Bürokratieabbau mit KI-gestützter Dokumentenarbeit Digitale Souveränität heißt auch: handeln können

Ein Gastbeitrag von René Weseler 8 min Lesedauer

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Die Werkzeuge für eine schnellere Verwaltung sind erprobt und liegen bereit – in den regulierten Branchen laufen sie täglich. Was fehlt, ist nicht die Technik, sondern die Entscheidung, sie jetzt einzusetzen.

KI-gestützte Dokumentenverarbeitung ist bereits vielerorts im Einsatz, im Public Sector hingegen ist noch viel organisatorischer Spielraum gegeben.(Bild:)
KI-gestützte Dokumentenverarbeitung ist bereits vielerorts im Einsatz, im Public Sector hingegen ist noch viel organisatorischer Spielraum gegeben.
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Wir reden unsere Verwaltung gern schlechter, als sie ist. Tatsächlich steht das meiste, was es für ihre Digitalisierung braucht, längst bereit: die Infrastruktur, erprobte Anwendungen und inzwischen auch ein bemerkenswert breiter politischer Wille zur Staatsmodernisierung. Der ehrliche Treiber dahinter ist weniger Technikbegeisterung als Personalnot. Die Ruhestandswelle in den Behörden ist seit Jahren absehbar, der Arbeitsmarkt ist leergefegt, und die Aufgaben werden trotzdem nicht weniger. Damit bleibt am Ende ein Hebel, der mit der wachsenden Last überhaupt mithält: die immer gleiche Dokumentenarbeit von den Schreibtischen zu nehmen.

Die spannende Frage ist deshalb nicht mehr, ob künstliche Intelligenz Dokumente lesen kann. Das war die Frage von vorgestern, und sie ist seit Jahren beantwortet. Sie lautet heute: Was wäre schon möglich, woran hakt es in der Praxis wirklich – und was lässt sich aus den Branchen lernen, die diesen Weg bereits gegangen sind?

In Finanz- und Versicherungswesen ist die KI-gestützte Dokumentenverarbeitung längst Produktivbetrieb, zunehmend auch im Gesundheitswesen. Vieles davon lässt sich auf die öffentliche Verwaltung übertragen, aber nicht alles. Die eigentliche Arbeit liegt darin, beides sauber zu unterscheiden.

Wo wir stehen – und warum es nicht an der Technik liegt

Wer den Rückstand der Verwaltung allein als technisches Problem begreift, sucht an der falschen Stelle. Vielerorts steht vorne eine moderne Eingabemaske, während dahinter weiterhin Medienbruch und Handarbeit herrschen. Digitale Anträge werden intern vielfach analog weiterbearbeitet, und nur ein Bruchteil der Bürgerinnen und Bürger erlebt, dass der Staat ihr Leben dadurch spürbar einfacher macht. Schnell angestoßene Pilotprojekte verstärken den Eindruck von Fortschritt, verdecken aber die entscheidende Lücke – den Sprung vom beeindruckenden Test zum verlässlichen Produktivbetrieb.

Die wahren Bremsen liegen nicht bei den Modellen, sondern in der Organisation: fehlende Standards und Schnittstellen, Datensilos, unklare Zuständigkeiten und ein Beschaffungswesen, das auf solche Vorhaben selten zugeschnitten ist. Wie konkret das wird, zeigen die Genehmigungsverfahren, die derzeit beschleunigt werden sollen. Ein Genehmigungs-Turbo allein über neue Gesetze beschleunigt wenig, solange der Aktenberg aus Anträgen, Plänen, Gutachten und Nachweisen unangetastet bleibt. Bremsend wirkt fast immer die schiere Menge an Unterlagen, die jemand durcharbeiten muss, und nur selten der Gesetzestext selbst. Der Rückstand ist damit struktureller, nicht technologischer Natur – und genau an dieser Stelle lohnt der Blick auf die regulierten Branchen, die vor denselben Hürden standen und verwertbare Erfahrung gesammelt haben.

