Projekte & Förderung Smart-City-Strategie der Bundesregierung

Autor Susanne Ehneß

Im Mai 2017 wurde die „Smart City Charta“ mit allgemeinen Zielen für Stadtentwickler vorgestellt, im November 2018 folgte die Umsetzungsstrategie der Bundesregierung. Wie ist der aktuelle Stand? Und welche Bundesministerien sind involviert?

Anbieter zum Thema

Smart Cities nutzen Technik, sollen aber auch lebenswert bleiben
Smart Cities nutzen Technik, sollen aber auch lebenswert bleiben
(© zapp2photo - stock.adobe.com)

Über 80 Prozent der Bevölkerung in den Industrieländern werden einer Studie von Frost & Sullivan zufolge bis zum Jahr 2050 in Städten leben. Künstliche Intelligenz, Fahrassistenzsysteme, dezentrale Energiegewinnung und ein personalisiertes Gesundheitswesen sind einige der technologischen Eckpfeiler intelligenter Städte.

Die 2017 vorgelegte „Smart City Charta“ listete grundlegende Überlegungen zur Digitalisierung von Städten und Kommunen auf, 2018 folgte eine Umsetzungsstrategie, die „der gemeinsamen strategischen Umsetzung der digitalpolitischen Maßnahmen in dieser Legislaturperiode“ dienen soll, wie die Bundesregierung in einer Stellungnahme erläutert. Ein Teil dieser Umsetzungsstrategie befasst sich mit digitaler Stadtentwicklung und soll Kommunen dazu befähigen, „Digitalisierung im Sinne einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung in Städten, Kreisen und Gemeinden strategisch zu gestalten (Smart Cities), lebenswerte Kommunen zu schaffen und zu erhalten, die Technik in den Dienst der Menschen zu stellen, Freiräume zu erhalten und eine digitale Spaltung der Gesellschaft zu vermeiden“, führt die Bundesregierung aus. Dazu werden entsprechende Modellprojekte gefördert.

Modellprojekte

Wie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bekannt gab, werden kommunale Smart-City-Modellprojekte gesucht und gefördert. Insgesamt sollen etwa 50 Projekte mit rund 750 Millionen Euro über zehn Jahre unterstützt werden, die ersten zehn Projekte werden im Rahmen eines Wettbewerbs ausgelotet. Allein für das Jahr 2019 sollen rund 170 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden.

Bis 17. Mai 2019 können sich Kommunen und Gemeindeverbände für die Förderung bewerben. Das BMI stellt folgende Anforderungen:

  • Die Modellprojekte verknüpfen Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung. Leitbild und normativer Rahmen der zu entwickelnden integrierten Digitalisierungsstrategien ist die Smart City Charta.
  • Sie zielen auf integrierte, sektorenübergreifende (mindestens drei Sektoren) Strategien der Stadtentwicklung und deren Umsetzung. Sie sollen die Lebensqualität in bestehenden und neuen Stadtstrukturen verbessern und der Aufwertung des öffentlichen Raumes dienen. Dabei kann und soll die Kommunalverwaltung auch mit anderen Akteuren in der Kommune (z. B. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Wohnungswirtschaft, Technologieunternehmen, lokales Gewerbe, gemeinnützige Träger) oder auch der Wissenschaft zusammenarbeiten. Die Strategien sollen sich nicht in sektoralen Ansätzen erschöpfen. Eine Förderung von isolierten, sektorspezifischen Einzelprojekten ist nicht möglich.
  • Die Projekte bestehen aus zwei Phasen: Zuerst werden kommunale und fachübergreifende Strategien und Konzepte entwickelt, dann werden diese umgesetzt.

Zudem sollen räumliche Fragen angegangen werden:

  • Was sind künftig zentrale Standortfaktoren für Unternehmen und Fachkräfte?
  • Brauchen wir zukünftig noch Gewerbegebiete, wie wir sie heute kennen und bauen?
  • Wie beeinflussen digitale Geschäftsmodelle den öffentlichen Raum?
  • Wie sehen attraktive Lern- und Arbeitsorte der Zukunft aus?
  • Und wie verändert das neue Arbeiten und Wirtschaften den Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden?

Dabei dürfen sich alle Städte und Gemeinden angesprochen fühlen, denn um möglichst vielfältige Erfahrungen zu sammeln, strebt das BMI eine Verteilung der Modellprojekte in den vier folgenden Kategorien an: Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner), mittlere Städte (20.000 bis 100.000 Einwohner), Kleinstädte und Landgemeinden (weniger als 20.000 Einwohner) sowie interkommunale Kooperationsprojekte.

