Grußwort von Staatssekretär Klaus Vitt Die Digitalisierung der Verwaltungen forcieren

Redakteur: Manfred Klein

Klaus Vitt, Staatsekretär und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik (BfIT), erläutert in seinem Grußwort die Wichtigkeit von eGovernment und beschreibt die Highlights des diesjährigen BfIT-Standes.

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Klaus Vitt, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik und Staatssekretär im Bundesinnenministerium
Klaus Vitt, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik und Staatssekretär im Bundesinnenministerium
(Bild: Bundesagentur für Arbeit)

Die CeBIT 2016 mit ihrem Top­thema „d!conomy: join – create – succeed“ stellt den Menschen als Entscheider und Gestalter des digitalen Wandels in den Vordergrund. Es wird betont, dass die Digitalisierung nur gelingen kann, wenn jede und jeder Einzelne seinen Beitrag leistet. Gerade für die Öffentliche Verwaltung bleibt hier einiges zu tun. Es gibt auf allen Ebenen der Verwaltung viele gute Fachverfahren, sie sind jedoch häufig nicht flächendeckend vorhanden und zu wenig miteinander ­vernetzt. Mit anderen Worten: Die digitale Reife der deutschen Verwaltung ist noch zu gering ausgeprägt. Wir müssen daher die Digitalisierung des öffentlichen Sektors aktiv gestalten und forcieren.

Um hier zu Erfolgen zu kommen, muss zunächst jeder, auch der Bund, seine eigene Informationstechnik zukunftsfest machen. Für den Bund sehe ich hier drei Schwerpunkte:

  • die Konsolidierung der Rechenzentren des Bundes,
  • die Konsolidierung der IT-Netze und
  • die Gewährleistung der IT-Sicher­heit.

Wie notwendig die Digitalisierung ist, zeigt ein Thema, das uns zurzeit in besonderer Weise beschäftigt. Es geht um die Bewältigung der Flüchtlingskrise und die dafür dringend notwendigen Verbesserungen bei der Digitalisierung des Asylverfahrens.

Am Asylverfahren sind zahlreiche Behörden aus Bund, Ländern und Kommunen beteiligt. Nahezu jede Behörde nutzt dabei ihr eigenes IT-Verfahren. Eine Vernetzung mit anderen Behörden ist nur zum Teil vorhanden. Dies führt dazu, dass Daten mehrfach eingegeben werden müssen. Ziel der Digitalisierung des Asylverfahrens ist es, dass künftig alle Daten, die für den Gesamtprozess benötigt werden, einmalig erfasst und in einem „Kerndatensystem“ gespeichert werden. Von dort werden sie dann den anderen beteiligten Behörden über Schnittstellen, die sukzessive ausgebaut werden, zur Verfügung gestellt.

Um Mehrfachregistrierungen zu vermeiden, ist es zudem notwendig, die betroffenen Personen eindeutig zu identifizieren. Hierfür werden die Fingerabdrücke gescannt und gespeichert. Ab Mitte Januar erfolgte die Pilotierung der neuen Komponenten „Registrierungssystem“, „Kerndatensystem“ und „Ankunftsnachweis“. Seit Mitte Februar hat die deutschland­weite Einführung unserer Lösung begonnen.

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