Ziehen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang? Wird SAGA 5 alle Verwaltungen in Deutschland umkrempeln?

Redakteur: Gerald Viola

Eines ist sicher: So engagiert wie die Version 5 wurde SAGA („Standards und Architekturen für eGovernment-Anwendungen“) bisher noch nie diskutiert. Und das ist gut so. Denn während Kritiker im Entwurf lesen, dass „zeitnah hohe, bisher nicht absehbare Kosten entstehen“, verweisen die Befürworter darauf, dass der Investitionssicherheit hohe Priorität eingeräumt werde. Doch im SAGA-5-Entwurf steckt eine kleine Revolution.

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Denn bisher war die Anwendung von SAGA 4.0 in der Bundesverwaltung lediglich empfohlen und die Verbindlichkeit wurde durch die Bundesministerien individuell geregelt. Dagegen kann SAGA 5.0 durch Beschluss des IT-Rates nun erstmals für die gesamte Bundesverwaltung verbindlich werden. Und den Branchenverband BITKOM, der eine eigene Stellungnahme zum SAGA-5-Entwurf veröffentlichte, wird‘s freuen, dass die Experten durchaus auch die Länder und Kommunen im Visier haben.

IT-Direktor Martin Schallbruch (BMI) zu eGovernment Computing: „Bei bisherigen SAGA-Versionen kam es in der Regel zu Empfehlungen, SAGA in den Ländern anzuwenden. Manche Länder sind den Empfehlungen gefolgt, andere nicht. Auf Basis des IT-Staatsvertrages haben Bund, Länder und Kommunen nun die Möglichkeit, verbindliche Festlegungen von Standards zu treffen. Auch aus diesem Grunde wurden bei der Erarbeitung von SAGA 5 der IT-Planungsrat – und damit Länder und Kommunen – von Beginn an einbezogen. Es liegt daher in unserem Interesse, den IT-Planungsrat weiterhin regelmäßig mit SAGA 5 zu befassen.“

Und wie steht SAGA 5 zur Investitionssicherheit? Martin Schallbruch: „Wir haben uns auch mit SAGA 5 sehr bemüht, insbesondere dem Punkt der Investitionssicherheit besonders Rechnung zu tragen. Standards, die nach Einschätzung der Beteiligten nicht mehr empfohlen werden können, aber in der Bundesverwaltung eine gewisse Verbreitung haben, wurden im ersten Entwurf als „Veraltet“ klassifiziert. Weil die Regularien hier vorsehen, dass derartige Standards einem Investitionsschutz unterliegen, wurde vorgeschlagen, „Veraltet“ in „Bestandsgeschützt“ umzubenennen, was der wahren Bedeutung dieser Klasse deutlich näher kommt. SAGA 5 wird eine angemessene Flexibilität bei der Erweiterung von Bestandssystemen erlauben.“

Ministerialdirektor Martin Schallbruch zur bisherigen Diskussion: „Zum SAGA-5-Entwurf haben das BMI im Rahmen des vorgesehenen Konsultationsverfahrens innerhalb der Bundesverwaltung, mit Vertretern der Länder und kommunalen Spitzenverbände sowie mit den Mitgliedern des SAGA-Expertenkreises insgesamt über 370 konstruktive Einzelkommentare erreicht, die derzeit noch bearbeitet werden. Die im Rahmen der BITKOM-Stellungnahme formulierten konkreten Empfehlungen werden dabei selbstverständlich auch einbezogen. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens wurde den SAGA-Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie den Vertretern der Länder und kommunalen Spitzenverbände im Rahmen von jeweils zwei Sitzungen auch die Möglichkeit zur Diskussion mit dem SAGA-Autorenteam gegeben. Diese Diskussionen verliefen durchweg in einer konstruktiven Atmosphäre.“

SAGA 5.0 soll sich nicht nur mit eGovernment-Anwendungen befassen. Weshalb SAGA in der neuen Version kein Akronym ist, sondern ein Eigenname wird.

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