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Digitale Exzellenz als methodischer Anker
Doch wie lässt sich die Open-Government-Data-Idee auf strategischer Ebene in der IT-Planung Öffentlicher Verwaltungen verankern? Als Anhaltspunkt dafür empfiehlt sich das fachliche Leitbild der digitalen Exzellenz, das Sopra Steria Consulting gemeinsam mit der Universität Hamburg in einer umfassenden Studie herausgearbeitet hat. Begrifflich lässt sich die digitale Exzellenz als das Ziel eines Transformationsprozesses beschreiben, der
- statische Verwaltungsabläufe dynamisiert
- vorgangsbezogene durch bürgerzentrierte Ablaufmodelle ersetzt und
- die interbehördliche Kooperation durch digitale Technologien intensiviert.
Ausgehend von dieser allgemeinen Begriffsbestimmung leiten die Studienautoren zehn Disziplinen digitaler Exzellenz ab, die in enger Beziehung zueinander stehen. Veranschaulichen lässt sich dieses Beziehungsgefüge am besten durch konzentrische Kreise, deren Mittel die beiden Kerndisziplinen digitaler Exzellenz bilden – nämlich digitale Führungskultur und Befähigung: Bezogen auf die Herausforderung rund um Open Government Data bedeutet digitale Führungskultur im öffentlichen Sektor vor allem, dass sich die verantwortlichen Stakeholder um eine gemeinsame Sicht auf die Möglichkeiten der organisationsübergreifenden Datennutzung bemühen müssen.
Wichtigstes Dialogziel ist es, dort wo es möglich ist, Maßnahmen zu entwickeln, die auf alle Ziele von Open Government einwirken. Digitale Befähigung bedeutet, dass das für die Umsetzung von Open Data verantwortliche Personal durch Hilfestellungen, wie beispielsweise Schulungen, darin unterstützt wird, die komplexen organisatorischen und technischen Prozesse bei der Einführung und Weiterentwicklung von Open Government Data umzusetzen.
Um diese beiden Kerndisziplinen der Digitalen Exzellenz herum gruppieren sich fünf Haupthandlungsfelder. Aus Sicht von Open Government Data sind davon insbesondere die Handlungsfelder „Kunden- und Partner Engagement“ und „Transformation der IT-Architektur“ von hoher Relevanz. Zunächst gilt nämlich, dass viele der Nachnutzungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle, die auf offenen Verwaltungsdaten aufsetzten können, nicht absehbar sind.
Um die antizipierten Nutzungspotenziale von Open Government Data zukünftig realisieren zu können, muss bei der fachlichen und technischen Konzeption öffentlicher IT- Vorhaben der Blick grundsätzlich auch auf eventuelle Nachnutzungsmöglichkeiten der involvierten Daten gerichtet werden. Selbst wenn diese noch nicht konkret absehbar sind, so ist durch die stringente Anlage von Offenheit im Sinne eines Architekturprinzips die Grundlage für Open Government Data geschaffen.
Insbesondere sollten Datenstrukturen und Programmierschnittstellen möglichst offen gestaltet werden, um anderen Verwaltungseinrichtungen eine weitergehende Nutzung über den ursprünglichen Anwendungskontext hinaus zu erleichtern. Das betrifft zum Beispiel die derzeit in der Entwicklung befindlichen Konzepte für die Einführung von Wissensmanagement-Systemen, Enterprise-Content-Management-Systemen und -Fachverfahren aber auch übergreifende IT-Strategien, die derzeit insbesondere aufgrund der Vorgaben von eGovernment-Gesetzen in Bund und Ländern entstehen.
Auf diese Weise leistet die Informationstechnologie einen dauerhaften Beitrag zu Open Government Data – unabhängig davon, ob zivilgesellschaftliche, wirtschaftspolitische oder Aspekte des effizienten Verwaltungshandelns im Vordergrund stehen. In diesem Sinne könnte die Verwaltung auch Ideengeber für ähnliche Vorhaben in der Industrie werden, die derzeit selbst beginnt, Open Data-Angebote bereitzustellen – etwa: data.deutschebahn.com.
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