Die Modernisierung der deutschen Verwaltungen schreitet kontinuierlich voran. Auch im laufenden Jahr wurden zahlreiche Projekte begonnen, abgeschlossen oder weitergeführt – auch in Sachsen und Berlin.
Die Bundesländer haben in diesem Jahr in puncto Digitalisierung einiges erreicht. Neben dem Großprojekt OZG gibt es weitere Themen, die auch die nächsten Monate prägen werden.
„Die Digitalisierung im Freistaat Sachsen hat an Fahrt aufgenommen“, sagt Prof. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung und CIO des Freistaates Sachsen. „Wir wollen den Schwung auch im vierten Quartal nutzen.“ Geplant ist zum einen die Entwicklung und Nachnutzung von EfA-Diensten, zum anderen die Arbeit an strategischen Zielen. So soll bis Ende des Jahres eine neue Digitalstrategie verabschiedet werden, die bisherige stammt aus dem Jahr 2014. „Mit der Strategie zur digitalen Transformation der Staatsverwaltung wollen wir wichtige Leitplanken für die die umfassende und kontinuierliche Transformation setzen und den Entscheiderinnen und Entscheidern in den Behörden Orientierung auf dem Weg der Digitalisierung bieten“, erklärt Popp. Zudem soll bis Jahresende die Wirtschaft- und Serviceplattform zum Einsatz kommen – eine Entwicklung aus Nordrhein-Westfalen.
Mit der OZG-Umsetzung ist Sachsen laut Popp „ein großes Stück vorangekommen“. „Der Freistaat Sachsen ist gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland für das Themenfeld Recht & Ordnung zuständig. Bereits am Jahresanfang haben wir die neue Online-Wache bereitgestellt“, erläutert Popp. Und für das Online-Verfahren „Fundsachen“ habe man eine leistungsfähige Software beschafft – „damit können alle kommunalen Fundbüros in Deutschland ihre Leistungen digitalisieren“. Auch das Verfahren zur Berufsanerkennung von Ärzten sei online gegangen – ein Verfahren aus dem EfA-Dienst „Berufsanerkennung“, welches ebenfalls aus NRW kommt. Sachsen habe den EfA-Dienst „Erdaufschluss“ entwickelt, der bereits durch Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt nachgenutzt werde.
„Eine leistungsfähige und vertrauenswürdig arbeitende digitale Verwaltung lebt aber nicht von der Anzahl der Online-Verfahren allein. Sie muss auch gerüstet sein, um digital souverän und sicher handeln zu können“, so Popp. Einen besonderen Meilenstein habe Sachsen daher mit der Open-Source-Strategie gesetzt. „Aus unserer Sicht ist der Einsatz von Open-Source-Software ein entscheidender Baustein, um unsere digitale Souveränität zu stärken“, betont Sachsens CIO.
In Berlin geht es bis Jahresende um die Grundsatzentscheidung „E-Akte“. „Unser Ziel ist es, eine digitale Akte für alle Berliner Behörden einzuführen. Das setzt allerdings voraus, dass diese dann auch tatsächlich funktioniert“, betont CDO Martina Klement und verweist damit auf „diverse Unzulänglichkeiten“ der im vergangenen Jahr eingeführten Lösung. Beschlossene Sache hingegen ist die Einsetzung eines Digitalkabinetts auf Staatssekretärsebene, das als zusätzliches Koordinierungsgremium dienen soll. Und auch der Beschluss einer Open-Data-Strategie – mit dem Ziel, Open Data als Bestandteil einer modernen digitalen Verwaltung zu verankern – steht noch 2023 auf dem Programm.
Ebenfalls bis Jahresende geplant sind die Implementierung der digitalen Meldebescheinigung als Ende-zu-Ende-digitalisierte Online-Dienstleistung sowie der Probebetrieb der elektronischen Wohnsitzanmeldung. Beide Dienste sollen Anfang 2024 starten und machen bisher rund ein Viertel aller Termine bei den Bürgerämtern aus. „Damit erleichtern wir nicht nur den Zugang zu diesen wichtigen Dienstleistungen, sondern schaffen zugleich Kapazitäten in den Bürgerämtern“, betont Klement.
Auch rückblickend ist in Berlin 2023 in puncto eGovernment einiges passiert. Als erste Behörde wurde im Juli das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten mit rund 700 Arbeitsplätzen vollständig auf den IKT-Arbeitsplatz umgestellt. Außerdem wurde das Projekt „14-Tage-Ziel“ abgeschlossen. Ziel war, den Bürgern deutlich schneller Termine bei den Bürgerämtern zu ermöglichen – und dort auch ein modernes und zeitgemäßes Bürgeramt vorzufinden, zum Beispiel mit Bürgerterminals. „Wichtig ist, dass unsere Bürgerinnen und Bürger die vom Land Berlin online angebotenen Dienstleistungen auch tatsächlich nutzen. Das ist bislang leider noch viel zu selten der Fall“, sagt Klement.
Der Basisdienst „Digitaler Antrag“, der 2020 eingeführt wurde, ermöglicht seit September auch gewerblichen Kundinnen eine Online-Neuzulassung, -Umschreibung und -Außerbetriebssetzung von Kraftfahrzeugen. Weitere neue Bürgerdienstleistungen sind beispielsweise Anträge zum Wohngeld, Unterhaltszuschuss und dem Härtefallfonds für Energieschulden.
Stand: 08.12.2025
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Digitalministerkonferenz
Ein im November anstehender Termin dürfte für alle Bundesländer von Bedeutung sein: Unter dem Vorsitz der Bundesländer Berlin und Brandenburg wird im Rahmen der Smart Country Convention Anfang November das Digitalministertreffen D16 in Berlin stattfinden. Laut Martina Klement wird dort unter anderem auch die Weiterentwicklung zur Digitalministerkonferenz diskutiert.