etwa auf digitale Altlastenkarten der Umweltdezernate, könnten Abstimmungs- und Bereitstellungsaufwände für entsprechende Informationen dauerhaft reduziert werden. Höhere Effizienz und kürzere Bearbeitungszeiten würden die Genehmigungsverfahren signifikant beschleunigen – entsprechend früher könnten die betreffenden Bauprojekte starten.
Zudem erlaubt der Big Data-Einsatz in der Öffentlichen Verwaltung – auch Government Analytics genannt – eine empirisch fundierte Erfolgsmessung, die Aufschluss über die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen der öffentlichen Hand gibt. Auf lange Sicht führt Government Analytics somit zu einem effektiveren Einsatz finanzieller Mittel durch die öffentliche Hand. Open Government Data kann somit nicht nur bei kommerzieller, sondern auch bei öffentlicher Datennutzung zu einem digitalen Standortfaktor werden.
Das Bewusstsein für diese Möglichkeiten ist in vielen Ämtern und Behörden vorhanden: Laut einer Forsa-Umfrage für den Branchenkompass „Public Services 2015“ von Sopra Steria Consulting erhofft sich jeder zweite Entscheider im öffentlichen Sektor spürbare Effizienzgewinne durch den Einsatz von Business Intelligence.
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