Für die Schulen wird eine digitale Offensive gefordert. Die Erwartungen sind hoch. Dass der Einsatz digitaler Medien zu wirklich besseren Leistungen führt, sieht ein Gutachten aber nicht klar belegt. Ein Lehrerverband will auch über Grenzen und Fehler reden.
Super sinnvoll oder falsches Versprechen? Welches Potenzial tragen digitale Medien für Schüler und Lehrer wirklich?
Ein verstärkter Einsatz von digitalen Medien in den Schulen ist einem Gutachten zufolge bisher nicht mit deutlich besseren Lernergebnissen einhergegangen. In der politischen Debatte kursierten teilweise „spekulative, wenn nicht utopische Projektionen über die segensreichen Wirkungen der Digitalisierung“, heißt es in einer Analyse im Auftrag des Philologenverbands NRW. Dass sich auch die Schulen der Digitalisierung stellen müssten, sei unstrittig, schreibt darin der Heidelberger Pädagoge Karl-Heinz Dammer. Allerdings sollten Ausmaß und genaue Zielrichtung der schulischen Digitalisierung „ergebnisoffen“ diskutiert werden.
Der Pädagoge betonte, die bisherigen „empirischen Ergebnisse zu Lerneffekten fallen keineswegs so eindeutig positiv aus, wie sie es müssten, um die Forderung nach einer umfassenden Digitalisierung hinreichend zu rechtfertigen“. Auch jene, die „eine Digitalisierung der Schule grundsätzlich fordern“, kommen Dammer zufolge „nicht um die ernüchternde Feststellung herum, dass eine verstärkte Digitalisierung bisher nicht zu besseren Lernergebnissen geführt“ habe. Die Forschung zu den Effekten des Lernens mit digitalen Medien sei noch nicht ausreichend, meinte der Gutachter von der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.
Dammer hat die Digitalisierungsstrategie der deutschen Bildungspolitik in den Blick genommen und bezieht sich nach eigenen Angaben vor allem auf Ziele des Landes NRW und der Kultusministerkonferenz (KMK). Konkret gehe es um ein „Impulspapier II“ des NRW-Schulministeriums (2022) und KMK-Empfehlungen zum „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“ von Ende 2021.
Die Landesvorsitzende des Philologenverbands (PhV NRW), Sabine Mistler, mahnte: „Wir müssen nicht nur über die unbestrittenen Vorteile und Chancen von Digitalisierung sprechen, sondern auch ihre Grenzen und Fehlentwicklungen benennen.“ Der Einsatz digitaler Medien und Methoden müsse wissenschaftlich begleitet werden, um den „tatsächlichen Nutzen zu eruieren“. Sie forderte „einen ehrlichen und offenen Diskurs – ohne Entwicklungen bremsen oder blockieren zu wollen“. Der Verband vertritt Lehrkräfte an Gymnasien und Gesamtschulen.
Der PhV NRW habe das Gutachten im Frühjahr 2022 in Auftrag gegeben, um das Thema schulische Digitalisierung „mit der pädagogischen Brille“ zu betrachten, sagte Mistler der Deutschen Presse-Agentur. Bisher sei es in der Debatte hingegen häufig vor allem um datenschutzrechtliche, technische oder arbeitsökonomische Aspekte gegangen. „Die Frage aber, was Digitalisierung mit Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften macht, wird selten, wenn nicht sogar überhaupt nicht thematisiert.“
In seiner Analyse schreibt Dammer, Schülerinnen und Schüler sollten den Umgang mit digitalen Medien als neue Kulturtechnik beherrschen können. Deren Einsatz könne sehr bereichernd für den Unterricht sein. Er hat aber aus seiner Sicht auch Grenzen: So sei der Einsatz digitaler Medien etwa bei komplexen Aufgabenstellungen schwieriger.
Und: „Die Lehrkraft als den Unterricht strukturierende und leitende Person lässt sich durch kein Medium ersetzen“, unterstrich Dammer, der früher selbst Lehrer war. Vor allem leistungsschwächere Kinder und Jugendliche bräuchten Lehrkräfte, die ihnen „beim Aufbau kognitiver Strukturen zum Verständnis der Fachinhalte helfen“.
Ein kürzlich von der KMK vorgestellter IQB-Bildungstrend zeigt, dass Viertklässler in NRW in ihren Kompetenzen in Deutsch und Mathe im Fünf-Jahres-Vergleich deutlich zurückgefallen sind. Inzwischen schafft etwa jeder Fünfte vor dem Übergang auf die weiterführende Schule beim Lesen nicht den Mindeststandard. Mit der Rechtschreibung hat jeder dritte Viertklässler erhebliche Probleme.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.