eGovernment in Hessen Evaluierung der Kieler Beschlüsse (EvaKB)

Autor / Redakteur: Dr. Annette Schmidt / Gerald Viola |

Eine Initiative des IT-Planungsrats zur gemeinsamen Nutzung von IT-Infrastrukturen zur Kosteneinsparung bei Bund, Ländern und Kommunen unter der Federführung Hessens.

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„In Bund, Ländern und Gemeinden werden an vielen Stellen Aufgaben automatisiert. Es besteht hierbei jedoch die Gefahr, dass gleiche Aufgaben an mehreren Stellen gleichzeitig bearbeitet werden. Die möglichen Doppelarbeiten könnten vermieden werden und die Wirkung der von der öffentlichen Hand für die Automation eingesetzten finanziellen Mittel könnten wesentlich erhöht werden, wenn ein gut abgewogenes Aktionsprogramm vorhanden wäre.“ (Protokollauszug zu Thema II des 6. Erfahrungsaustausch EDV Bund/Länder am 9. und 10. Mai 1968 in Kiel)

Mit den aus dieser Erkenntnis resultierenden Kieler Beschlüssen des Kooperationsausschusses ADV Bund, Länder, Kommunaler Bereich (KoopA) wurde 1968 ein Grundstein für Kooperationen im Bereich der Informationstechnik (IT) zwischen den öffentlichen Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in Deutschland gelegt.

Seit damals hat sich vieles verändert. Beim Erfahrungsaustausch in Kiel wurden als größte Hindernisse für eine Zusammenarbeit die „verschiedenen Programmiersprachen“, die „unterschiedliche Maschinenausstattung nach Fabrikat, Ausstattung und Kapazität“ sowie „örtlich abweichende Organisationsformen“ und „unterschiedliche Automatisierungsgrade“ identifiziert.

40 Jahre später hat sich ein deutlicher Wandel vollzogen. Weg von (Eigen-)Entwicklungen von Individualsoftware und Großrechnersystemen, hin zu einem hohen Maß an Standardisierung und Vernetzung in einem zunehmend virtualisierten IT-Bereich. Dementsprechend stehen nun weniger technische und organisatorische als verwaltungsrechtliche Themen, wie Aspekte des Föderalismus, der Gewaltenteilung, der kommunale Selbstverwaltung und des Ressortprinzips bei der Zusammenarbeit im Vordergrund. Mit den von der Föderalismuskommission II im Jahr 2009 beschlossenen Maßnahmen zur Aufnahme der IT ins Grundgesetz sowie der Errichtung des IT-Planungsrats wurden schließlich neue Wege beschritten, um die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der IT zu fördern.

Obwohl die Kieler Beschlüsse seit 1979 nicht weiterentwickelt wurden, sind sie nach wie vor ein bundesweit anerkanntes Regelwerk zur Kostenverteilung bei der gemeinschaftlichen Entwicklung, Pflege und Weitergabe von IT-Verfahren in den öffentlichen Verwaltungen und häufig noch Grundlage für die Zusammenarbeit. Allerdings sind vor dem Hintergrund der Entwicklungen im IT-Bereich und der seit 1979 erfolgten Gesetzgebung und Rechtsprechung auf Bundes-, Landes und EU-Ebene Unsicherheiten bei der Anwendung der Kieler Beschlüsse zu verzeichnen.

Hier hat der IT-Planungsrat Handlungsbedarf gesehen und in der Sitzung am 13. Oktober 2011 im Rahmen der Umsetzung der Nationalen E-Government-Strategie beschlossen, dass eine Evaluierung der Kieler Beschlüsse durchgeführt wird. Ziel ist es, die wirtschaftliche Nachnutzbarkeit von Modulen einer föderalen E-Government-Infrastruktur sicherzustellen und eine Verständigung auf mögliche gemeinsame Geschäftsmodelle herbeizuführen.

Die Evaluierung erfolgt 2012 in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Federführung Hessens und soll Aufschluss darüber geben, welche Möglichkeiten für eine IT-Kooperation im Rahmen der Kieler Beschlüsse zur Verfügung stehen und wo die Grenzen der Anwendbarkeit liegen. Um von vornherein die Praxistauglichkeit der Anwendbarkeit sicherzustellen, werden in die Evaluierung Beispiele bereits bestehender oder geplanter Kooperationen über alle Verwaltungsebenen hinweg einbezogen. Die Analyse und Bewertung wird zeigen, ob die Kieler Beschlüsse in ihrer jetzigen Form Bestand haben, angepasst werden sollten oder etwa obsolet sind. Über die weitere Vorgehensweise wird – nach Vorlage der Ergebnisse – der IT-Planungsrat entscheiden.

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