Bürokratieabbau To-do-Liste für mehr eGovernment

Autor Susanne Ehneß

Unnötige Hürden abbauen und Gesetze transparent gestalten – das sind die übergeordneten Ziele des 2018 beschlossenen Programms „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“. Die Bundesregierung hat nun zusammengefasst, wie nahe sie diesen Zielen im vergangenen Jahr gekommen ist – und, wie es um die Digitalisierung bestellt ist.

Anbieter zum Thema

Die direkten Entlastungen der Bürger durch das BEG III beziffert die Bundesregierung auf 78 Millionen Euro und 20 Millionen Stunden
Die direkten Entlastungen der Bürger durch das BEG III beziffert die Bundesregierung auf 78 Millionen Euro und 20 Millionen Stunden
(© bluedesign - adobe.stock.com)

Das Arbeitsprogramm „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ enthält 50 Maßnahmen, die sich die Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode vorgenommen hat. Den aktuellen Stand dieser Maßnahmen sowie die Be- oder Entlastungen für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung durch diverse Gesetzgebungsinitiativen wurden nun in einem Jahresbericht zusammengefasst.

Bürokratiekostenindex

Im September 2019 wurde das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG III) auf den Weg gebracht, zum überwiegenden Teil ist es am 1. Januar 2020 in Kraft getreten, der Rest soll bis Januar 2022 folgen. Umgesetzte Inhalte des BEG sind beispielsweise das elektronische Meldeverfahren bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der digitale Meldeschein im Hotelgewerbe – in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis. Zudem gibt es Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen. „Der Bürokratiekostenindex ist im Jahr 2019 um mehr als einen Prozentpunkt auf 98,63 zurückgegangen und hat damit einen historischen Tiefststand erreicht“, heißt es im Bericht.

Die direkten Entlastungen der Bürger durch das BEG III beziffert die Bundesregierung auf 78 Millionen Euro und 20 Millionen Stunden.

Positiv äußert sich die Bundesregierung zur Bilanz der Bürokratiebremse. Seit der Einführung im Jahr 2015 betrage der Abbauüberschuss 3,1 Milliarden Euro. Die Bundesregierung habe sich zudem dafür eingesetzt, dass die „one in, one out“-Regel auch auf europäischer Ebene eingeführt wird. Kommissionspräsidentin von der Leyen habe den Ansatz im September 2019 zu ihren zentralen Arbeitsmethoden erklärt. Mit der Bürokratiebremse sollen Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft begrenzt werden. Nach dem Prinzip „one in, one out“ sollen da, wo durch Bundesministerien oder die EU-Kommission neue Belastungen für die Wirtschaft aufgebaut werden, an anderer Stelle Belastungen abgebaut werden.

Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin
(© Tobias Koch)

Lebenslagenbefragung

2019 gab es zudem erneut eine Lebenslagenbefragung durch das Statistische Bundesamt, welche die Zufriedenheit der Bürger mit Dienstleistungen der Öffentlichen Verwaltung abklopft. Hinsichtlich räumlicher Erreichbarkeit, Verständlichkeit sowie des Vorhandenseins von eGovernment zeigten sich Verbesserungen gegenüber den Befragungen 2015 und 2017, aber: „Je komplexer Vorschriften und Zuständigkeiten geregelt sind, desto kritischer bewerten Menschen ihren Kontakt mit der Verwaltung“, kommentiert Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt im Vorwort des Jahresberichts. Es gebe „immer noch zu viele Regelungen, die zwar gut gemeint, in der Praxis aber nur mit großem Aufwand umzusetzen sind“.

Digitalpolitik

„Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung begonnen, sich der Digitalpolitik ressortübergreifend als Schwerpunktthema zuzuwenden“, heißt es im Bericht weiter. Der digitale Wandel werde bürgerzentriert, gemeinwohlorientiert und basierend auf den Werten der freiheitlich demokratischen Grundordnung gestaltet. Eine Weichenstellung sei die stärkere Koordinierung der Digitalpolitik der Bundesregierung im Bundeskanzleramt mit inhaltlichen Schwerpunkten und neuen Strukturen. Und: „Die Digitalisierung treibt die Bundesregierung an, auch selbst agiler, schlanker, effizienter zu arbeiten.“

Der Kabinettsausschuss „Digitalisierung“ verfolgt die Fortschritte der Bundesregierung, im November 2019 wurden Eckpunkte einer gemeinsamen Datenstrategie verabschiedet.

Natürlich stand auch das Onlinezugangsgesetz (OZG) im Fokus, das Verwaltungen dazu verpflichtet, ihre Dienstleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch anzubieten. Dazu sollen die bisherigen Verwaltungsprozesse überprüft und entbürokratisiert werden. „Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei, durch Verzicht auf fachlich nicht zwingend notwendige Formerfordernisse und Nachweispflichten eine medienbruchfreie Antragsabwicklung zu erreichen“, lautet die Maßgabe.

Bericht online

Den kompletten „Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2019“ gibt es online als PDF.

(ID:46735483)