Regelkonforme Umsetzung von Social Media-Herausforderungen in der Verwaltung Social Media – Abgrund und Brücke zugleich
Die Welt des Web 2.0 und besonders die sozialen Medien stellen die öffentliche Verwaltung immer wieder vor Herausforderungen, sodass die Nutzung kaum voranschreitet.
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Vor allem datenschutzrechtliche Bedenken sind in puncto Social Media durchaus gerechtfertigt, da vielfach selbst für die Vertragspartner der Networking-Riesen Facebook, Google und Twitter nicht ersichtlich ist, welche Daten tatsächlich abgefragt, verarbeitet oder weitergegeben werden. In Sachen Datenschutz existieren in den sozialen Medien so viele Schattenbereiche und Grauzonen, dass das berühmte Zitat von Friedrich Nietzsche eine ganz neue Bedeutungsnuance erhält: „Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein.“ Der Nutzer einer Website und eines sozialen Netzwerks wird vielfach – auch ohne eigene Verbindung zum sozialen Netzwerk – bereits beim Betrachten einer Seite ausgespäht, wobei eine Kontrolle der datenhungrigen Unternehmen, Organisationen und Behörden nur bedingt gegeben ist.
Dennoch: Eine Verwaltung, die auf Bürgernähe und aufgabenorientierte Problemlösung ausgerichtet sein will, darf sich wegen solcher Datenschutzbedenken den sozialen Medien nicht völlig verweigern. Es gilt vielmehr, sich mit der Realität des Massenphänomens Social Media, mit den unterschiedlichen Umsetzungsvarianten und -variationen sowie mit deren Implikationen und Rechtsfolgen auseinanderzusetzen. Der Nutzen beim Einsatz sozialer Medien für die Verwaltung ist ebenso zu klären wie auch Transparenz über die gängigen Datenschutz-Problematiken hergestellt werden muss. Eine regelkonforme Umsetzung der Social Media-Nutzung in der Verwaltung ist möglich – und letztlich ist sie stets auch eine Führungsaufgabe.
Chancen und Anwendungsfelder
Nicht zufällig stehen die Gedanken der Medienbruchfreiheit, der Barrierefreiheit und des Einsatzes von sozialen Medien in den letzten Jahren im Fokus der Verwaltungsmodernisierung. Auch wegen der „Web-2.0-Evolution“ besteht die Rolle der Verwaltung und insbesondere der Kommunen im Internet nicht mehr in bloßer Präsenz und der Bereitstellung von Information – heute geht es um Kommunikation und Interaktion auf Augenhöhe. Die Verwaltung muss, wie Wirtschaftsunternehmen auch, eine gewisse Kundenorientierung auf- oder gegebenenfalls ausbauen. Schließlich liegt auch hier ein interdependentes Verhältnis vor: Der Bürger ist zwar auf die Verwaltung angewiesen, aber er produziert auch Aufgaben für sie. In der Aufgabenerfüllung ist die Verwaltung wiederum auf bürgerliche Mitwirkung angewiesen.
Soziale Medien werden vom Normalbürger weitläufig und täglich genutzt, Zugangshemmnisse gibt es also nicht. Umgekehrt können Verwaltungsbehörden über soziale Medien ein breites, aber auch stark individualisierbares Publikum ansprechen. Damit bergen soziale Netzwerke das inhärente Potenzial, einen eventuell wahrgenommenen Bürger-Staat-Antagonismus zu überwinden. Konkret können Verwaltungseinheiten die sozialen Medien zu Werbezwecken nutzen, sie für größere Transparenz – schon im Sinne des Transparenzgesetzes – verwenden oder dort gezielt Dienstleistungen anbieten. Ebenso lassen sich eGovernment-Ansätze verfolgen, dem Bürger können die Recherche von Informationen und der Zugang zu Dokumenten erleichtert werden. Auch intern kann die Verwaltung soziale Netzwerke nutzen: für den internen Austausch und eine tatsächliche Netzwerkbildung. Wird die Nutzung sozialer Medien regelkonform ausgestaltet, schlägt die Verwaltung dadurch letztlich die goldene Brücke zum Bürger. Die „Kundenbasis“ würde so gestärkt, die Reichweite ausgebaut und die eigene Attraktivität gesteigert.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, welche Umsetzungsmöglichkeiten es gibt.
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