Berücksichtigung kommunaler Belange im eGovernment Angst vor dem IT-Planungsrat?
Der IT-Planungsrat hat gerade erst seine Arbeit aufgenommen, da melden sich bereits erste Bedenkenträger. Vor allem Kommunalverbände und Mittelstandsvertretungen fürchten massive Nachteile für ihre Mitglieder. Bei den Kommunen steht vor allem der Verdacht hoch im Kurs, Bund und Länder könnten sie zu teuren eGovernment-Lösungen verpflichten und sie bei der Finanzierung allein lassen. Die mittelständische IT-Industrie fürchtet, durch die Etablierung nationaler IT-Standards, gegenüber den großen Unternehmen Benachteiligungen.
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Mit Artikel 91c des Grundgesetzes, dem Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze und dem am 1. April 2010 in Kraft getretenen IT-Staatsvertrag waren nicht nur die rechtlichen Grundlagen für eine Bund-Länder-übergreifende IT-Zusammenarbeit gelegt, sondern auch der Weg frei für ein übergeordnetes Gremium, das die Entwicklung von eGovernment besser als bisher steuern sollte.
Genau dieses Gremium, nämlich der IT-Planungsrat, der seine Arbeit am 22. April aufgenommen hat, macht nun Kommunal- und mittelständischen IT-Verbänden zu schaffen. Befürchten sie doch eine deutliche Benachteiligung ihrer Klientel und – heimlich – eine Schwächung ihres Einflusses. Grund: Der IT-Planungsrat soll den oben beschriebenen Rechtsrahmen mit Leben füllen und – wie es das Bundesinnenministerium formuliert – Folgendes erreichen: „Im IT-Planungsrat werden Bund und Länder unter Einbindung der Kommunen zukünftig verbindlicher als bisher in den Bereichen IT und eGovernment zusammenarbeiten.“ Vermutlich sind es solche vagen Formulierungen, die das Misstrauen in den Verbänden schüren. Bedeutete „Zusammenarbeit“ in der Vergangenheit für die Kommunen doch allzu oft einfach nur mehr Kosten.
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