Regeln allein reichen allerdings nicht. Eine Organisation kann eine technisch sichere Umgebung bereitstellen und trotzdem erleben, dass Mitarbeitende sie kaum nutzen oder umgekehrt ihre Möglichkeiten überschätzen. KI-Kompetenz entsteht erst, wenn Menschen verstehen, was die Systeme leisten, wo ihre Grenzen liegen und welche Verantwortung bei ihnen selbst verbleibt. Deshalb sollte eine Einführung nicht mit einer Schulung beginnen, deren Inhalt bereits feststeht.
Sinnvoller ist es, zunächst Erfahrungen, Erwartungen und Bedenken in der Organisation zu erfassen. Wer hat bereits mit generativer KI gearbeitet? Wer sieht konkrete Einsatzmöglichkeiten? Wo bestehen Unsicherheiten? Eine solche Bestandsaufnahme hilft, Schulungen an den tatsächlichen Kenntnisstand anzupassen und unterschiedliche Gruppen mitzunehmen.
Beim Wissenschaftsrat wurden Mitarbeitende vor dem Rollout anonym zu ihren bisherigen Erfahrungen, Erwartungen und möglichen Bedenken befragt. Zunächst testete das Kernteam die Anwendung, anschließend wurde die größere Taskforce einbezogen. Weitere Mitarbeitende erhalten erst nach einer Schulung Zugang. Beim Onboarding stehen Mentoren aus der Taskforce als Ansprechpartner zur Verfügung. Damit wird Lernen nicht auf einen Einführungstermin reduziert, sondern in den Arbeitsalltag verlängert.
Dieser Ansatz wirkt in zwei Richtungen. Er soll verhindern, dass Mitarbeitende KI aus Unsicherheit gar nicht nutzen. Gleichzeitig setzt er Grenzen gegen eine unreflektierte Nutzung aus Begeisterung. Beides ist relevant: Eine Plattform, die niemand verwendet, erzeugt keinen Nutzen. Eine KI, deren Ergebnisse ungeprüft übernommen werden, schafft neue Risiken.
Wenn die KI überzeugend falsch liegt
Warum diese Kompetenz nötig ist, zeigt ein konkreter Anwendungsfall. In der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats unterstützt ein Agent die Recherche nach geeigneten Sachverständigen für Arbeitsgruppen und Gutachten. Dabei können Themenfeld, Sprachraum und mögliche Befangenheit berücksichtigt werden. Die Recherche, die zuvor vollständig manuell erfolgte, lässt sich damit vorbereiten und strukturieren.
Allerdings liefert die KI nicht immer verlässliche Ergebnisse. Vereinzelt werden nicht existierende Personen vorgeschlagen oder realen Personen Themengebiete zugeordnet, die nicht stimmen. Gerade solche Fehler sind anspruchsvoll, weil sie auf den ersten Blick plausibel wirken können. Die Konsequenz besteht deshalb nicht darin, auf die Anwendung grundsätzlich zu verzichten. Die Ergebnisse werden fachlich geprüft und nicht ungeprüft übernommen.
Das Beispiel macht deutlich, dass KI-Kompetenz mehr bedeutet als Prompting. Mitarbeitende müssen einschätzen können, wann ein Ergebnis kontrolliert werden muss, welche Quelle belastbar ist und an welcher Stelle eigenes Fachwissen unverzichtbar bleibt. Je besser generative Systeme formulieren, desto wichtiger wird diese kritische Distanz.
Die Arbeit verschiebt sich, die Verantwortung nicht
Richtig eingesetzt kann KI gerade bei repetitiven und zeitintensiven Tätigkeiten entlasten. In der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats entstehen Protokollentwürfe beispielsweise auf Basis von Stichworten und werden anschließend überarbeitet. Ein anderer Anwendungsfall ist die sprachliche Überarbeitung von Textentwürfen. Auch umfangreiche Datenaufbereitung lässt sich unterstützen. Eine rund 200 Seiten umfassende PDF-Datei mit tabellarischen Informationen wurde mit KI in eine strukturierte Excel-Datei überführt. Manuell wäre diese Arbeit erheblich zeitaufwendiger gewesen.
Damit verändert sich die Rolle der Mitarbeitenden. Sie verbringen weniger Zeit mit einzelnen vorbereitenden Arbeitsschritten und können sich stärker auf fachliche Bewertung, Qualitätssicherung und Entscheidungen konzentrieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass Verantwortung verschwindet. Im Gegenteil: Wenn KI einen Teil der Arbeit übernimmt, muss klarer definiert sein, wer das Ergebnis prüft und freigibt.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Für öffentliche Institutionen ist diese Trennung besonders wichtig. Automatisierung darf nicht dazu führen, dass Verantwortung zwischen Mensch und System unklar wird. Für jeden produktiven Anwendungsfall sollte deshalb feststehen, welche Aufgabe die KI übernimmt, welches Ergebnis sie liefern soll, wer dieses Ergebnis kontrolliert und wer am Ende dafür einsteht.
Die Einführung ist ein Organisationsprojekt
Generative KI wird sich weiterentwickeln, Modelle werden leistungsfähiger und neue Anwendungen werden hinzukommen. Eine Organisation kann deshalb nicht für jede technische Entwicklung im Voraus eine abschließende Regel formulieren. Sie kann aber Strukturen schaffen, mit denen neue Anwendungsfälle kontrolliert erprobt, bewertet und bei Bedarf angepasst werden.
Genau darin liegt die Funktion guter Governance. Sie soll Innovation nicht verhindern, sondern einen belastbaren Rahmen dafür schaffen. Klare Einsatzgrenzen, nachvollziehbare Zuständigkeiten, qualifizierte Mitarbeitende und menschliche Letztverantwortung machen aus technischen Möglichkeiten ein Arbeitsmittel, das im öffentlichen Dienst verantwortbar eingesetzt werden kann.
Der Erfolg einer KI-Einführung entscheidet sich deshalb nicht allein daran, welches Modell die besten Antworten liefert. Entscheidend ist, ob eine Organisation weiß, wofür sie KI einsetzen will, welche Regeln dafür gelten und wer die Ergebnisse kontrolliert. Die Technologie ist schnell verfügbar. Erfolgreich wird ihr Einsatz erst, wenn klar ist, wer Verantwortung trägt.
Der Autor Marvin Liedmeyer ist Head of SideKick bei Tobit.Software.