eGovernment in Hessen Einstieg in die 115 durch interkommunale Zusammenarbeit

Autor / Redakteur: Stefanie Schmidt, Claus Spandau / Gerald Viola

Über die einheitliche Behördenrufnummer 115 können sich Bürger und Unternehmen über Leistungen der Kommunen, der Länder und des Bundes einfach und direkt informieren. Die aufwendige Suche nach Telefonnummern, zuständigen Behörden und Adressen oder Antragsunterlagen hat dadurch ein Ende.

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Podiumsdiskussion in Hadamar vom 4.7.2012. Die Personen (v.l.n.r.): Moderator Oliver Lohrscheid, Dr. Joachim Benedix, Ulrich Künkel, Karl-Christian Schelzke, Horst Westerfeld und Matthias Wilkes
Podiumsdiskussion in Hadamar vom 4.7.2012. Die Personen (v.l.n.r.): Moderator Oliver Lohrscheid, Dr. Joachim Benedix, Ulrich Künkel, Karl-Christian Schelzke, Horst Westerfeld und Matthias Wilkes
(Foto: HMdIS)

Das bringt jedoch nicht nur dem Bürger Vorteile. Auch die Verwaltung gewinnt durch die 115. So wird beispielsweise die Sachbearbeitung von Bürger­anfragen in den Ämtern entlastet und Verwaltungsvorgänge werden beschleunigt. Mehrfachanrufe der Bürger an unterschiedlichen Stellen der Verwaltung werden reduziert und dadurch Mehrfacharbeiten vermieden. Nicht zuletzt fördert die 115 auch das Image der Verwaltung, da ein verbesserter Service die Zufriedenheit der Bürger steigert.

In Hessen ist die 115 bislang in den Städten Frankfurt, Offenbach, Kassel, Gelnhausen, den Gemeinden Niederdorfelden und Linsengericht sowie in den Kommunen der Landkreise Offenbach, Main-Taunus-Kreis und Kreis Bergstraße erreichbar. Damit können in Hessen 1,8 Millionen Bürger die 115 erreichen, bundesweit ist der Service für 20 Millionen Einwohner verfügbar.

Es ist Ziel der hessischen Landesregierung, die Anzahl der Kommunen, deren Bürger die 115 nutzen können, schnell und deutlich zu erhöhen.

Eine sinnvolle und Erfolg versprechende Möglichkeit für Kommunen, die 115 einzuführen, besteht in der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ), die in vielen Bereichen der Kommunen – beispielsweise im Haushalts- und Rechnungswesen, im Personalwesen, der Ordnungsverwaltung, bei den Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes oder bei Bau- und Betriebshöfen – seit Jahren erfolgreich prak­tiziert wird. Diese interkommunale Zusammen­arbeit kann in Hessen über ein bundesweit einmaliges Förder­programm mit bis zu 100.000 Euro je Kooperation gefördert werden. Dieses Förderprogramm ist sehr kommunalfreundlich ausgestaltet.

Das Hessische Innenministerium und die kommunalen Spitzenverbände, die dieses Förderprogramm einvernehmlich ins Leben gerufen haben, gehen bei der IKZ von folgendem Leitgedanken aus:

„Die neuen Herausforderungen werden für die hessischen Kommunen nur durch die Zusammenführung von beträchtlichen Teilen ihrer Verwaltungen in gemeinsame Dienstleistungszentren zu bewältigen sein. Das Land Hessen fördert deshalb die interkommunale Zusammenarbeit mit Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock.“

Die Vorteile interkommunaler Zusammenarbeit sind im Wesentlichen in den folgenden Punkten zu sehen:

  • Qualitätsverbesserungen der Arbeitsergebnisse durch geringere Arbeitsbreite und
  • größere Arbeitstiefe,
  • Verbesserung der Auslastung und/oder Leistung der Organisationseinheiten,
  • Teilhabe am Know-how der Partnerkommunen,
  • Aufrechterhaltung des Dienstleistungsangebots im demografischen Wandel
  • Reduzierung von Kosten, Erhöhung der Wirtschaftlichkeit,
  • Stärkung der Region durch effizienteren Einsatz der vorhandenen Ressourcen.

Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Beschlüsse der Gemeindevertretungen oder der Stadtverordnetenversammlungen über die Zusammenarbeit.
  • Ein Zusammenschluss in einer Form nach § 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) oder nach Privatrecht. In der Regel wird dies bei einem Zusammenschluss für die 115 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag sein.
  • Eine rechnerische Darstellung, dass die Aufgaben­erledigung in der Kooperation eine Kosteneinsparung von mindestens 15 Prozent pro Jahr erbringt.

Diese Unterlagen sind mit einem formlosen Antrag auf dem Dienstweg an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport einzureichen, das nach Prüfung des Antrages und Anhörung der kommunalen Spitzenverbände über den Antrag entscheidet.

Die Behördenrufnummer 115 ist als Gegenstand einer Förderung in jedem Fall förderfähig, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Nähere Einzelheiten zum Förderverfahren und zur IKZ können Sie auf der Homepage des Kompetenzzentrums für interkommunale Zusammenarbeit unter www.ikz-hessen.de erfahren. Sie können sich auch gern an die Mitarbeiter des Kompetenzzentrums wenden.

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