Mit einer Kennzeichnung im Sinne der digitalen Dachmarke ist das neue Govdata-Portal live gegangen. Damit ist das föderale Online-Angebot für offene Verwaltungsdaten eindeutig als offizielle staatliche Webseite erkennbar.
GovData ist eines der Pilotportale, das offiziell erkennbar unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland segelt.
(Bild: FITKO)
Das Datenportal der öffentlichen Verwaltung GovData gehört zu den ersten Pilotstellen für die neue digitale Dachmarke Deutschlands. Das gemeinsam von Bund und Ländern getragene Portal für offene Verwaltungsdaten ist seit Ende 2023 unter der neu eingerichteten Domain data.gov.de erreichbar und präsentiert in der Kopfzeile das überarbeitete Banner mit Deutschlandflagge und dem Hinweis „Eine offizielle Website der Bundesrepublik Deutschland“.
Stephan Bartholmei, Abteilungsleiter Produktmanagement in der FITKO, erklärt dazu: „Als eines der acht Pilotprojekte beim Start der Dachmarke war es GovData ein besonderes Anliegen zu zeigen, dass nicht nur Bund, Länder und Kommunen, sondern auch föderal getragene Kooperationen, also gemeinschaftlich getragene Produkte des deutschen IT-Planungsrats, die Dachmarke nutzen können.“ Das Konzept der digitalen Dachmarke hat der IT-Planungsrat in der 43. Sitzung am 20. März 2024 mit 13 Zustimmungen beschlossen. Vorausgegangen war ein fast einjähriger Entwicklungsprozess durch eine Arbeitsgruppe des IT-Planungsrats, nachdem die Ministerpräsidentenkonferenz im Juli 2023 Bund und Länder mit der Konzeptentwicklung beauftragt hatte.
Modulares System mit vier Elementen
Ergebnis war ein Kennzeichnungssystem aus vier Elementen, die sich modular einsetzen lassen: Eine Kopfzeile als Vertrauens anker, die einheitliche Domain gov.de, eine moderne Version des Bundes adlers als Bildzeichen sowie das Designsystem „KERN“. Dieses stellt einen Open-Source-Baukasten mit UI-Komponenten, Styleguides und Anwendungsbeispielen bereit. Die Macherinnen und Macher versprechen sich davon reduzierte Kosten und mehr Effizienz, eine hohe Qualität dank Barrierefreiheit und User-Zentrierung, mehr Vertrauen und Akzeptanz seitens der Endnutzer, eine Abmilderung der Effekte des Fachkräftemangels und nicht zuletzt eine einfachere Nachnutzung.
Wichtig dabei: Die Anwendung der Kennzeichnungselemente erfolgt freiwillig. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) betont, dass die gestalterische Identität von Bund, Ländern und Kommunen nicht berührt werden soll: „Es geht nicht darum, einzelne Auftritte aufzulösen, sondern ein ergänzendes Angebot für den gemeinsamen Auftritt mehrerer staatlicher Institutionen zu schaffen.“ KERN – übrigens kein Akronym, wie die Initiatoren betonen – wird nämlich nach dem EfA-Prinzip durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein betreut und weiterentwickelt. Dem Prinzip „Public money – public code“ folgend, steht das Projekt samt aller erzielten Arbeitsergebnisse unter Open-Source-Lizenz auf OpenCode bereit. Als Inspiration für das System dienten einheitliche Domainkonventionen, wie sie bereits in Großbritannien mit „gov.uk“ oder auch mit „gouv.fr“ in Frankreich existieren.
Schutz vor Fake-Angeboten
Die digitale Dachmarke soll aber insbesondere in der Bevölkerung als Vertrauensanker dienen. Das BMI verweist auf den D21-Digital-Index 2023/2024, der dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt habe: 62 Prozent der Bürger sind demnach bereits mit Desinformation im Internet in Berührung gekommen. Die einheitliche Kennzeichnung soll vor diesem Hintergrund dabei helfen, offizielle staatliche Angebote eindeutig erkennbar zu machen und von Fake-Angeboten abzugrenzen. Diese Notwendigkeit habe sich beispielsweise an der Energiepreispauschale für Studierende gezeigt. Hier hätten sich betrügerische Trittbrettfahrer die fehlende Kennzeichnung bereits zunutze gemacht.
Das einheitliche Erscheinungsbild für übergreifende Angebote von Bund, Ländern und Kommunen soll aber noch eine weitere Lücke schließen: Bei Projekten wie dem Deutschlandticket oder digitalisierten Verwaltungsleistungen wie BAföG und Elterngeld mussten dem BMI zufolge „jeweils eigene gestalterische Lösungen gefunden werden – aus wirtschaftlicher und ressourcentechnischer Sicht keine optimale Situation“. Die Portal-Entwicklung wurde laut BMI von Beginn an durch Fokusgruppendiskussionen und eine deutschlandweite Online-Befragung begleitet.
Breit gefächerte Pilotierung
Die Pilotierung der Dachmarke startete am 5. Dezember 2024 mit neun Portalen auf verschiedenen föderalen Ebenen. Hierzu zählen neben GovData die Webseite des Bundesministeriums der Justiz, mehrere Landes- und Kommunalportale und einige von der Freien und Hansestadt Hamburg bereitgestellte Dienste wie das Hinweisgeberportal für Geldwäsche oder auch die Fördermittelbeantragung für Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Über „portal.gov.de“ soll bald auch das Bundesportal mit seinen fast 200 Antragsverfahren erreichbar sein, auf dem bisherigen Internet-Auftritt „bund.de“ finden sich bereits gestalterische Elemente aus dem UX-Baukasten.
Stand: 08.12.2025
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