Was sich übertragen lässt: das passende Verfahren und kontrollierte Automatisierung

Die erste übertragbare Lehre ist architektonischer Natur: Es gibt kein „ein Modell für alles". Ein strukturiertes Formular, ein freier Schriftsatz und die bloße Klassifikation eines Eingangs stellen völlig unterschiedliche Anforderungen. In der Praxis bewährt sich deshalb eine Kombination. Stabile, auf konkrete Dokumententypen trainierte Modelle übernehmen die reproduzierbare Verarbeitung im Massenvolumen, während Sprachmodelle dort ergänzen, wo Sprachverständnis, Einordnung oder Bewertung gefragt sind oder ohnehin ein Mensch prüft. Dass identischer Input zu identischem Ergebnis führt, ist dabei mehr als ein technisches Detail. Im Verwaltungskontext zahlt diese Reproduzierbarkeit unmittelbar auf den Gleichbehandlungsgrundsatz ein: Gleich gelagerte Fälle müssen gleich entschieden werden – über Sachbearbeiter, Standorte und Zeitpunkte hinweg.

Das zweite Prinzip ist die Konfidenzsteuerung. Brauchbare Systeme liefern zu jedem Ergebnis einen Konfidenzwert mit. Oberhalb eines definierten Schwellenwerts läuft ein Vorgang automatisch durch – das ist die sogenannte Dunkelverarbeitung. Darunter wird er der Sachbearbeitung zur Prüfung vorgelegt. Damit ist die Konfidenzsteuerung nichts anderes als die technische Form jener risikobasierten Bearbeitung, die in der Verwaltungsdebatte ohnehin gefordert wird: Unverdächtiges wird zügig bearbeitet, Auffälliges nach oben gespült und gründlich angesehen. Entscheidend ist die Reihenfolge im Denken: Dunkelverarbeitung ist kein Ziel, das man maximiert, sondern das kontrollierte Ergebnis dessen, wo der Schwellenwert liegt. Dieser wird nicht einmalig gesetzt, sondern im laufenden Betrieb anhand realer Produktionsdaten kalibriert – anfangs mit engmaschiger menschlicher Prüfung, aus der sich belastbare Schwellen ableiten.

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Der Mensch im Prozess ist damit keine Schwäche, sondern Qualitätssicherung – und zugleich Voraussetzung für Akzeptanz. Dass eine KI einen Antrag eigenständig prüft und entscheidet, will kaum jemand; erwartet wird, dass am Ende ein Mensch prüft oder das Ergebnis zumindest kontrolliert. Dass dieser Ansatz im großen Maßstab trägt, müssen die regulierten Branchen niemandem mehr beweisen. Banken und Versicherungen automatisieren ihre Dokumentenprozesse Tag für Tag, in hohem Volumen, unter Aufsicht und mit lückenloser Nachvollziehbarkeit, weil ihnen sonst der Prüfer im Nacken sitzt. Wo Dokumente standardisiert verarbeitet werden, schrumpft der Aufwand pro Vorgang erheblich – und die gewonnene Zeit verpufft nicht, sondern wandert dorthin, wo es auf Erfahrung und ein gutes Urteil ankommt und kein Formular weiterhilft.

Governance und Souveränität gehören in den Kernbetrieb

Was diese Verfahren in regulierten Umgebungen tragfähig macht, ist nicht die Technik allein, sondern die Governance dahinter. Nachvollziehbarkeit, Protokollierung, Versionierung und Auditierbarkeit müssen von Beginn an mitgedacht werden, nicht nachträglich aufgesetzt. Denn die Beweislast dafür, wie ein Ergebnis zustande gekommen ist, liegt beim Betreiber, nicht beim Anbieter der eingesetzten Lösung. Eine Black Box, in der „irgendeine KI" arbeitet, ist in diesem Kontext keine Option.

