Baden Württemberg und Sachsen digitalisieren ihre Gerichtssäle. Damit kommen die Länder der vorgeschriebenen digitalisierten Justiz einen Schritt näher.
Bis zum Stichtag am 1. Januar 2026 müssen alle Gerichtssäle in Deutschland digital arbeiten können – mit Allem, was dazu gehört
Bis zum 1. Januar 2026 müssen alle Gerichte in Deutschland digital arbeiten können. Das ist nicht nur eine Deadline für die E-Akte, auch müssen bis zum Stichtag hybride sowie vollständig digitale Verhandlungen möglich sein.
In Baden-Württemberg und Sachsen werden deshalb nun insgesamt rund 700 Gerichtssäle mit mobiler Videokonferenztechnik ausgestattet – in Baden-Württemberg bis zu 500 und in Sachsen bis zu 200. Dabei sind die Anforderungen an die Lösungen komplex, denn es müssen nicht nur die exakten juristischen Arbeitsweisen in die digitale Welt übertragen werden, auch gilt es organisatorische sowie bauliche Herausforderungen zu beachten.
Deshalb kommt es bei diesem Digitalisierungsvorhaben auf die enge Zusammenarbeit von Behörden, Entscheidungsträgern in der Justiz und den Dienstleistern an. Umso wichtiger ist für die Länder deshalb der Austausch mit dem beauftragten IT-Unternehmen, dem Berliner IT-Unternehmen Arktis IT Solutions. In Sachsen ist außerdem der zentrale Dienstleister der sächsischen Justiz, die Leitstelle der Informationstechnologie (LIT), zuständig für das Vorhaben. In Baden-Württemberg übernimmt das IuK-Fachzentrum Justiz diese Aufgabe.
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Stand vom 30.10.2020
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