Digitaler Marktplatz für OZG-Leistungen – mit Potenzial für mehr EfA-Leistungen: Wenn Nachnutzung einfach wäre

Von Nicola Hauptmann 6 min Lesedauer

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Seit Ende 2022 steht der Marktplatz für EfA-Leistungen zur Nutzung bereit. Dass es zwei Anbieter gibt, mag verwirren, lässt sich aber erklären. Die eigentlichen Herausforderungen sind andere – und das Potenzial der Plattform ist noch nicht ausgeschöpft.

Mareike Banaszak, Referentin für föderale Zusammenarbeit bei der FITKO, erklärt, wie EfA-Leistungen über den Marktplatz ausgetauscht werden – und worin die Herausforderungen bestehen.   (© FITKO | Fotograf: Christof Mattes)
Mareike Banaszak, Referentin für föderale Zusammenarbeit bei der FITKO, erklärt, wie EfA-Leistungen über den Marktplatz ausgetauscht werden – und worin die Herausforderungen bestehen.
(© FITKO | Fotograf: Christof Mattes)

Der Ansatz, bei der OZG-Umsetzung auf das arbeitsteilige EfA-Prinzip „Einer für Alle“ zu setzen, überzeugt in puncto Ressourceneinsatz: So muss jede digitale Verwaltungsleistung nur einmal entwickelt werden und das jeweilige umsetzende Land stellt die Lösung dann allen anderen zur Nachnutzung zur Verfügung. Doch so einleuchtend es klingt – leicht ist es nicht. Denn für diesen Austausch braucht es rechtssichere und möglichst einfache Beschaffungswege. Die Voraussetzungen dafür sollten mit dem Marktplatz für EfA-Leistungen geschaffen werden, mit dessen stufenweiser Entwicklung der IT-Planungsrat die Govdigital, die Genossenschaft öffentlicher IT-Dienstleister, beauftragt hat.

Seit Dezember 2022 können Bereitsteller ihre Angebote bei den beiden Anbietern Govdigital und FITKO (Föderale IT-Kooperation) auf dem Marktplatz einstellen und Nachnutzende können diese beziehen. Weitere Funktionen sollen folgen, die Plattform wird iterativ entwickelt. „Damit aus ‚Einer-für-alle‘ ‚Einfach-für-alle‘ wird!“ – so haben die Anbieter ihre Entwicklungsziele in der Bewerbung zu den diesjährigen eGovernment Awards von BearingPoint und Cisco zusammengefasst.

Aber wie einfach ist der Leistungsaustausch über den Marktplatz derzeit? Dass es zwei Anbieter gibt, scheint verwirrend, lässt sich aber erklären: Der kostenpflichtige Leistungsaustausch zwischen öffentlichen Auftraggebern in sogenannten Inhouse-Verhältnissen wird privilegiert. Die FITKO steht mit ihren Trägern – Bund und Ländern – in einem solchen Inhouse-Verhältnis; Govdigital mit den Genossenschaftsmitgliedern, den IT-Dienstleistern. Kommunen, die ebenfalls mit diesen öffentlichen IT-Dienstleistern verbunden sind, können auch direkt bei Govdigital bestellen. Somit bietet der Bezug über den Anbieter Govdigital noch eine zusätzliche Option für die Kommunen. Bereitstellungs-AGB und -Vertragsvorlagen sind seit März 2023 bei beiden Anbietern inhaltlich identisch.

Auch bei einer anderen, häufig gestellten Frage nach dem Unterschied zwischen dem FIT-Store und der FITKO als Anbieter auf dem Marktplatz zeigt sich, dass es sich im Grunde nur um zwei unterschiedliche Wege handelt, wie etwa die Leistungen zu bestellen sind, beim FIT-Store wurde zunächst die Bestellmöglichkeit über ein Funktionspostfach eingerichtet, auf der Marktplatz-Plattform läuft das dagegen nach Registrierung und Akkreditierung digital. Letztlich sollten auch alle Leistungen auf den Marktplatz umziehen, wie Mareike Banaszak, Referentin für föderale Zusammenarbeit (FIT-Store) bei der FITKO erklärt.

