„Wenn Ihnen jemand beispielsweise aufgrund eines Vertrages oder nach einem Verkehrsunfall unstreitig Geld schuldet, die längst fällige Zahlung aber dennoch nicht erbringt, müssen Sie nicht immer sofort Klage erheben. Häufig erweist sich in diesen Fällen das gerichtliche Mahnverfahren als der schnellere und kostengünstigere Weg, um zu einem 30 Jahre lang vollstreckbaren Titel, dem Vollstreckungsbescheid, zu gelangen“.
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