Mit der 2017 erfolgten Verabschiedung eines Open-Data-Gesetzes des Bundes stellt Deutschland nun in umfangreicher Weise maschinenlesbare Verwaltungsdaten von Bundesministerien, Bundesämtern und öffentlichen Einrichtungen zur freien Verfügung. Die Freigabe setzt einen geordneten halbautomatischen Prozess voraus. Die massenhafte Freigabe stellt dabei eine Herausforderung dar, da sich Fehler einschleichen können, was zur versehentlichen Veröffentlichung schützenswerter Daten führen kann.
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