Digitale Souveränität ist ein berechtigtes Ziel, aber sie entscheidet sich an konkreten, fast banalen Fragen: Wo liegen die Daten? Wer hat Zugriff? Lässt sich jeder Verarbeitungsschritt nachvollziehen? Und kann man den Anbieter wieder wechseln, wenn man will? Darauf gibt es heute konkrete, zunehmend europäische Antworten – DSGVO-konform, in der EU verarbeitet, zertifiziert und auditierbar. Eine Debatte, die stattdessen jede Cloud unter Generalverdacht stellt und auf die vollständig eigene Lösung wartet, gebaut vom Chip aufwärts, verwechselt Prinzipientreue mit Handlungsfähigkeit. Sie kann eine ernsthaft problematische Abhängigkeit gar nicht von einer Lösung unterscheiden, die alle genannten Kriterien erfüllt – und produziert am Ende genau die Abhängigkeit, die sie verhindern wollte: die von der eigenen Langsamkeit.

Wo die Parallelen enden: das Verwaltungsrecht setzt eigene Grenzen

So weit der Übertrag trägt – an einer Stelle endet er klar. Anders als ein Unternehmen ist die Verwaltung rechtlich gebunden, und diese Bindung verändert die Spielregeln. Eine Bank setzt ihren Konfidenzschwellenwert als kaufmännische Abwägung zwischen Fehler- und Prüfkosten. Eine Behörde darf das nicht. Der vollständig automatisierte Erlass eines Verwaltungsakts ist nach § 35a VwVfG nur zulässig, soweit eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich vorsieht und weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht. Die Schwellenwert-Logik ist also übertragbar, die Freiheit, sie rein ökonomisch zu setzen, ist es nicht.

Hinzu kommen Pflichten ohne privatwirtschaftliches Gegenstück. Der Amtsermittlungsgrundsatz verlangt, dass die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen aufklärt – ein Extraktionsergebnis speist diese Ermittlung, ersetzt sie aber nicht. Die Begründungspflicht und das Recht auf Akteneinsicht machen Nachvollziehbarkeit zur Rechtsanforderung: Ein Ergebnis, das niemand erklären kann, ist im Verwaltungsverfahren schlicht nicht verwendbar. Und der AI Act zieht eine zusätzliche Linie: Die Dokumentenverarbeitung als technische Schicht ist für sich genommen meist kein Hochrisiko-KI-System, doch sobald ihre Ergebnisse in Entscheidungen über den Zugang zu öffentlichen Leistungen einfließen, kann das Gesamtsystem unter die entsprechenden Pflichten fallen. Diese Grenzen sind kein Hindernis, sondern der Maßstab. Sie definieren genau, was sich sinnvoll automatisieren lässt und was bewusst in menschlicher Hand bleiben muss.

Was zuerst – und was später

Aus alledem folgt ein nüchterner, kein spektakulärer Weg. Zuerst angehen sollte die Verwaltung die strukturierten Massenverfahren ohne Ermessensspielraum – dort, wo Automatisierung rechtlich unproblematisch und der Entlastungseffekt am größten ist. Governance wird von Tag eins mitgebaut, nicht nachgereicht. Schwellenwerte werden konservativ angesetzt und erst erweitert, wenn die Belege aus dem Betrieb vorliegen. Und die Architektur bleibt steuerbar: einheitliche Standards und Schnittstellen statt einer Landschaft aus Einzelpiloten, die nicht zusammenpassen.

Zurückstellen sollte die Verwaltung dagegen, was Aufmerksamkeit bindet, ohne den Engpass zu lösen: vollautomatisierte Ermessensentscheidungen, für die weder die Rechtslage noch das Vertrauen reif sind, und KI-Vorzeigeprojekte ohne echten Prozessnutzen, deren Qualität sich ohnehin erst im Betrieb erweist und nicht im Pilot. Der entscheidende Perspektivwechsel ist am Ende derselbe, den die regulierten Branchen vollzogen haben: Es ist kein KI-Projekt, sondern ein Prozessprojekt. An den Mitteln liegt es nicht, eher am Mut, sie einzusetzen. Ehrlicher Bürokratieabbau setzt am Prozess an, nicht an der Oberfläche – und digitale Souveränität heißt am Ende vor allem eines: handeln zu können.

