VIP-Forum elektronische Gesundheitskarte (Teil 3) Die eGK ist kein Speichermedium, sondern vor allem Zugangsschlüssel
Die eGK führt das Leben eines Untoten. Immer wieder einmal wird sie für tot erklärt, ohne dass dies zu einem wirklichen Ableben führen würde. Auf der anderen Seite ist die Karte weiter denn je davon entfernt, zu einem Stück Lebenswirklichkeit zu werden. eGovernment Computing hat Experten befragt, wie es weitergehen soll: Prof. Dr. Elmer.
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Eine vom Deutschen Ärztetag darüber hinaus befürchtete „Verwandlung von Arztpraxen und Klinikambulanzen in Online-Außerstellen der Krankenkassen“, wird es definitiv nicht geben. Bereits heute werden auf der Krankenversicherungskarte die administrativen Daten der Versicherten wie Name, Geburtsdatum oder Anschrift gespeichert. Was sich im Unterschied zur bisherigen Karte mit der eGK ändert, ist die Aktualisierung der Daten. Mussten bislang die Karten beispielweise nach einem Umzug des Versicherten ausgetauscht werden, können durch die Online-Anbindung beim Einlesen der eGK die Verwaltungsdaten des Versicherten automatisch aktualisiert werden. Dadurch sinken die Verwaltungskosten im Gesundheitswesen.
Die eGK ist nicht vordergründig als Speichermedium, sondern vor allem als Zugangsschlüssel konzipiert. Das bedeutet, dass unter Einsatz moderner Verschlüsselungsverfahren die medizinischen Daten je nach Anwendung auf verschiedenen Serversystemen gespeichert werden – gerade um Hackerangriffe zu verhindern. Das Sammeln von medizinischen Daten bei der Behandlung von Patienten aus „renditebringenden Interessen von Gesundheitskonzernen“ ist mit der Gesundheitskarte ausgeschlossen.
Indem die medizinischen Daten ausschließlich verschlüsselt und mit Zustimmung der Patienten in der Telematikinfrastruktur gespeichert werden, ist sichergestellt, dass diese nicht in unbefugte Hände gelangen. Ausschließlich der Versicherte selbst entscheidet, welche der Daten überhaupt gespeichert werden und von wem sie gelesen und genutzt werden dürfen. Damit nimmt dieser sein informationelles Selbstbestimmungsrecht in einem zunehmend vernetzten Gesundheitswesen wahr. § 291a Absatz 4 SGB V regelt zudem eindeutig, wer auf die Daten zugreifen darf – die Krankenkassen fallen nicht darunter. Die Bedenken der Ärzte sind also unbegründet.
Natürlich respektieren wir den Beschluss des Ärztetags und nehmen diesen ernst. Doch sehen wir ihn vielmehr als Ansporn, Ärzte fernab einer einseitigen Interessenvertretung über die Vorteile der elektronische Gesundheitskarte und einer Telematikinfrastruktur für alle Beteiligten zu informieren und vom Nutzen für alle Beteiligten – sowohl Ärzte als auch Patienten – zu überzeugen. Denn trotz der kontroversen Beschlusslage hat der Ärztetag eines ganz klar gezeigt, dass die gematik und die Ärzteschaft bei einem entscheidenden Punkt an einem Strang ziehen: die Verbesserung der Patientenversorgung.
Zum ersten Mal waren wir – auf Einladung der Bundesärztekammer – mit einem eigenen Messestand vertreten. So konnten wir die zahlreichen Fragen von Ärzten, die tagtäglich in der Patientenversorgung tätig sind, direkt vor Ort beantworten. Damit konnte die gematik der kritisch bis ablehnenden Haltung in der Ärzteschaft mit sachlichen und guten Argumenten begegnen. In dem Sinne war der diesjährige Ärztetag also für die gematik ein wichtiger Etappensieg auf dem Weg hin zu mehr Zuspruch seitens der Ärzteschaft. Um diesen zu stärken, wollen wir gerade mit den Ärzten und anderen Leistungserbringern noch intensiver in einen offenen und gern auch kritischen Dialog zum laufenden Projekt treten. Nur so können wir gemeinsam sicherstellen, dass wir unsere Ziele erreichen und diese auch von allen getragen wird.
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