Digitale Identitäten

Wallet-ready?! – dank „EUDI-Wallet Adapter“

< zurück

Seite: 4/4

Besondere Anforderungen für die Ausstellung von QEAA und PubEAA

Für die Ausstellung von QEAA und PubEAA müssen gemäß der Anlagen V und VII der eIDAS-Verordnung zwingend qualifizierte elektronische Signaturen oder qualifizierte elektronische Siegel eingesetzt werden, die über eine geeignete Fernsignaturschnittstelle, wie z.B. CSC-API (v2.0) oder CSC-API (v2.2), bei einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter angefordert werden können. Sofern es sich bei den ausgestellten PubEAA oder QEAA nicht um lediglich kurzlebige Nachweise mit einer Gültigkeit von bis zu 24 Stunden handelt, was durch das „shortLived“ Element gemäß der Abschnitte 5.2.12 und 6.2.12 von ETSI TS 119 472-1 signalisiert werden würde, muss die „Issuer“ Teilkomponente des „EUDI-Wallet Adapter“ auch entsprechende Sperrinformationen in Form einer „Token Status List“ (TSL) bereitstellen.

Ausblick auf zukünftige Entwicklungen und die European Business Wallet

Perspektivisch wird für die „d-you“ und somit auch für den „EUDI-Wallet Adapter“ neben der aktuellen Protokollversion OID4VCI (v1.0) voraussichtlich auch die nachfolgende Version OID4VCI (v1.1) relevant werden, sobald die Spezifikation abgeschlossen ist und die EUDI-Wallets diese Version unterstützen. Außerdem könnte hier neben den beiden aktuellen Nachweisformaten SD-JWT VC und mdoc perspektivisch auch das Format W3C VCDM relevant werden, das mächtigere semantischen Technologien, wie z.B. „JSON Linked Data“ (JSON-LD) unterstützt eine größere Flexibilität und Dynamik bei der Verarbeitung komplexer Datenstrukturen ermöglicht, was vor allem im Kontext der „European Business Wallet“ relevant werden dürfte.

Für Kommunen kostenfreie Pilotierung des „EUDI-Wallet Adapter“

Im Rahmen der ehrenamtlich getragenen „Wallet-ready?! Initiative“ steht die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in den Jahren 2022 bis 2025 (Förderkennzeichen 19S22002H und 68GX21004C) sowie vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) in den Jahren 2021 bis 2025 (Förderkennzeichen DIK-2107-0003 // DIK0339/02) geförderte Referenzimplementierung des „EUDI-Wallet Adapter“ ab sofort in einer zertifizierten Betriebsumgebung zur Verfügung.

Diese Referenzimplementierung kann bis auf Weiteres von interessierten Kommunen für die leichte Integration der „d-you“ und die kostenfreie Pilotierung des „EUDI-Wallet Adapter“ genutzt werden.

Dr. Detlef Hühnlein
ist Mitbegründer und stellvertretender Vorstand im gemeinnützigen go.eIDAS e.V.

(ID:50981065)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung