BayKommun und d-NRW Zwei für alle
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Um den flächendeckenden Roll-Out sogenannter „Einer-für-Alle-Leistungen“ zu beschleunigen, haben sich zwei Anstalten des öffentlichen Rechts zusammengetan – die BayKommun aus Bayern und die d-NRW aus Nordrhein-Westfalen.

Bayern und Nordrhein-Westfalen arbeiten künftig zusammen – zumindest im Bereich der digitalen Verwaltungsleistungen. Durch die Partnerschaft der BayKommun AöR und der d-NRW AöR soll der digitale Fortschritt in den Kommunen durch innovative Lösungen und Prozesse vorangetrieben und so Mehrwert für die Bürger geschaffen werden.
Die BayKommun ist eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) in der gemeinsamen Trägerschaft des Freistaats Bayern und der bayerischen Kommunen und wurde im Zuge des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDig) errichtet. Derzeit befindet sie sich noch im Aufbau. Die Aufgaben der BayKommun umfassen im wesentlichen:
- rechtssicherer Transport von EfA-Leistungen anderer Länder an die bayerischen Kommunen,
- Koordinierung der Bereitstellung von digitalen Verwaltungsleistungen durch bayerische IT-Dienstleister für die Kommunen in Bayern
- Ausrollen von EfA-Leistungen nach Maßgabe der Vorgaben des Staatsministeriums für Digitales,
- flankierende Beratung der bayerischen Kommunen zur Umsetzung der Aufgaben.
BayKommun
Die BayKommun AöR hat den gesetzlichen Auftrag, die bayerischen Kommunen bei der Nutzung bereits entwickelter Online-Dienste zu unterstützen. Zwar agiert sie bereits unter diesem Namen, ist derzeit jedoch noch als „eKom.Unit Bayern“ im BayDig aufgeführt. Dienstsitz der AöR ist in München.
Sie besteht aus den Organen des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung, wobei sich der Rat aus neun Mitgliedern zusammensetzt. Für den Freistaat Bayern werden jeweils zwei Vertreter aus dem Staatsministerium für Digitales und dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gestellt, nur ein Vertreter kommt aus dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Gemeinden, Landkreise und Bezirke werden durch jeweils einen Vertreter des Bayerischen Gemeindetags, des Bayerischen Städtetags, des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Bezirkstags repräsentiert. Die Geschäftsführung wurde am 13. April 2023 vom Verwaltungsrat bestellt und besteht aus Stefan Obermeier (Vorsitzender der Geschäftsführung) und Felix Appel (Ressortleitung und stellvertretender Geschäftsführer).
Die BayKommun AöR unterliegt der Aufsicht des Staatsministeriums für Digitales.
Die d-NRW verfolgt in Nordrhein-Westfalen die selben Ziele und ist zentrale Anlaufstelle für kommunale Online-Dienste.
Durch die Zusammenarbeit soll ein effektiver, bundesweiter Leistungsaustausch entstehen, durch den Roll-Outs beschleunigt werden können, sodass digitale Leistungen schneller zur Verfügung stehen. Mit der Unterzeichnung eines Letter-of-Intent hielten die Anstalten ihre Absicht fest.
Eckpunkte wie die Kooperation auf vertraglicher Basis, die gegebenenfalls institutionalisiert werden kann, bilden den Grundstein der Kooperation. Die wichtigsten Arbeitsbereiche umfassen dabei den Aufbau von länderübergreifendem Know-How, den Austausch mit weiteren Kooperationspartnern und die Förderung von Standards im Bereich des OZG-Leistungsaustauschs.
Nächster Schritt wird nun die Prüfung des Eintritts der BayKommun zur sogenannten Interöffentlichen Vereinbarung des Kommunalvertretermodells sein. Um den Bürgern der Länder und Kommunen den größtmöglichen Mehrwert zu bieten, setzen die Kooperationspartner auf Transparenz, Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stakeholdern. So soll sichergestellt werden, dass digitale Verwaltungsleistungen den Bedürfnissen der Nutzer entsprechen.
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