NKR kommentiert Bitkom-Studie eGovernment – Verwaltung hinkt Bürgerwünschen hinterher

Autor Manfred Klein

Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland wünscht sich eine digitale Verwaltung und würde Online-Verwaltungsangebote gerne nutzen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 1.000 Befragten ab 14 Jahren in Deutschland.

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Es gelingt der Verwaltung nicht, bei der Digitalisierung genügend Tempo zu entwickeln
Es gelingt der Verwaltung nicht, bei der Digitalisierung genügend Tempo zu entwickeln
(© markus dehlzeit – stock.adobe.com)

Mit seiner Umfrage greift Bitkom ein Thema auf, das auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in den letzten Jahren zu einem seiner Schwerpunktthemen gemacht hat. Als unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung und oberster Bürokratiewächter hat der NKR hierzu drei Gutachten vorgelegt und die Bundesregierung wiederholt zum Handeln aufgefordert.

„Die Bundesregierung muss endlich aktiv werden. Anstehen auf dem Amt und aufwändiger Papierkram bei der Beantragung von Dokumenten und Sozialleistungen machen unser Leben unnötig kompliziert. Im Digitalen Staat erledigen wir Behördengänge schnell im Netz und bequem vom Wohnzimmer aus“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Die Umfrage zeigt aber auch: 59 Prozent der Bürgern wollen nicht, dass ihre persönlichen Daten unter Behörden ausgetauscht werden. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) – nachdem alle Verwaltungsleistungen bis 2022 auch digital angeboten werden sollen – wird damit vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des NKR: „Wir erleben hier einen seltsamen Widerspruch zwischen dem, wie Bürger mit ihren persönlichen Daten in privaten Netzwerken wie Facebook und Instagram umgehen, und ihrer Bereitschaft, der Verwaltung Daten zu überlassen, um Verwaltungsprozesse in ihrem eigenen Interesse zu beschleunigen.“

Das sogenannte ‚Once-Only-Prinzip‘, nach dem der Bürger Daten nur einmal an eine staatliche Stelle geben muss, könne nur erreicht werden, wenn hier ein entsprechendes Vertrauen in die Behörden entsteht. „Die bestehenden öffentlichen Register müssen so organisiert werden, dass der Bürger jederzeit die Hoheit über seine Daten hat und die Behörden gleichzeitig effizient zusammenarbeiten können. Wenn wir es ernst meinen mit den digitalen Bürgerdiensten, dann müssen wir das Tempo hier jetzt deutlich erhöhen!“

Dem ‚Once-Only-Prinzip‘ im eGovernment steht aber auch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen entgegen, die immer noch eine händische Unterschrift oder gar ein persönliches Erscheinen auf der Behörde verlangen. Johannes Ludewig kommmentiert diese Situation so: „Der Gesetzgeber muss sich gerade im Hinblick auf das Schriftformerfordernis mehr Mühe geben. Bisherige Gesetzesänderungen haben leider nicht den notwenigen Erfolg gebracht. Es gilt, neu zu denken, etwa indem alle Schriftformerfordernisse abgeschafft werden, um sie dann nur dort wieder zu akzeptieren, wo sie nachweislich wirklich erforderlich sind.“

Die staatliche Verwaltung nehme eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der digitalen Transformation in Deutschland ein und müsse daher nun endlich eine spürbare Beschleunigung erfahren. „Die Bürger sowie Unternehmen aus allen Bereichen sind auf einen gut funktionierenden und schnell agierenden digitalen Staat angewiesen. Hier verschenkt Deutschland noch zu viel wichtiges Potenzial“, so Ludewig abschließend.

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