eGovernment-Entwicklung Mit dem Portalverbund zur digitalen Aufholjagd
Das digitale Angebot der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland kommt bei internationalen Vergleichen häufig nicht gut weg. Als Vorreiter werden immer wieder Estland und Österreich zitiert. Auch Norwegen, Großbritannien und Frankreich gelten als fortschrittlicher. Die Ansätze sind jedoch nur begrenzt mit Deutschland vergleichbar. Hier setzt man mit dem Portalverbund neue Maßstäbe im digitalen Föderalismus.
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Bürger in Deutschland erledigen Behördengänge noch deutlich seltener online als in vielen anderen europäischen Ländern. In Frankreich, Großbritannien und Norwegen ist eGovernment bereits zur Selbstverständlichkeit geworden. In Norwegen sind zudem 75 Prozent der Bürger der Ansicht, dass die digitale Transformation in der Öffentlichen Verwaltung in ihrem Land vorankommt. In Deutschland sind nur 42 Prozent dieser Ansicht, zeigt die Studie „Digital Government Barometer“, für die Sopra Steria Ende 2017 zum dritten Mal rund 4.000 Bürgerinnen und Bürger befragt hat.
Ein Blick auf die Angebote in anderen Ländern zeigt: International gesehen haben Öffentliche Verwaltungen stark in den Aufbau von Online-Portalen mit Basisfunktionalitäten investiert. Über Websites wie in Frankreich (www.service-public.fr), in Großbritannien (www.gov.uk) und (www.norge.no) in Norwegen navigieren Bürger wie im Online-Shop zum für sie passenden Bürgerservice. Die Portale holen die Menschen direkt in ihren konkreten Lebenslagen ab – ob ein Umzug ansteht, die Geburt eines Kindes oder eine berufliche Veränderung.
Die Beispiele sowie das oft als Vorbild herangezogene Estland eint, dass das Online-Portal und auch die Verwaltungsstruktur selbst zentral organisiert sind. Gerade in Frankreich lassen sich die Verwaltungsleistungen so deutlich schneller digitalisieren. Auch in Großbritannien und Norwegen bestehen Strukturen, die eine schnelle digitale Transformation begünstigen.
Maßstäbe im digitalen Föderalismus
Deutschland beschreitet mit dem Portalverbund einen Weg, der dem föderalen System entspricht. Ziel ist ein digitaler Föderalismus, der die Akteure Bund, Länder und Kommunen entsprechend ihrer jeweiligen Kompetenzen sinnvoll miteinander vernetzt. Bund und Länder bieten deshalb jeweils eigene Portale an. Diese werden zu einem Verbund gleichberechtigter Partner verknüpft. Ähnliche Verbund-Ansätze bestehen bereits in Österreich.
Das rechtliche Fundament bildet das Online-Zugangsgesetz (OZG). Bund und Länder haben sich hierüber verständigt, sämtliche Leistungen der Verwaltung für Bürger und Wirtschaft bis zum Ende des Jahres 2022 digital verfügbar zu machen. Der Bund stellt dazu unter anderem Basisdienste und IT-Komponenten bereit. Zudem werden Maßnahmen zur Verknüpfung der Verwaltungsportale zum Portalverbund und sowie zum Ausbau vollständig digitaler Online-Dienste entwickelt und umgesetzt.
Türöffner digitaler Innovationen
Mit Blick auf die technologische Umsetzung ist Digitalisierung in einem ersten Schritt sicherlich einfacher umzusetzen, wenn man Angebote zentralisiert. Der Portalverbund soll jedoch Raum für Innovation bieten. Eine Art Ökosystem, in dem jeder Teilnehmer unter Einhaltung von Standards die Möglichkeit hat, eigene Angebote einzubringen, die andere nachnutzen können.
Der deutsche Portalverbund zeichnet sich dabei in besonderem Maße durch seine flexible IT-Architektur aus. Die Services werden von jedem eigenverantwortlich angeboten. Unter Einhaltung entsprechender Standards können diese Services dann von jedem anderen Teilnehmer im Verbund nachgenutzt werden.
Zukünftig kann ein Bürger einen neuen Service auf einer Digitalisierungsplattform des Bundes oder eines Landes von allen anderen Plattformen aus aufrufen. Kommt nun in einem Portal ein neuer Service dazu, liegt die Herausforderung darin, dass diese Information an alle weiteren Verbundteilnehmer weitergegeben wird. Das regelt die Technik, Änderungen werden automatisiert weiterverteilt.
Kein Anfang bei Null
Bei der Umsetzung des Portalverbunds setzt man nicht bei Null an. Wie man in enger Kooperation von Bund und Länder Leistungen in Deutschland beschreibt, Prozesse definiert und Formular aufbaut, weiß zum Beispiel das Projekt FIM aus langjähriger Erfahrung. Dazu kommt die einheitliche Behördenrufnummer 115 mit umfassender Expertise im Wissensmanagement öffentlicher Leistungen.
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