Transformationsarbeit

Allerdings sind eben diese Umstellung auf die digitalen Strukturen und die Standards des Marktplatzes auch schon die erste große Herausforderung für die Beteiligten, Bereitsteller wie Nachnutzer. Transformationsarbeit – wie Mareike Banaszak sagt: „Es entstehen durch die Umstellung von Papierverträgen auf digitale Prozesse und Vertragsabschlüsse Transformationsaufwände." Bereitsteller müssten gegebenenfalls ihre Unterlagen umstellen, interne Freigabeprozesse neu gedacht und umgesetzt werden. „Aber der Marktplatz ist schon eine tolle Sache, weil er es ermöglicht, dass alle Vertragsparteien mit dem Vertrag verbunden sind und auch bei Änderungen informiert bleiben. Bezüglich der Rechnungsstellung könnte auch ein Clearingprozess über den Marktplatz erfolgen“, so Banaszak.

Für verbindliche Verträge braucht es zudem Klarheit über die Finanzierung. Hier lässt die aktuelle Entscheidung des IT-Planungsrats hoffen: In der Klausurtagung im September verständigten sich die Mitglieder darauf, dass künftig der Einsatz bestimmter Online-Dienste nicht mehr allein durch die nutzenden Länder, sondern zum Teil über den IT-Planungsrat finanziert werden solle. Aus „Einer für Alle“ bei der Entwicklung von Online-Diensten werde so ein solidarisches „Alle für Alle“ in der Finanzierung, wie der Vorsitzende Patrick Burghardt erklärte.

Nachnutzung durch die Kommunen

Die wohl komplexeste Aufgabe bleibt aber die Organisation der Nachnutzung durch die Kommunen. Zugleich ist das der entscheidende Part, denn nur über die Kommunen kommen die Onlinedienste auch tatsächlich „in die Fläche“. Das zu organisieren ist aus FITKO-Sicht die Aufgabe der Länder. Diese müssen entscheiden, wie sie die Nachnutzung gestalten wollen: Soll zentral finanziert werden? Dann ist es sinnvoll, dass das Land die Leistung einkauft. Oder sollen andere Modelle bevorzugt werden, etwa der Direkteinkauf durch die Kommunen über den Anbieter Govdigital?

Die Entscheidung muss nicht nur getroffen, sie muss auch kommuniziert werden. Das gelingt offenbar noch nicht ausreichend. „Man kann bei den Kommunen eine gewisse Frustration raushören. Sie haben das Gefühl, die Informationen kommen nicht an“, meint Mareike Banaszak. Sie sieht hier aber auch eine grundlegende Herausforderung: „Die Herstellung eines Informationsgleichlaufs in einer so dynamisierten Welt wie der Digitalisierung ist unheimlich schwer.“ Eine übergreifende Lösung, ein Vernetzungstool, erscheine daher sinnvoll.

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Die Bündler

Die kommunale Nachnutzung der EfA-Leistungen selbst zu organisieren ist für die Länder mit einigem Aufwand verbunden. Doch das ließe sich umgehen, es gibt Lösungen zur Entlastung der Länder. Das Angebot der Govdigital wurde bereits in einer Übersicht zu den EfA-Nachnutzungsmodellen im April 2022 erläutert: „Wollen die Länder sich aus der Nachnutzungsorganisation für kommunale Leistungen heraushalten und gibt es im Land ein Genossenschaftsmitglied von govdigital, mit dem die Kommunen verbunden sind, können sie die Verwaltungsleistung von Govdigital erwerben.“

