Präsentation von Nachweisen und Validierung durch „Verifier“
Die Präsentation der Nachweise aus der EUDI-Wallet heraus erfolgt mit dem „OpenID for Verifiable Presentations 1.0“ (OID4VP) Protokoll, für das mit dem „High Assurance Interoperability Profile“ (HAIP) zusätzliche Sicherheitsanforderungen definiert sind, die wiederum im Europäischen Standard ETSI TS 119 472-2 weiter profiliert werden. Regulatorisch maßgeblich für die Präsentation von Nachweisen aus der EUDI-Wallet heraus an die „Verifier“ Teilkomponente des „EUDI-Wallet Adapters“ ist Artikel 5 in Kombination mit ANNEX II der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2982, die kürzlich mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1731 geändert wurde.
Die Prüfung der präsentierten kryptographisch geschützten Nachweise erfolgt weitgehend analog zur Validierung von „AdES Digital Signatures“ gemäß ETSI EN 319 102-1. Allerdings müssen hier im Regelfall Sperrinformationen in Form von so genannten „Token Status Lists“ gemäß IETF-TSL ausgewertet werden.
Wo kommen die Vertrauensanker für die Validierung der Nachweise her?
Die wichtige und nur scheinbar einfache Frage, wo die Vertrauensanker für die Validierung der Nachweise genau herkommen, verdient eine nähere Betrachtung, da die Vertrauensanker für die verschiedenen Nachweistypen und Aussteller aus historischen Gründen leider in verschiedenen Vertrauenslisten bzw. Katalogen bereitgestellt werden.
Vertrauensanker der PID-Provider
In der produktiven Phase werden die Vertrauensanker der Anbieter von Personenidentifizierungsdaten („PID-Provider“) in der von der EU-Kommission gemäß Artikel 5 und ANHANG II Nr. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2980, die kürzlich durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1731 geändert wurde, im so genannten „eIDAS Dashboard“ im Bereich „Wallet“ als so genannte „List of Trusted Entities“ im Format gemäß ETSI TS 119 602 bereitgestellt. Aktuell stehen hier jedoch nur die Sandbox Trust Lists der Common Codes GmbH für Testzwecke zur Verfügung.
Vertrauensanker der QEAA-/PubEAA-Provider
Produktive QEAA-/PubEAA-Provider müssen gemäß der Anhänge V und VII der eIDAS-Verordnung qualifizierte elektronische Signaturen oder Siegel verwenden, deren Vertrauensanker in den klassischen Vertrauenslisten der EU-Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 22 der eIDAS-Verordnung enthalten sind. Diese werden im Einklang mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/2164 europaweit im Format gemäß ETSI TS 119 612 (v2.4.1) bereitgestellt und können im eIDAS-Dashboard im Bereich „Trust Services“ eingesehen und abgerufen werden.
Für den „Katalog der Attributsbescheinigungsregelungen“ gemäß Artikel 8 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1569, die kürzlich durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1735 geändert wurde, existiert zwar eine erste Spezifikation der EU-Kommission (EC-CoS), die jedoch bei der Beschreibung des Vertrauensmodells gemäß Artikel 8 (3) (g) bislang keine Möglichkeit für die präzise Spezifikation der anwendbaren Vertrauensanker vorsieht. Allerdings entsteht bei ETSI derzeit ein Europäischer Standard ETSI EN 319 482-3, der dieses Problem möglicherweise lösen könnte.
Vertrauensanker der NonQEAA-Provider
Die Bereitstellung von Vertrauensankern für nicht-qualifizierte EAA-Provider oder entsprechende Testsysteme ist nicht durch die eIDAS-Verordnung geregelt, so dass hier im Regelfall nur die Informationen und Vertrauensanker im Sandbox Catalog der Common Codes GmbH zur Verfügung stehen. Alternativ kann ein EAA-Provider auf freiwilliger Basis ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Siegel gemäß Artikel 3 (30) der eIDAS-Verordnung verwenden, was zur Folge hat, dass sich der entsprechende Vertrauensanker wie bei einem QEAA-/PubEAA-Provider wieder in einer klassischen Vertrauensliste gemäß Artikel 22 der eIDAS-Verordnung finden würde.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.