Elektronische Einreichung von Schriftsätzen möglich Schleswig-Holstein erweitert elektronischen Rechtsverkehr

Autor Ira Zahorsky

Bereits 2009 war der elektronische Rechtsverkehr in der schleswig-holsteinischen Arbeitsgerichtsbarkeit eröffnet worden. Seit Anfang Februar hat das Bundesland diese Möglichkeit auch auf das Verwaltungsgericht, das Oberlandesgericht und das Finanzgericht ausgedehnt.

Anbieter zum Thema

(v. l.) Maren Thomsen (Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts), Justizministerin Anke Spoorendonk und Dr. Birger Brandt (Präsident des Finanzgerichts)
(v. l.) Maren Thomsen (Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts), Justizministerin Anke Spoorendonk und Dr. Birger Brandt (Präsident des Finanzgerichts)
(Foto: Ministerium für Justiz, Kultur und Europa)

Anlässlich der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs traf sich Justizministerin Anke Spoorendonk Anfang Februar mit dem Präsidenten des Finanzgerichts, Dr. Birger Brandt, und der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, Maren Thomsen, im Finanzgericht Kiel. Dabei sagte die Ministerin: „Mit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit gehen wir einen weiteren, wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer modernen und sicheren Kommunikation mit der Justiz. Wir würden uns freuen, wenn viele Kommunikationspartner des Finanzgerichts und der Verwaltungsgerichtsbarkeit diesen modernen Zugang zur Justiz nutzen, um von den positiven Effekten zu profitieren“, appellierte Spoorendonk.

Zeit- und kostensparend

Die Justizministerin machte deutlich, dass mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten die elektronische Kommunikation rasant an Bedeutung in der schleswig-holsteinischen Justiz gewinnt: „Der elektronische Rechtsverkehr stellt einen wichtigen Baustein für eine leistungsfähige und bürgerfreundliche Justiz dar. Ziel ist, das in der Zukunft bei allen Gerichten Verfahrensbeteiligte zeit- und kostensparend und ohne Qualitätsverlust auch Klagen und Anträge auf sicherem Weg elektronisch einreichen können. Entscheidungen und Nachrichten vom Gericht sollen ebenfalls in elektronischer Form empfangen werden können. Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte werden sich die Arbeitsabläufe in der Justiz ändern. Dies wird ein Prozess sein, der uns die nächsten Jahre begleiten und auch noch vor einige Herausforderungen stellen wird. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der schleswig-holsteinischen Justiz ist eines der zentralen Vorhaben der Landesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Landesverwaltung“, betonte Spoorendonk.

Einsatz auch in Grundbuchämtern

Zugleich wird die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung in den Grundbuchämtern fortgeführt. Nachdem das Amtsgericht Kiel zum 1. September 2014 als Pilotgericht erfolgreich gestartet war, folgten zum 1. Dezember 2014 das Amtsgericht Eckernförde und zum 1. Februar 2015 das Amtsgericht Ahrensburg. Die weiteren Grundbuchämter der Amtsgerichte sollen bis Ende 2016 folgen.

Der Einsatz eines Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) einschließlich einer vom Anwender zu verwendenden qualifizierten elektronischen Signatur stellt sicher, dass Daten unverfälscht und vertraulich übermittelt werden. Die Versendung einer gewöhnlichen eMail reicht dagegen für die Einreichung von Schriftsätzen nicht aus.

(ID:43192878)