Statements von Software-Herstellern, Anwälten und Gebrauchtsoftware-Händlern Nach EuGH-Urteil: Oracle ist enttäuscht, Gebrauchtsoftware-Anbieter jubeln

Redakteur: Katrin Hofmann

Die Rollen von Gewinnern und Verlierern scheinen nach dem Urteil des Europäisches Gerichtshofes zum Weiterverkauf von Download-Software fast schon unerwartet klar verteilt: Während Oracle von „Werte-Missachtung“ spricht und Microsoft sich wortkarg zeigt, jubeln die Secondhand-Händler.

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Peter Schneider, Geschäftsführer und Inhaber von usedSoft: „Der EuGH gibt grünes Licht für den Software-Gebrauchthandel.“
Peter Schneider, Geschäftsführer und Inhaber von usedSoft: „Der EuGH gibt grünes Licht für den Software-Gebrauchthandel.“

Gebrauchte Download-Software darf weiterverkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof im Streit zwischen dem Gebrauchtsoftware-Händler usedSoft und Oracle entschieden. Ausnahme: Die Lizenzen dürfen nicht in Teilen weiterverkauft werden. Das wiederum ist einer der „positiven Aspekte, der Volumenlizenz-Verträge betrifft“, den Microsoft in dem Urteil erkennen will. Dieses bezeichnet der Hersteller ebenso wie Oracle als „überraschend“.

Microsoft ist wortkarg

Eine telefonische Pressekonferenz am Tag der Urteilsverkündung, die Microsoft auf eine Stunde Dauer angesetzt hatte, wurde kurzfristig auf rund eine Viertelstunde verkürzt. Antworten darauf, wie man auf die Entscheidung reagieren werde, was dies beispielsweise für den Umgang mit den Partnern bedeute oder welche negativen Aspekte das Urteil beinhalte, verschob Microsoft mit Verweis auf den Umfang der Entscheidung, die zahlreiche Aspekte aufgreife, die man sich erst im Detail anschauen wolle, vorerst. Eine Statement werde es später geben.

Oracle-Rechtsanwältin: „Überraschend“

Deutlicher Stellung bezieht der in den Prozess involvierte Hersteller Oracle, der glaubt, das Urteil „missachtet Werte von Innovation und geistigem Eigentum“. Dr. Truiken Heydn von TCI Rechtsanwälte, Vertreterin von Oracle vor dem EuGH:

„Wir meinen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die bedeutsame Chance verpasst hat, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden, wobei er die überzeugenden Hinweise der Europäischen Kommission, mehrerer Mitgliedstaaten und des Generalanwalts missachtet hat, die in dem Verfahren alle Oracle unterstützt haben. Das Urteil ist daher durchaus überraschend.

Unserer Ansicht nach ist dies nicht das Ende der Rechtsentwicklung. Wir vertrauen darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten ebenso wie die Europäische Kommission alles in ihrer Macht stehende tun werden, um die Innovationen und Investitionen der europäischen Technologiebranche zu schützen und Geschäftsmodelle, die beides gefährden, zu unterbinden. Ebenso muss verhindert werden, dass Anwendern unnötige Risiken durch Software entstehen, die sie über einen Zweitvertriebsweg erwerben, ohne sicher zu wissen, ob die Lizenzen durch den Erstanwender rechtlich einwandfrei erworben wurden.“

Warum die Händler hocherfreut sind, was der BITKOM und ein Rechtsanwalt dazu sagen, erfahren Sie auf den nächsten Seiten.

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