Die Auswahl der Modellprojekte wird laut BMI „auf Basis von Fachgutachten von einer Expertenjury durch vergleichende Bewertung“ am 1. Juli 2019 getroffen. Eine Auftaktveranstaltung der Modellprojekte ist dann für September 2019 im Rahmen des „Bundeskongresses Nationale Stadtentwicklungspolitik“ in Stuttgart vorgesehen.

Weitere Infos zur Einreichung der Modellprojekte sowie einen Rückfragenpool gibt es auf der eigens dafür eingerichteten Website www.smart-cities-made-in.de.

Einen Überblick zu Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich Smart Cities in den vergangenen fünf Jahren sehen Sie hier:

Bildergalerie
Bildergalerie mit 13 Bildern

OZG-Umsetzung

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist im Rahmen der Smart-City-Planungen ein zentrales Thema, betont die Bundesregierung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werde für Smart Cities Anforderungen an den sicheren Betrieb der notwendigen IT-Infrastruktur formulieren.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie habe „aufgrund des auf kommunaler Ebene festgestellten Unterstützungsbedarfs zu Fragen der Digitalisierung“ die Initiative „Stadt.Land.Digital“ gestartet und damit die Initiative „Intelligente Vernetzung“ abgelöst. Hierbei sollen kommunale Akteure auf ihrem Weg zur „smarten“ Stadt beraten und vernetzt werden. „Ziel ist, einen möglichst hohen Digitalisierungsgrad in diesen Sektoren zu erreichen und die Potentiale durch eine Vernetzung der Sektoren sowie der Städte und Regionen untereinander zu nutzen“, betont die Regierung.

Austausch

Zur Unterstützung eines solchen Erfahrungsaustauschs zwischen Smart Cities sollen die „Nationale Dialogplattform Smart Cities“ fortgesetzt und ein internationales Smart-City-Netzwerk mit ausgewählten Partnerländern aufgebaut werden. Dafür wurden im Bundeshaushalt 2019 weitere Mittel in Höhe von etwa einer Million Euro zur Verfügung gestellt.

Datenschutz

Hinsichtlich Datenschutz-Lösungen für Smart Cities kann auf verschiedene Digitalisierungsprojekte des BSI zurückgegriffen werden:

  • Smart-Meter-Gateway (Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit für die Digitalisierung in der Energiewende),
  • Technische Richtlinie für Breitband-Router,
  • Lösungen im Bereich des sicheren Identitätsmanagements (eID, 2-Faktor-Authentisierung, De-Mail),
  • Standardisierungen in Bezug auf den sicheren Transport von Nachrichten (OSCI und XTA).

„Darüber hinaus unterstützt das BSI häufig auch Projekte des IT-Planungsrates (z. B. im Bereich der Servicekonten), die einen IT-Sicherheitsbezug haben“, erklärt die Bundesregierung. Für die IT-Sicherheit biete das BSI mit dem Grundschutz schon jetzt die Möglichkeit, die IT-Sicherheit von Infrastrukturen zu bewerten und zu verbessern. Das BSI soll zudem weitere Maßnahmen zur Steigerung der IT-Sicherheit in Smart Cities und den zugehörigen IT-Infrastrukturen ergreifen.

Zuständigkeit der Ministerien

Verschiedene Bundesministerien befassen sich mit dem Thema Smart City:

Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist das Referat SW I 3 (Smart Cities; Internationale Stadtentwicklungspolitik) zuständig. Das Referat betreut federführend die Nationale Dialogplattform Smart Cities, in der alle betroffenen Bundesressorts vertreten sind.

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befassen sich das Referat VI B 1 (Grundsätze der Digitalpolitik, Koordinierung) sowie das Förderreferat II C 6 (Energieforschung, Projektförderung und Internationales) mit den Themen Smart Cities bzw. Smart Regions.

Im Bundesministerium für Bildung und Forschung sind das Referat 722 (Systemische Mobilität und Zukunftsstadt) und das Referat 521 (Zukunft von Arbeit und Wertschöpfung; Innovationsförderung; Industrie 4.0) mit dem Thema Smart Cities befasst.

Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales koordiniert das Referat Ia 2 (Wohlstandsmessung, Armuts- und Reichtumsfragen) die Belange zu Smart Cities.

Im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit koordiniert das Referat G I 1 (Grundsatzfragen und übergreifende Angelegenheiten der Umweltpolitik, Urbaner Umweltschutz) die Belange zu Smart Cities.

Im Auswärtigen Amt sind das Referat 405 (Digitale Transformation und Mobilität) mit Fokus auf internationale Trends im Hinblick auf Potentiale bei der Außenwirtschaftsförderung und das Referat OR03 (Internationale Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung) zum Informationsaustausch und zur Koordinierung im Rahmen des Ressortkreises „Internationale Urbanisierung“ befasst.

(ID:45830604)