Update: Übersicht Bundesländer Umsetzung des eGovernment-Gesetzes
Ziel des eGovernment-Gesetzes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. eGovernment Computing hat den Stand der Dinge in den einzelnen Bundesländern zusammengefasst.
Anbieter zum Thema

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (eGovernment-Gesetz) soll es Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Das Gesetz trat am 1. August 2013 in Kraft.
Ein Update für Hessen und Niedersachsen finden Sie in der Bildergalerie.
Kernpunkte des Gesetzes
- Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals und zusätzlich der Bundesverwaltung zur Eröffnung eines De-Mail-Zugangs,
- Grundsätze der elektronischen Aktenführung (eAkte) und des ersetzenden Scannens,
- Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren,
- Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter,
- Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen,
- Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung
eGovernment-Gesetz des Bundes
Der Bund gibt mit dem eGovernment-Gesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von eGovernment vor. Diese gelten für die Bundesverwaltung und teilweise auch für Länderverwaltungen, die Bundesrecht ausführen. Mit dem IT-Planungsrat steht seit dem 1. April 2010 zudem ein zentrales Steuerungsgremium für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der IT und des eGovernment zur Verfügung.
Die Umsetzung erfolgt kontinuierlich und ist kein in sich geschlossener Prozess. Angebote und Technologien werden weiterentwickelt, Regelungen angepasst. Ein genauer Zeitraum kann daher nicht angegeben werden. So sollen seit März 2017 die Behörden der unmittelbaren Bundeverwaltung angehalten werden, die „zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben erhobenen unbearbeiteten Daten zu veröffentlichen“, sofern dem keine Ausnahmetatbestände entgegenstehen“. Diese so genannten offenen Daten eröffneten die Chance auf mehr Teilhabe interessierter Bürger und eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden mit diesen. Zudem könnten sie Impulse für neue Geschäftsmodelle und Innovationen bedeuten.
Die Bundesregierung ist jedoch verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes den Deutschen Bundestag über den Stand der Umsetzung zu informieren und Vorschläge für die Weiterentwicklung zu unterbreiten. Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes muss sie dem Deutschen Bundestag mitteilen, bei welchen Rechtsvorschriften des Bundes die Schriftform verzichtbar ist und bei welchen auf das persönliche Erscheinen zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.
eGovernment Computing hat die Informationen zum Stand des eGovernment-Gesetzes in den einzelnen Bundesländern in einer Bildergalerie zusammengefasst:
Weitere Informationen zum eGovernment-Gesetz finden Sie in folgenden Artikeln:
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1423700/1423718/original.jpg)
Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG)
Niedersachsen legt seine Version eines eGovernment-Gesetzes vor
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1391400/1391413/original.jpg)
IT-Kooperationsrat nimmt Arbeit auf
eGovernment-Zusammenarbeit im Saarland
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1389900/1389950/original.jpg)
Thüringen
Landtag beschließt eGovernment-Gesetz
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1358600/1358674/original.jpg)
Open Data in Bayern
Freistaat will sein eGovernment-Gesetz anpassen
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1324200/1324275/original.jpg)
Hansestadt Bremen
Senat beschließt Entwurf für eGovernment-Gesetz
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1209100/1209165/original.jpg)
Open Data
Bund arbeitet an Änderung des eGovernment-Gesetzes
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1149200/1149224/original.jpg)
Update: Brandenburg übernimmt Vorsitz des IT.-Planungsrats
Bundesland plant eigenes eGovernment-Gesetz
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1094200/1094202/original.jpg)
Saarland
Das eGovernment der kurzen Wege
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1058700/1058720/original.jpg)
Aufbruchstimmung in Berlin
Keine Ausnahme von der Regel mehr
:quality(80)/images.vogel.de/shared/infinity/content-defaultimage.jpg)
Nordrhein-Westfalen
eGovernment-Gesetz in Kraft getreten
:quality(80)/images.vogel.de/vogelonline/bdb/1041100/1041177/original.jpg)
Mecklenburg-Vorpommern
eGovernment-Gesetz in Kraft getreten
(ID:44193948)