Kommunaler Praxisleitfaden für eGovernment

Sicheres IT-Outsourcing und Cloud Computing für Kommunen

< zurück

Seite: 3/3

Anbieter zum Thema

Einschätzung der juristischen Situation

Die Nutzung von Cloud Services kann eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen (etwa aus dem Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Datensicherheit oder

Urheberrecht) berühren. Die Ermittlung der für ein konkretes IT-Outsourcing Szenario einer Kommune insgesamt in Betracht kommenden Vorschriften muss anhand einer einzelfallbezogenen Betrachtung erfolgen.

Die Studie kommt dabei zu folgender Einschätzung: „Sowohl die verfassungsrechtlichen als auch die einfachgesetzlichen Anforderungen zeigen deutlich, dass Cloud Computing im kommunalen Sektor weder per se rechtlich unzulässig noch stets zulässig ist. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall, insbesondere auf die konkrete Ausgestaltung des Auftragsverhältnisses an.“

Dabei spielten – neben der sorgfältigen Auswahl des IT-Dienstleisters, der von diesem angebotenen „Cloud-Infrastruktur“ und Aspekten der Sicherheitsgewährleistung – auch Art und Inhalt der zu verarbeitenden Daten eine wesentliche Rolle.

Und: „Im Rahmen der Risikoabwägung steigen beziehungsweise sinken die Anforderungen an ein adäquates Sicherheitsniveau in Abhängigkeit von der Sensibilität und Schutzbedürftigkeit der Daten. So wären etwa Personenstandsregisterdaten, Sozialdaten, Steuerdaten oder Waffenregisterdaten generell sehr 'streng' zu behandeln. Das gilt auch für komplette Meldedatenbestände.“

Umgekehrt seien die Anforderungen zum Beispiel an Geodaten, auch wenn diese einen Personenbezug haben, oder an Daten im Rahmen von Kfz-Zulassungen geringer.

Das Fazit der Autoren: „Auch bei kleinen Kommunen gilt: Je sensibler die Daten sind, die vom IT-Outsourcing betroffen sind, desto mehr Maßnahmen sind zur Gewährleistung der Datensicherheit zu treffen. Schutzmaßnahmen können auch für die Kommune Aufwand und Kosten verursachen. Soweit diese Maßnahmen vor Ort nicht zu akzeptablen wirtschaftlichen Bedingungen getroffen werden können, ist ein rechtskonformes Outsourcing zu einem verlässlichen IT-Dienstleister eine sehr empfehlenswerte Option"

Die Studie wurde im Auftrag der Innovationsstiftung Bayerische Kommune an der Zeppelin Universität von Prof. Dirk Heckmann, Prof. Jörn von Lucke, Thorsten Hennrich und Michael Marc Maisch erstellt.

(ID:42226806)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung