Kommunaler Praxisleitfaden für eGovernment Sicheres IT-Outsourcing und Cloud Computing für Kommunen

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Unter dem Druck notwendiger Verwaltungsreformen und knapper Kassen bietet Cloud Computing gerade Kommunen zahlreiche Vorteile. Doch ist die Technologie angesichts aktueller Datenschutz­skandale wie Prism überhaupt noch eine ernstzunehmende Alternative für Öffentliche Verwaltungen? Ja, wenn die Verantwortlichen einige Regeln beachten.

Taugt Cloud Computing für Kommunen?
Taugt Cloud Computing für Kommunen?
(Foto: frank-peters - Fotolia.com)

Eine vom Telekom Institute for Connected Cities der Zeppelin Universität veröffentlichte Studie untersuchte nun im Auftrag der Innovationsstiftung Bayerische Kommunen den Nutzen und die Einsatzmöglichkeiten von Cloud-Diensten in der kommunalen Verwaltung.

Dabei wird die rechtliche und vertragliche Situation speziell auf die bayerische Rechtslage hin dargestellt. Die Ausführungen richten sich an Behördenleiter aller kommunalen Ebenen, die eine Inanspruchnahme von Diensten des Cloud Computing in Betracht ziehen.

Eine Kurzfassung verschafft dem eiligen Leser einen prägnanten Überblick über das Thema. Beides zusammen genommen soll dazu beitragen, dass sich rechtskonforme kommunale Cloud Lösungen als „Compliant Community Cloud“ (C³) etablieren können.

Die Verfasser merken dazu an: „Cloud Computing ist mehr als ein Hype. Es ist die Kurzformel für den durchgreifenden Trend, IT-Outsourcing an die neuen technischen Möglichkeiten in verteilten Netzen und an neue maßgeschneiderte Geschäftsmodelle anzupassen. Dass dieser Trend nun auch die Öffentliche Verwaltung erreicht, ist nicht nur naheliegend, sondern auch begrüßenswert.“

Im Kontext einer notwendigen Verwaltungsmodernisierung und unter der Last knapper öffentlicher Kassen seien insbesondere die Kommunen gehalten, Möglichkeiten auszuloten, ihre vielfältigen öffentlichen Aufgaben effizient und zukunftsorientiert zu erfüllen.

„Kommunale Cloud Lösungen können und sollen in diesem Sinne als Weiterentwicklung der bereits jetzt vielfach stattfindenden Auftragsdatenverarbeitung durch spezialisierte IT-Dienstleister und Rechenzentren genutzt werden. Das entspricht auch der Cloud Strategie der EU-Kommission vom September 2012 und nationalen Aktionsplänen, die den sensiblen öffentlichen Sektor ausdrücklich einbeziehen.“

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