Beitrag zur Neugestaltung des Artikels 65 GG Internet und eGovernment rütteln an der Ressorthoheit
Die Absage des Bundesrates zur aktuellen Fassung des eGovernment-Gesetzes nahm der Redaktionsbeirat der eGovernment Computing zum Anlass, darüber zu diskutieren, inwieweit die Organisationstrukturen der Verwaltungen noch tauglich für eGovernment sind. Der Beitrag der beiden Redaktionsbeirats-Mitglieder versteht sich als Diskussionsanstoß.
Anbieter zum Thema

Regierung und Verwaltung sind wichtige Standortfaktoren für Wirtschaft und Wissenschaft, Bürgerinnen und Bürger. Neben einer ganzheitlichen, effektiven und effizienten Leistungserbringung geht es künftig zunehmend um die Rolle des Staates in einer immer weiter sich vernetzenden Welt.
Das erfordert neue Überlegungen hinsichtlich der Organisation des Regierungs- und Verwaltungshandels – und zwar auf der Basis gemeinsamer Infrastrukturen. Populär formuliert geht es darum, aus einer weitgehend eigenständigen Siloverwaltung eine Netzverwaltung zu machen. Bund, Länder und Gemeinden müssen stärker zusammenarbeiten! Das wird Auswirkungen auf die Legitimität demokratischer Entscheidungsprozesse haben.
Nur eine auf die Zukunft ausgerichtete Neustrukturierung der bisherigen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ressorts kann die enormen Potenziale der Verwaltungsmodernisierung heben. Diese Forderung gilt für alle Ebenen des Bundes und der Länder und beinhaltet auch die Forderung nach einer Strategie, welche die Ebenen übergreifende Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen stärkt. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei das in Artikel 65 GG verankerte Ressortprinzip. Denn hier ist besonderer Reformbedarf angesagt!
Die bisherigen Ansätze greifen zu kurz
Die bisherigen Strategien zur Neuorganisation der Verwaltung griffen richtige Themen auf. Allerdings konnten sie keinen Rahmen setzen, der die Umsetzung auf der Arbeitsebene ermöglichte.
Die oft viel zu vagen Formulierungen in den Strategien zu eGovernment und Verwaltungsmodernisierung sind mit der Ressorthoheit aus Artikel 65 GG und der damit verbundenen Schwierigkeit zu erklären, konkrete Vorgaben im Bereich der Neuorganisation „grenzüberschreitend“ zu treffen. Somit kommt der Ressorthoheit für die Neuaufstellung der Verwaltung eine besondere Aufgabe zu.
Die Ressorthoheit als politisches Instrument gewährleistete Stabilität im demokratischen System der Bundesrepublik. Aber vor allem in Bezug auf die IT und ihre Bedeutung haben sich wesentliche Rahmenbedingungen in den letzten Jahren geändert.
Viele dieser jetzt aktuellen Aspekte waren zur Zeit der Entstehung des Grundgesetzes nicht absehbar und führen heute dazu, dass die Ressorthoheit einheitliche IT-Lösungen an vielen Stellen behindert.
Vor diesem Hintergrund müssen grundlegende Änderungen in Bezug auf die Zukunftsfähigkeit des Systems „Verwaltung“ neu überdacht werden: Der Artikel 65 GG muss reformiert werden. Dasselbe gilt auch für entsprechende Regelungen in den Länderverfassungen. Ressortdenken gibt es in fast allen Behörden – auch in den Kommunen.
(ID:37512730)