Kurzinterview Mit René Weseler

Herr Weseler, welche konkreten Dokumentationspflichten entstehen durch den Rechtsanspruch der Nachvollziehbarkeit für eine Behörde, die KI-Systeme in der Dokumentenverarbeitung einsetzt – und unterscheiden sich diese von denen privatwirtschaftlicher Anwender?
Weseler: Für Behörden ergeben sich die Pflichten aus der allgemeinen Begründungspflicht für Verwaltungsakte, den Vorgaben des § 35a VwVfG bei vollautomatisierten Bescheiden, und ab dem 2. August 2026 den vollen Pflichten des EU AI Act für Hochrisiko-KI-Systeme, Risikomanagement, technische Dokumentation, automatisiertes Logging, menschliche Aufsicht.Der entscheidende Unterschied zur Privatwirtschaft ist, dass öffentliche Stellen zusätzlich eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen müssen.

Viele Verwaltungen starten Piloten, scheitern aber beim Übergang zum Produktivbetrieb. Was sind die häufigsten Stolpersteine – und wie lassen sich diese vermeiden?
Weseler: Piloten werden oft isoliert vereinfacht dargestellt, von den bestehenden Fachverfahren aufgesetzt und lassen sich später nur mit hohem Aufwand integrieren. Die im Piloten noch manuell machbare Einzelfallprüfung skaliert nicht auf das reale Fallaufkommen, weil Freigabeprozesse für zehn Testfälle statt für den hochvolumigen Regelbetrieb gedacht wurden.Vermeiden lässt sich das, indem IT, Fachbereich und Datenschutz von Anfang an gemeinsam arbeiten und der Pilot von Tag eins an für die Regulatorik, Mengen, Freigabe- und vor allem Betriebsprozesse ausgelegt wird.

Im Beitrag erwähnten Sie § 35a VwVfG. Sehen Sie konkrete Beispiele für Bereiche in der kommunalen Verwaltung, in denen eine vollständige Automatisierung heute schon möglich wäre, und wo liegt die nächste echte Grenzlinie?
Weseler: Vollständig automatisierbar sind heute gebundene Entscheidungen ohne Ermessen, wie etwa die Automatisierung des Posteingangs, einfache Kfz-Ummeldungen, Bewohnerparkausweise nach festen Kriterien oder formelbasierte Bescheide wie beim Wohngeld. Die Grenze verläuft nicht technisch, sondern rechtlich: Sobald Ermessen oder ein Beurteilungsspielraum einsetzt, schließt § 35a VwVfG die vollständige Automatisierung ausdrücklich aus. 

Sie argumentieren, dass weniger die Technik als die Organisation die KI-Adaption ausbremst. Was müsste sich strukturell ändern, um sich zukunftsgerichtet effizient aufzustellen?
Weseler: Die Einführung von KI erzeugt einen entscheidenden Change in der Organisation. Es braucht eine gemeinsame Prozessverantwortung von Fachbereich, IT und Datenschutz statt sequenzieller Zuständigkeit, denn KI-Vorhaben scheitern selten an der Technik, sondern an den Schnittstellen zwischen Abteilungen.Standardisierte, wiederverwendbare Prozesse und Verfahren helfen, damit nicht jede neue Anforderung eine komplette rechtliche Einzelfallprüfung von vorne durchläuft.Es braucht eine Finanzierung, die über die Pilotphase hinausdenkt und Budgets für den Regelbetrieb berücksichtigt.Wer diese drei Punkte vorab klärt, kommt schneller vom Piloten in den echten Betrieb als mit noch mehr technischer Optimierung.

Der Autor
René Weseler ist Senior Executive Manager bei Buildsimple und Mitglied der Bundesfachkommission KI des Wirtschaftsrats Deutschland. Er befasst sich seit Jahren mit der KI-gestützten Automatisierung dokumentenbasierter Verfahren in regulierten Umgebungen.

Bildquelle: Buildsimple