Die Koalition plant darüber hinaus die Errichtung einer eGovernment-Agentur, die gemeinsam schneller als bisher für alle föderalen Ebenen Standards sowie Pilotlösungen entwickeln soll. Damit wird wohl eine gemeinsame Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) und des Bitkom umgesetzt.
Die Initiative Förderale IT-Kooperationen (FITKO) könne damit verbunden werden, heißt es weiter. Und: „Mit der Agentur wollen wir einen Think Tank einrichten, regionale Open-Government-Labore ermöglichen und einen Incubator/Accelerator für innovative eGoverment-Lösungen ansiedeln.“
In der Bundesregierung sollen zudem innovative Technologien wie Blockchain erprobt werden, so dass – basierend auf diesen Erfahrungen – ein Rechtsrahmen geschaffen werden könne.
Nicht neu, aber immer noch gut, bekommt das Normen-Screening jetzt einen neuen Namen. Aufgewertet zum Normen-Screening plus sollen jetzt alle bisherigen und zukünftigen Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit überprüft und eGovernment-fähig gemacht werden. „Dazu gehört die erneute, ehrgeizige Überprüfung der Schriftformerfordernisse. Außerdem wollen wir verbindliche Regelungen für Standards, Systemarchitekturen und Interoperationalität“, heißt es dazu.
Die Bundesregierung will zudem einen Digitalrat berufen, der einen engen Austausch zwischen Politik und nationalen sowie internationalen Experten ermöglichen soll.
Die eAkte soll zudem zügig in der Bundesverwaltung eingeführt werden. Zusätzlich plant die Koalition eine Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die der transparenten Beteiligung von Bürgern und Verbänden dienen soll und zu denen die Bundesregierung dann Stellung nehmen will.
Und wer geglaubt hat, der elektronische Personalausweis habe sich erledigt, sieht sich getäuscht. „Der elektronische Personalausweis wird zu einem universellen, sicheren und mobil einsetzbaren Authentifizierungsmedium. Der praktische Einsatz muss deutlich benutzerfreundlicher werden. Wir wollen weitere private und öffentliche Einsatzbereiche erschließen. Wir verankern eine Opt-in-Lösung, die das Zustimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger festschreibt. Damit ermöglichen wir Behörden, Daten über gemeinsame Register und eindeutige, registerübergreifende Identifikationen zu verknüpfen („once only“-Prinzip). Wir werden die öffentlichen Register modernisieren und dafür die Vorschläge des Normenkontrollrates prüfen“, heißt es dazu.
Gut möglich, dass der designierte Innen- und Heimatminister Horst Seehofer sich damit den nächsten Ärger mit Markus Söder einhandelt. Der will nämlich eGovernment-Dienste via PIN zugänglich machen. Schon dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine einheitliche Steuerung gewesen wäre.
Auch die bereits begonnene IT-Konsolidierung soll mit großem Einsatz fortgeführt und die Steuerung und das Controlling des Projekts weiter verbessert werden. Die Bundesregierung will dazu laut Kalitionsvertrag die Rolle des IT-Beauftragten der Bundesregierung stärken. „Dieser managt und steuert zentral die IT-Konsolidierung, Standardisierung und Beschaffung. Die Umwandlung des Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) in eine Anstalt des öffentlichen Rechts werden wir zügig umsetzen und damit Planungssicherheit für die Kundenbehörden schaffen“, heißt es dazu.
Weiterentwickelt werden soll auch das eHealth-Gesetz. „Wir werden das bestehende eHealth-Gesetz im Zuge technologischer Innovationen im Dialog mit allen Akteuren weiterentwickeln und einen konkreten Aktionsplan bis 2020 mit Maßnahmen und Meilensteinen aufstellen. Als erste Maßnahme schaffen wir die Möglichkeit, den Impfpass, den Mutterpass und das Untersuchungsheft digital zu speichern, das Zahnbonusheft digital zu verwalten sowie die Möglichkeiten von „Mobile Health“ zu nutzen. Außerdem wollen wir die Möglichkeit der digitalen Rezeptvergabe auch ohne Arztbesuch schaffen“, so der Koalitionsvertrag.
Und auch die Arbeit der Initiative D21 trägt Früchte. Der Bund plant nämlich die Einrichtung einer Daten-Ethikkommission. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir werden zeitnah eine Daten-Ethikkommission einsetzen, die Regierung und Parlament innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen vorschlägt.“
Stand: 08.12.2025
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Die Klärung datenethischer Fragen könne Geschwindigkeit in die digitale Entwicklung bringen und auch einen Weg definieren, der gesellschaftliche Konflikte im Bereich der Datenpolitik auflöse, lautet die Begründung.