PEPPOL-konforme eRechnungserweiterung eRechnungen direkt aus SAP heraus
SAP will für die elektronische Rechnungsstellung eine cloudbasierte Lösung zur Verfügung stellen, die sich einfach und günstig in das bestehende SAP-ERP-System integrieren lässt.
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Damit bietet SAP die Grundlage zur elektronischen Rechnungsstellung an Behörden nach dem PEPPOL-Standard (Pan-European Public Procurement OnLine). Unternehmen sollen auf diese Weise direkt aus ihrem SAP-System über das Verwaltungsportal des Bundes an die Empfängersysteme in der Bundesverwaltung senden können.
Frühzeitige Umstellung
„Im Rahmen der neuen Gesetzgebung baut das BMI zusammen mit dem BMF einen zentralen Rechnungseingang im Verwaltungsportal des Bundes als zentralen Eingangspunkt für XRechnungen und auch für CEN-konforme Rechnungen an den Bund auf“, erläutert Dr. Stefan Werres, Projektleiter E-Rechnung Bund beim Innenministerium (BMI). Eine Nachnutzung durch Bundesländer und deren Kommunen sei möglich. „Konkrete Verhandlungen mit einzelnen Bundesländer haben bereits begonnen.“
Fred Kellermann, der Co-Projektleiter E-Rechnung aus dem Finanzministerium (BMF), fügt an: „Es freut uns zu sehen, dass die Umstellung auf Rechnungsstellerseite durch Lösungen von Unternehmen wie SAP frühzeitig für einen reibungslosen Übergang realisiert wird, so dass die gesetzlichen Fristen eingehalten werden können.“
„Als stetiger Innovationstreiber hat die SAP eine Lösung für ihre Kunden entwickelt, die bereits heute den PEPPOL-Standard erfüllen kann und die E-Rechnungsstandards unterstützt, die ab November 2020 für alle Rechnungssteller an öffentliche Auftraggeber des Bundes verpflichtend sein werden“, kommentiert Susanne Diehm, Leiterin Public Services & Healthcare, Mitglied der Geschäftsleitung SAP Deutschland SE & Co. KG.
„Der neue Standard kann diverse Vorteile bieten, von denen unsere Kunden somit schon heute profitieren können: Neben einem großen Einsparpotenzial durch gestraffte und effizientere Prozesse unterstützt die Lösung bei der Verringerung des manuellen Aufwands.“ Ebenso könnten sich Medienbrüche vermeiden lassen.
Rechnungsstandard XRechnung
Das eRechnungsgesetz setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55/EU in nationales Recht um und regelt den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber. Ab dem 27. November 2018 sind alle Bundesministerien und Verfassungsorgane verpflichtet, den Eingang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen nach dem neuen Rechnungsdatenstandard XRechnung zu gewährleisten. Für die übrigen Behörden des Bundes gilt die Regelung entsprechend ab dem 27. November 2019.
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