Online-Portal „ELSTER ist erfolgreichste eGovernment-Anwendung in Deutschland“

Von Susanne Ehneß Lesedauer: 1 min

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Bayerns Finanzminister Albert Füracker freut sich über 20 Millionen ELSTER-Nutzer. Der Online-Dienst für die elektronische Einkommensteuererklärung und andere Services wird in Bayern im Auftrag des Bundes und der Länder weiterentwickelt und betrieben.

Immer mehr Bürger geben ihre Steuererklärung nicht mehr auf Papier ab
Immer mehr Bürger geben ihre Steuererklärung nicht mehr auf Papier ab
(© Mehaniq, Getty Images via Canva.com)

ELSTER ist die erfolgreichste eGovernment-Anwendung in Deutschland – und die Nutzerzahlen wachsen ständig weiter“, sagt Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Über 20 Millionen Nutzer und Nutzerinnen haben sich bis heute angemeldet. Füracker betont, dass das Angebot des Online-Dienstes stetig erweitert und verbessert werde.

Albert Füracker
Albert Füracker
(© Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat)

„Wir setzen auf komplett papierlose, schnelle und zeitgemäße Kommunikation mit dem Finanzamt. Außerdem kann das ELSTER-Konto auch für nichtsteuerliche Zwecke genutzt werden, beispielsweise für Anträge zur Gewährung der Forschungszulage oder des Kindergeldes“, erläutert Füracker. Damit entwickele sich ELSTER immer mehr zum „zentralen Zugang für sichere Verwaltungsleistungen“.

Das ELSTER-Verfahren wird seit 1996 in Bayern im Auftrag des Bundes und der Länder entwickelt und im eigenen Rechenzentrum der Steuerverwaltung betrieben. Die Finanzierung erfolgt durch Bund und Länder gemeinsam.

ELSTER

Über „Mein ELSTER“ können nach einer Registrierung elektronische Steuererklärungen eingereicht werden. Außerdem stehen weitere Serviceleistungen zur Verfügung: etwa der Abruf von Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, elektronische Nachrichten an das Finanzamt zu senden.

Das ELSTER-Konto kann auch für nichtsteuerliche Zwecke genutzt werden. Hierfür muss unter www.meinunternehmenskonto.de bestätigt werden, dass das ELSTER-Konto auch für andere eGovernment-Dienste verwendet werden darf. Danach können teilnehmende Portale von Städten, Gemeinden und öffentlichen Verwaltungen genutzt werden.

www.elster.de

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