Doch auch die FITKO, im übrigen ebenfalls Mitglied bei Govdigital, hat bereits vorgearbeitet – mit dem Kommunalvertretermodell und der Bündler-Funktion, die mit dem nächsten Release des Marktplatzes umgesetzt werden soll, wie Mareike Banaszak erklärt: „Die Bündler-Funktion ist für den FIT-Store ja der Standard – das Land ist bei uns der Bündler für kommunale Verwaltungsdienste.“ An die Stelle des Landes könnte aber auch ein Kommunalvertreter treten, wenn er mit der FITKO rechtlich verbunden ist. „Letztendlich ist das eine Rolle im Marktplatz. Es geht darum, dass die Abstimmung mit den Kommunen technisch über den Marktplatz beim jeweiligen Bündler erfolgen kann und der Bündler die Bestellung auslöst“, erläutert Mareike Banaszak. Und diese Rolle kann auch ein – vom Land benannter – öffentlicher IT-Dienstleister übernehmen. Der Weg führt über den Beitritt zur Interöffentlichen Vereinbarung. Zu deren Mitgliedern gehören d-NRW– der Initiator dieses Modells– , die FITKO sowie inzwischen auch weitere IT-Dienstleister. Voraussetzung für den Beitritt ist neben der Zustimmung der anderen Mitglieder, dass eine Online-Leistung in die Kooperation mit eingebracht wird.

Mehr als EfA-Leistungen

Somit zeichnet sich ab, dass die größten Herausforderungen wohl nicht im Marktplatz selbst liegen, hier wird ohnehin kontinuierlich an Verbesserungen und Lösungen gearbeitet. Das betrifft die rechtssicheren Konstruktionen für die Beschaffung und Nachnutzung der EfA-Leistungen wie auch die technische Entwicklung, die als interativer Prozess gestaltet wird. Es sind vor allem die ohnehin notwendige Arbeit der digitalen Transformation und die Organisation und Abstimmung der Nachnutzung, die derzeit noch die breite Nutzung bremsen.

Wenn es aber gelingt, diese Hürden zu nehmen, dann bietet der Marktplatz weit größere Möglichkeiten. Zum Ersten ist eine Erweiterung der Anbieter denkbar, denn diese Funktion des Ein- und Verkäufer kann grundsätzlich auch von anderen Anbietern übernommen werden, wie zum Beispiel von der ProVitako e.G.

Zweitens können über die Plattform auch weitere digitale Lösungen in die Fläche gebracht werden. Ein Template für Angebote, die nicht EfA-Leistungen sind, ist bereits geplant. Wenn ein Bereitsteller auf dem Marktplatz grundsätzlich Leistungen anbieten kann, an denen er die Rechte erworben hat, unabhängig davon, wie die Lösung beauftragt wurde, könnte das auch den Weg für innovative Lösungen in der Verwaltung ebnen.

Weitere Informationen

Wo Kommunen Hilfe finden

Die KGSt (Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) hat bereits im Juli 2022 grundlegende Punkte zur Nachnutzung für die Kommunen in den einzelnen Bundesländern abgefragt und stellt die aktualisierten Informationen auf ihrer Website bereit. Erfragt wurden: welche Nachnutzungsmodelle (in erster Linie) genutzt werden sollen, an wen sich Kommunen wenden müssen, wenn sie EfA-Services nachnutzen möchten, wo die Kommunen in ihrem jeweiligen Land EfA-Leistungen, aber auch andere Online-Dienste und z.B. kommunale Entwicklungsprojekte zur Umsetzung des OZG einsehen können, die sie selbst nachnutzen können, eine Beschreibung der einzelnen Schritte zur Nachnutzung sowie welche weiteren Informationsangebote die Länder gegebenenfalls zur Verfügung stellen.

  • Die ausgefüllten Fragebögen der Länder, weiterführende ­Informationen, Leitfäden sowie Links zu Austauschforen und Informationsplattformen finden Sie auf der Website der KGSt
  • Einen Überblick und zur EfA-Nachnutzung bietet zudem die Website onlinezugangsgesetz.de
  • Anleitungen, Kurzfilme, Termine der digitalen Roadshows und die Anmeldung zu den wöchentlichen Online-Sprechstunden finden Sie auf der Website der Govdigital e. G.

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