Gerade in der öffentlichen Verwaltung ist es ein wichtiges Bestreben, volle Kontrolle über die eigenen Daten zu erlangen und zu behalten. Wie aber können die Entscheider für mehr Unabhängigkeit, Sicherheit und Gestaltungsfähigkeit sorgen?
Digitale Souveränität ist mehr als ein hehres Ziel – aber gibt es einen Königsweg dorthin?
Sein Nischendasein hat das Thema „Digitale Souveränität“ spätestens seit dem Digitalgipfel hinter sich gelassen. Das ist nicht zuletzt auf die geopolitische Lage und die zunehmend unzuverlässigere Politik wichtiger Akteure zurückzuführen. Besonders Einrichtungen der öffentlichen Hand sind gefordert, die volle Kontrolle über Daten, Prozesse und digitale Infrastruktur zu behalten – rechtlich, technisch und organisatorisch.
Sie benötigen die Fähigkeit, digitale Dienste eigenständig zu planen, umzusetzen und weiterzuentwickeln, ohne in kostspielige Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern zu geraten. Zentral ist dabei die Hoheit über Architekturentscheidungen, Datenflüsse und Schnittstellen sowie die Sicherstellung von Compliance, Sicherheit und Barrierefreiheit.
Leitprinzipien für digitale Souveränität in der Verwaltung
Um digitale Souveränität zu erreichen, sollten sich die Verantwortlichen der öffentlichen Hand an drei Leitprinzipien orientieren:
Offenheit und Interoperabilität als Grundlage: Offene Standards und transparente Schnittstellen ermöglichen die Integration bestehender Fachverfahren und den organisationsübergreifenden Austausch.
Vermeidung von Vendor-Lock-ins: Offene Technologien und lizenzunabhängige Architekturen, insbesondere Open-Source-Software schützen am besten davor, sich von einem bestimmten IT-Anbieter abhängig zu machen (Vendor-Lock-in). Idealerweise sollte sich ein professioneller Dienstleister um professionellen Support und langfristige Wartung kümmern.
Rechtskonformität: Datenschutz (DSGVO) und Informationssicherheit nach anerkannten Standards müssen gewährleistet sein.
Von der Antragsstrecke zum Service-Ökosystem
Um sich wirklich souverän aufzustellen, müssen sich Einrichtungen der öffentlichen Hand für Lösungen entscheiden, die den genannten Prinzipien folgen und mit denen sie Prozesse komplett digitalisieren können. Denn Insellösungen sorgen für Reibungen und können Abhängigkeiten schaffen. Auch komplexe Antragsverfahren – etwa für Pensionen oder Fördermittel – lassen sich mit der richtigen Lösung vollständig digital abbilden: vom Online-Antrag über die Kommunikation mit beteiligten Stellen bis zur Integration in Fachverfahren.
In die Lösung integrierte Workflows, Fristenmanagement und automatische Benachrichtigungen machen Abläufe effizienter und transparenter, während Bürgerinnen und Bürger den Bearbeitungsstatus jederzeit nachvollziehen können. Die Integration einer modernen Intranet-Lösung vereinfacht Wissensmanagement und Zusammenarbeit, reduziert den E-Mail-Verkehr und erleichtert die zielgerichtete Veröffentlichung von Informationen.
Technische Basis: der Plattformansatz
Am besten lassen sich die verschiedenen Anforderungen durch die Konsolidierung auf einer Plattform unter einen Hut bringen, die mehrere Websites, Portale und Intranet-Lösungen mit einheitlicher Basis, aber individuellem Design und Inhalt trägt. Diese Plattform sollte eine Reihe von Funktionen bieten:
Single Sign-on und ein konsistentes Rollen- und Rechtekonzept sorgen für klare Zuständigkeiten, feingranulare Zugriffe und Nachvollziehbarkeit.
Wiederverwendbare Komponenten und Templates verkürzen die Entwicklungszeiten und stärken die Eigenständigkeit der Fachbereiche. Redaktionen können Inhalte ohne tiefe IT-Kenntnisse pflegen, Prozesse modellieren und Self-Services bereitstellen.
Ein Datenhub, der Fach- und Basisdaten integriert, verhindert doppelte Pflege und schafft die Grundlage für durchgängige digitale Abläufe.
Eine skalierbare Architektur wächst vom kleinen Fachverfahren bis zur landesweiten Multisite-Lösung.
Zentral gesteuerte Updates und einheitliche Sicherheitsrichtlinien erhöhen Effizienz und Resilienz.
Vorteile für den öffentlichen Sektor
Digitale Souveränität zahlt direkt auf Effizienz, Qualität und Vertrauen ein. Behörden können auf die beschriebene Weise ihre Betriebskosten durch Konsolidierung und Wiederverwendung von Komponenten und Templates reduzieren, Bearbeitungszeiten in Antragsprozessen verringern und Medienbrüche reduzieren.
Die einheitlichen Sicherheits- und Datenschutzstandards erhöhen die Compliance, und das Fehlen proprietärer Abhängigkeiten steigert die Innovationsgeschwindigkeit und macht die IT-Architektur zukunftsfähig. Angestellte und Beamte werden durch Self-Service-Funktionen und strukturierte Wissensplattformen entlastet und für Bürgerinnen und Bürger verbessern sich Verfügbarkeit, Orientierung und Transparenz der Dienstleistungen.
Insgesamt stärkt digitale Souveränität auf Basis einer Open-Source-Plattform die Handlungsfähigkeit der Verwaltung, schafft nachhaltig anschlussfähige Lösungen und erhöht die Resilienz gegenüber technologischen und organisatorischen Veränderungen. Zudem trägt sie wesentlich dazu bei, die besonders schlechte Position Deutschlands im Bitkom-DESI-Index zu verbessern. Deutschland liegt in dem Index, der den Digitalisierungsfortschritt der EU-Länder vergleicht, lediglich auf Rang 21.
Fazit
Digitale Souveränität ist kein Selbstzweck, sondern die Voraussetzung für eine moderne, nutzerzentrierte Verwaltung. Wer auf offene, skalierbare und rechtskonforme Plattformarchitekturen setzt, Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit fördert und Fachbereiche gezielt befähigt, legt den Grundstein für effiziente, sichere und zukunftsfähige digitale Services. So bleibt die öffentliche Hand in der Gestaltung ihrer digitalen Infrastruktur handlungsfähig – heute und morgen.
Stand: 08.12.2025
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Die Autorin Lea Michel ist Field Marketing Managerin EMEA North & Italy bei Liferay.