Der digitale Marktplatz als Indikator EfA-Nachnutzung: Angebot trifft Nachfrage?

Von Nicola Hauptmann 6 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Der digitale Marktplatz ist Drehscheibe für den Austausch von EfA-Leistungen innerhalb der Verwaltungen. Zugleich ist er ein Indikator: Hier zeigt sich, ob das Angebot die Erwartungen trifft – oder nicht. Noch gibt es einige Herausforderungen.

 „Einer für Alle“ ist das Prinzip der Nachnutzung, auf den Marktplatz kommen die Leistungen aber häufig nur „alles in einem“ – in ganzen Paketen, die nicht aufgelöst werden können. (©  Bernice – stock.adobe.com)
„Einer für Alle“ ist das Prinzip der Nachnutzung, auf den Marktplatz kommen die Leistungen aber häufig nur „alles in einem“ – in ganzen Paketen, die nicht aufgelöst werden können.
(© Bernice – stock.adobe.com)

Die OZG-Umsetzung beschäftigt die Verwaltungen nach wie vor, erst am 23. Februar hat der Bundestag die Änderungen, das OZG 2.0, beschlossen. Unabhängig davon sollten aber bereits zwei frühere Entscheidungen dem Vorhaben den nötigen Schub verschaffen: die Konzentration auf das Wesentliche – in Form von Fokusleistungen, die vorrangig und zügig umgesetzt werden, und die Einigung auf eine gemeinsame Finanzierung der Nachnutzung.

Inwieweit diese Maßnahmen greifen, zeigt sich auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen, wo Angebote und Erwartungen der Nachnutzer aufeinandertreffen. Als Plattform für die digitale Abwicklung der Nachnutzung ging der EfA-Marktplatz Ende 2022 an den Start. Bereitsteller können hier ihre Leistungen bei den zwei Anbietern FITKO (Föderale IT-Kooperation) und der Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister govdigital eG einstellen, Nachnutzer können diese kaufen. Entwickelt hat den Marktplatz die govdigital, im Auftrag des IT-Planungsrats. Gemeinsam mit der FITKO und weiteren Stakeholdern arbeitet die Genossenschaft nun am schrittweisen Ausbau und schreibt dazu auf ihrer Website: „Die govdigital versucht das Projekt in einem offenen, ehrlichen und kritischen Dialog zwischen den Beteiligten zu organisieren“. Dass es diesen Dialog, die Kommunikation aller Beteiligten, wohl brauchen wird, zeigt sich beim Abgleich von Angeboten und Erwartungen.

Doch zunächst ein kurzer Blick auf die Zahlen: „Der EfA-Marktplatz ist dann erfolgreich, wenn EfA-Leistungen möglichst zahlreich darüber angeboten und bezogen werden. Daran lassen wir uns gerne messen“, sagt Chief Operation Officer (COO) Jens Fromm und ergänzt: „Aus unserer Sicht spielt es hierbei keine Rolle, ob das über den Anbieter FITKO oder govdigital geschieht.“ Für eine quantitative Einschätzung bietet sich ein Abgleich an, wie viele Angebote zur Nachnutzung bereitstehen und wie viele davon schon auf dem Marktplatz sind. Das ist allerdings nicht einfach ablesbar. Im Marktplatz sind derzeit 85 Angebote ausgewiesen, darin sind aber Dopplungen enthalten, da einige Leistungen bei beiden Anbietern, FITKO und govdigital, bestellbar sind. Die Anzahl der verfügbaren Leistungen lässt sich grundsätzlich in der OZG-Informationsplattform einsehen – die Länder sind gehalten, ihre zur Nachnutzung verfügbaren Leistungen dort einzutragen. Aktuell sind das 156, in einem Bericht des Programmmanagements im BMI vom 6. Februar sind dagegen 203 verfügbare Leistungen aufgeführt.

Ob die angebotenen Leistungen auf dem digitalen Marktplatz gekauft werden, hängt vor allem davon ab, was angeboten wird und zu welchen Rahmenbedingungen. Und angeboten werden nicht selten „Pakete“ – ganze Bündel von Leistungen. Das war im Übrigen auch eine der Fragen, die bei der Informationsveranstaltung der FITKO besprochen wurden (s. Kasten auf Seite 2). Einerseits ist es nachvollziehbar, wenn umsetzende Länder den Aufwand und die Anzahl von Verträgen möglichst reduzieren wollen, indem sie Leistungen gebündelt anbieten. Für Nachnutzer hat diese „Paketierung“ aber zur Folge, dass sie die benötigten Leistungen, speziell die finanzierten Fokusleistungen, nicht separat erwerben können, sondern das gesamte Paket kaufen müssen, selbst wenn sie andere Leistungen daraus nicht brauchen. Das Problem sei bekannt und für künftige Pakete und Angebote wohl auch auf der Agenda, so der Tenor bei der FITKO-Veranstaltung.

Braucht es die Bündlerfunktion?

Wenn die digitalen Services bei Bürgerinnen und Bürgern wie auch Unternehmen ankommen sollen, führt in den meisten Fällen kein Weg vorbei an den Kommunen. Die EfA-Leistungen in die Kommunen zu bringen, ist aber nach wie vor eine Herausforderung für die Länder. Daher wurde parallel auch nach anderen Möglichkeiten, etwa dem direkten Verkauf an die Kommunen, gesucht.

Der Grundgedanke des EfA-Marktplatzes, der eine Weitergabe der Leistungen auch direkt an einzelne Kommunen ermöglichen soll, sei grundsätzlich gut, sagt Alexander Handschuh, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. „Dies würde die Unabhängigkeit der Kommunen vergrößern und es auch ermöglichen, dass Städte und Gemeinden nach ihren Bedürfnissen entscheiden, welche Leistungen sie einsetzen wollen. Eine ‚Bündlerfunktion‘ durch das Land wäre dann nicht mehr zwingend erforderlich.“

Rechtlich ist ein solcher Direktbezug auch möglich: Wenn es in einem Bundesland ein Genossenschaftsmitglied von govdigital gibt, mit dem die Kommunen verbunden sind, so können sie eine Verwaltungsleistung auch direkt bei govdigital erwerben. Stand jetzt scheint das aber in etwa so praktikabel, als wollte man den Bedarf für einen Single-Haushalt beim Großhändler einkaufen. Das liegt zum einen an den bereits erwähnten Leistungspaketen. Zweitens ist die Bereitschaft der umsetzenden Länder, an Kommunen zu verkaufen, ausbaufähig: Der Stadtstaat Hamburg ist bisher das einzige Land, das EfA-Leistungen den Kommunen auch direkt über den Marktplatz anbietet. Drittens gilt für die von Bund und Ländern finanzierten Fokusleistungen die Rahmenbedingung, dass sie auf Landesebene eingekauft werden.

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung in der Verwaltung

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

(ID:49930890)