YouGov-Studie Gebrauchtsoftware hat schlechten Ruf
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Obwohl der Europäische Gerichtshof 2012 und der Bundesgerichtshof 2014 abschließend klargestellt haben, dass der Handel und die Nutzung gebrauchter Software legal sind, führt diese immer noch ein stiefkindliches Dasein.

Insgesamt befragte das Meinungsforschungsinstitut YouGov im September 515 Personen im Auftrag der Soft & Cloud AG zum Thema Gebrauchtsoftware. Von den Befragten waren 84 aus dem Bereich Öffentlicher Dienst. Weit über 90 Prozent des Handelsvolumens konzentrieren sich dabei auf das Betriebssystem Windows und das Softwarepaket Office von Microsoft.
Drei Viertel der Befragten gaben an, keine Software auf von Ihnen beruflich genutzten Computern zu nutzen, deren Lizenz sie gebraucht (nicht neu) von einem Erst-Käufer (oder einem Gebraucht-Software- Zwischenhändler) erworben hatten. Im Öffentlichen Dienst beantworteten 65 Prozent diese Frage mit „nein“. So liegt denn auch umgekehrt die Nutzung in Behörden bei 28 Prozent, im privaten Sektor bei 23 Prozent. Da gebrauchte Software nur rund die Hälfte der Neuware kostet, lässt die „deutsche Wirtschaft Sparpotenziale in niedriger dreistelliger Millionenhöhe ungenutzt“, sagt Michael Helms, Vorstand der Soft & Cloud AG.
Trendwende nicht in Sicht
Bei der künftigen Anschaffung gebrauchter Software sieht es ähnlich düster aus: Rund 60 Prozent der Befragten aus dem Öffentlichen Dienst (65 Prozent freie Wirtschaft) wollen „bestimmt nicht“ und „wahrscheinlich nicht“ gebrauchte Software für berufliche genutzte Computer anschaffen. 13 Prozent können es sich immerhin vorstellen und etwa 15 Prozent wollen „wahrscheinlich“ oder „bestimmt“ Gebrauchtsoftware kaufen.
„Diese Zahlen belegen, dass sich die Akzeptanz von gebrauchter Software nur sehr, sehr langsam erhöht“, erläutert Helms. „Dieses stark wachsende Wirtschaftssegment leidet nach wie vor unter einem falschen Image.“ Denn obwohl bereits vor einigen Jahren sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Bundesgerichtshof klargestellt haben, dass der Handel und die Nutzung gebrauchter Software legal sind (Ausnahme: Mietsoftware), scheuen sich Behörden, diese umfassend einzusetzen und das Sparpotenzial abzugreifen.
Hindernisse
Die Furcht vor rechtlichen Problemen addiert sich in mehreren Punkten zu rund 53 Prozent. „Die Unwissenheit über das Thema im Allgemeinen und die Rechtslage im Speziellen sind erschreckend hoch“, führt Helms aus.
Mit 43 Prozent schließt sich die Angst an, beim Kauf von Gebrauchtsoftware Probleme bei der Installation zu bekommen, weil die Seriennummer schon auf eine andere Person/Firma registriert/aktiviert ist. „Viele Interessenten denken, dass es sich bei Gebrauchtsoftware um CDs oder Aktivierungscodes handelt, die über Auktionsplattformen im Internet gehandelt werden“, sagt Helms. So nennen die Befragten als weiteres Hindernis (34 Prozent) ihre Schwierigkeiten, vertrauenswürdige Anbieter zu identifizieren.
Als weitere Gründe, die die Anschaffung und den Einsatz gebrauchter Software verhindern, wurden genannt:
- 22 %: Ich bekomme beim Kauf von Gebrauchtsoftware unvollständige/keine Installationsunterlagen, Handbücher.
- 22 %: Der Kauf von Gebrauchtsoftware lohnt sich finanziell nicht.
- 20 %: Der Kauf von Gebrauchtsoftware ist viel aufwändiger als der Kauf von Neu-Software
- 15 %:Ich bekomme beim Kauf von Gebrauchtsoftware keine richtige Rechnung (für das Finanzamt).
- 11 %: Furcht vor Repressalien durch die Software-Hersteller
Lesen Sie auf der nächsten Seite Statements der Ministerien in Nordrhein-Westfalen zum Einsatz von Gebrauchtsoftware.
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