Der digitale Marktplatz als Indikator

EfA-Nachnutzung: Angebot trifft Nachfrage?

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Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, wenn sich auch govdigital für eine Bündlerfunktion ausspricht – die nicht beim Land liegen muss. Diese Rolle kann auch ein vom Land benannter öffentlicher IT-Dienstleister übernehmen, die FITKO hatte dieses Kommunalvertretermodell bereits forciert. „Ein sogenannter ‚Bündler‘ – eine Instanz, die Leistungen gebündelt einkauft und dann an die Kommunen weitergibt – ist aus unserer Sicht sinnvoll, um gerade kleine Kommunen mit wenig Kapazitäten vor Ort bei der Beschaffung von EfA-Leistungen zu unterstützen“, sagt Jens Fromm. Man arbeite daran, diese Funktion in den Marktplatz zu integrieren, als eine Art Shop-in-Shop-System. „Mit Partnern in zwei Bundesländern wollen wir das in Kürze auch pilotieren”, so Fromm.

Den Kommunen machen darüber hinaus auch die Anbindungskosten zu schaffen, die nicht Bestandteil der gemeinsamen Finanzierung sind. „Gut wäre, wenn Bund und Länder die Kosten für Betrieb und Implementierung der EfA-Leistungen dauerhaft vollständig übernehmen“, meint Alexander Handschuh. „Sollten dann von einzelnen Kommunen andere Leistungen bevorzugt werden, müssten diese dann auch selbstständig finanziert werden.“

Wie soll sich der Marktplatz weiterentwickeln? „Wir wünschen uns aus kommunaler Perspektive bei den wichtigen Leistungen Angebotsvielfalt und Auswahlmöglichkeiten“, so Alexander Handschuh. Dafür seien Kriterien für anzubietende Leistungen sowie für finanzielle Konditionen zu definieren.

Ein Ausblick

Die Erweiterung ist auch den Anbietern ein Anliegen, allerdings sind die rechtlichen Anforderungen zu prüfen, wenn es darum geht, neue Angebote einzubringen.

Und noch etwas hat man bei govdigital im Blick: Die Parallelen zum Serviceportal der Deutschen Verwaltungscloud (DVC), mit dessen Entwicklung die Genossenschaft ebenfalls betraut ist. „Bei der Entwicklung des EfA-Marktplatzes stand die rechtliche Abwicklung im Vordergrund – das ist bis heute so", erläutert Jens Fromm. Bei der Umsetzung der DVC dagegen „kommen wir u.a. stark aus den technischen Themen wie Self-Service und Provisionierbarkeit. Trotz dieser unterschiedlichen Schwerpunkte haben wir von Anfang an auch mögliche Synergien bedacht und sind auch mit der FITKO als Auftraggeberin im Austausch, wie die beiden Projekte perspektivisch zusammenwachsen können”.

Der aktuelle Stand

Fokusleistungen und Finanzierung

Zu den guten Nachrichten des letzten Jahres gehörten die Beschlüsse des IT-Planungsrates zur gemeinsamen Finanzierung der EfA-Leistungen. Mit der Operationalisierung dieser Beschlüsse ist die Arbeitsgruppe EfA-Finanzierung beauftragt. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Die FITKO stellt vor“ präsentierte Mirco Sander, Leiter des Referats IT-Planungsrat und Ebenen-übergreifende Zusammenarbeit im Ministerium für Digitalisierung und Innovation in Hessen, den aktuellen Stand dieser Arbeit. Anschließend ging er auf Fragen der Teilnehmenden ein. Zentrale Aussagen dazu sind:

  • Die gemeinsam finanzierten Leistungen werden auf Landesebene eingekauft, es gelten „Länderpreise“.
  • Die Vertragsschlüsse laufen elektronisch über den Marktplatz, dazu sollen die Länder ihre Leistungen bis Ende Q1/2024 dort einstellen. Bereits bestehende Verträge sollen spätestens 31.08.2024 im Marktplatz abgebildet werden.
  • Anbindungskosten sind nicht Bestandteil der gemeinsamen Finanzierung.

Zur Finanzierung verwendet werden bis zu 10 Mio. Euro aus vorhandenen Mitteln im Wirtschaftsplan 2023 und 2024 (25 Prozent des Bundes, 25 Prozent aller Länder, 50 Prozent der nachnutzenden Länder), weitere 10 Mio. Euro aus Restmitteln 2023 sowie nutzungsabhängige Beiträge. Insgesamt stehen somit 15 Mio. Euro für Fokusleistungen und weitere 15 Mio. Euro für Leistungen von föderalem Interesse zur Verfügung.
Unzureichende Mittel: Die Gesamtsumme der Leistungen übersteigt das Finanzierungsvolumen. Die AG schlägt vor, dennoch mit dem Portfolio zu starten, da angenommen wird, dass die Kosten „aufgrund abweichender Nutzerzahlen und eines nicht zeitgleich startenden flächendeckenden Betriebs nicht vollständig anfallen.“ Ggf. solle eine Steuerung im Vollzug erfolgen.

Die AG EfA-Finanzierung erarbeitet:

  • Möglichkeiten der weiteren Vereinfachung und Flexibilisierung,
  • Struktur und Prozesse für die dauerhafte Steuerung sowie
  • ein Konzept und die Kriterien für eine Evaluation, die im Frühjahr 2025 geplant ist.
Link zur Präsentation

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