Digitalisierung NRW führt eAkte landesweit einheitlich ein
Die Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen schreitet mit Siebenmeilenstiefeln voran. Landesweit führen die öffentlichen Verwaltungsbehörden die elektronische Aktenführung (eAkte) ein. Die hierfür wichtigste Infrastrukturkomponente ist ein einheitliches Dokumenten-Management-System (DMS).
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NRW kommt mit der Durchsetzung einer landesweit einheitlichen elektronischen Aktenführung auf dem Pfad der Digitalisierung ein gutes Stück voran. Mindestens 60.000 Nutzer aus über 500 Behördenorganisationen in der Landesverwaltung NRW werden künftig ihre Arbeitsgrundlage in dem neuen eAktensystem haben. Die Lösung soll die Schriftgutverwaltung in NRW digitalisieren und die bürgernahe und effiziente Verwaltung in NRW weiter vorantreiben. „Die Einführung des eAkten-Systems ist ein bedeutender Schritt, um die Digitalisierung in NRW umfassend zu vollziehen“, erläutert Helmut Binder,Geschäftsführer und CEO bei Materna.
Behörden in NRW sollen das neue eAkten-System der Landesverwaltung zukünftig über den Rahmenvertrag beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) nutzen können. IT.NRW ist der landesweit zentrale IT-Dienstleister für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen. Angesiedelt ist das Projekt in der CIO-Stabsstelle beim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Rahmenvertragsleistungen
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens hat NRW für zunächst acht Jahre die Einführung eines eAkten-Systems dem Dortmunder IT-Beratungsunternehmen Materna anvertraut. Die Umsetzung erfolgt durch Materna gemeinsam mit dem Technologiepartner Ceyoniq sowie den Beratungsunternehmen DXC Technology (ehemals CSC Deutschland GmbH) und Infora GmbH. Bestandteil des Rahmenvertrages im zweistelligen Millionenbereich sind Lizenzen und zugehörige Dienstleistungen. Dazu zählen die technische Unterstützung (Altdaten-Migration, Anbindung von Fachverfahren unter anderem über den Standard CMIS, DMS-Support) und fachliche produktspezifische Unterstützungsleistungen (Support im Betrieb, Schulungen für Fachadministratoren und Endanwender).
Umsetzung des EGovG NRW
Das NRW-eGovernment-Gesetz (EGovG) schreibt den Einsatz elektronischer Akten in der Landesverwaltung bis spätestens zum Jahr 2022 vor. Der Einsatz der eAkte soll Zeit bei den Verwaltungsprozessen sparen, eine medienbruchfreie Bearbeitung von Vorgängen unterstützen und zu durchgängig elektronischen Leistungen führen, sowohl innerhalb der Landesverwaltungen als auch gegenüber Bürgern, Unternehmen und anderen Institutionen. Behördentypische Prozesse wie beispielsweise Sichtungsläufe, Zeichnungsprozesse oder Wiedervorlagen sowie die beweiswerterhaltende Langzeitspeicherung sollen sich effizient umsetzen lassen.
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