Meilenstein erreicht Die Deutsche Verwaltungscloud ist im Pilotbetrieb

Von Nicola Hauptmann 3 min Lesedauer

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Mit zunächst 15 Diensten ist die Deutsche Verwaltungscloud (DVC) Anfang Oktober in den Pilotbetrieb gestartet. Wie das System funktioniert und wie die Dienste in die Kommunen kommen, darüber informierten FITKO und govdigital bei einem Fokustag im Rahmen der SCCON.

Für die Cloudservices der DVC gelten einheitliche Allgemeine Geschäftsbedingungen.(©  STUDIO.no.3 - stock.adobe.com / KI-generiert)
Für die Cloudservices der DVC gelten einheitliche Allgemeine Geschäftsbedingungen.
(© STUDIO.no.3 - stock.adobe.com / KI-generiert)

Der Zeitraum der diesjährigen Smart Country Convention (SCCON) hätte kaum besser gewählt sein können – aus der Perspektive der DVC-Umsetzung gesehen. Denn beim Fokustag zur DVC, der am zweiten Tag der SCCON stattfand, gab es Neuigkeiten zu berichten. Zwei Wochen zuvor hatte das Projektteam einen wesentlichen Meilenstein erreicht: Das System läuft seither im Pilotbetrieb, erste Dienste sind verfügbar. Ursprünglich waren zum Start fünf Pilotdienste geplant, nun sind es bereits 15. Dazu gehören zum Beispiel ein Messenger, ein Conceptboard oder eine Datenbox.

Elf öffentliche IT-Dienstleister sind am Umsetzungsprojekt der DVC beteiligt, somit seien schon beim Aufbau Dienstleister der Bundes- und Landesebene mit eingebunden, wie Martin Schallbruch, CEO der govdigital, erläuterte. Er verwies auch auf den Zusammenhang der Ziele: Die Verwaltungscloud-Strategie und die DVC seien ein Mittel, die Cloudtransformation der deutschen Verwaltung zu steuern und voranzutreiben, gleichzeitig aber auch die Chance für die öffentlichen IT-Dienstleister, ihre eigene Transformation nicht allein, sondern in der Gemeinsamkeit zu bewältigen und auch den Austausch von Lösungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung zu erleichtern.

Einheitliche Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die DVC sei ein Zusammenarbeitsprojekt und ein Transformationsprojekt, betonte auch Gesamtprojektleiter Dr. Bernhard Krieger (FITKO). Gemeinsam wurden einheitliche Allgemeine Geschäftsbedingungen festgelegt – keine leichte Aufgabe, wie auch in Gesprächen am Rande der Veranstaltung anklang. Somit kann nun jede Kommune, jedes Land und jeder IT-Dienstleister unter einheitlichen Geschäftsbedingungen souveräne Cloudservices über die DVC beziehen, verdeutlichte Bernhard Krieger. Die Konsolidierung beschränkt sich aber nicht auf die juristische Sicht, auch die Services selbst sind nach einheitlicher Struktur beschrieben. Und es wurde ein Reifegradmodell eingeführt, damit Nutzer einzelne Services unter den verschiedenen Kriterien einschätzen können.

Mindestanforderungen und Reifegradmodell

Aber wie funktioniert das Ganze, wie kommen die Dienste ins System – und wie in die Kommunen? Beim „Onboarding“ der Produkte unterstützen zunächst auch die DVC-Lotsen. Es geht darum, den aktuellen Stand der Dienstleistung einzuschätzen, weitere Entwicklungsschritte festzulegen, aber auch ein geeignetes Preismodell zu finden. Eine Leistungsbeschreibung ist zu erstellen – im Prinzip alle Informationen, die auch im Rahmen einer Ausschreibung benötigt werden. Für das Einstellen von Leistungen im Cloud-Service-Portal gelten Mindestanforderungen, die auf Basis des HV-Benchmarks des BSI zur Verlässlichkeit von IT-Dienstleistungen erstellt wurden und folgende Kriterien umfassen: Ankündigung neuer Programmstände, Mandantentrennung, Bestellprozess (Self-Service), Störungsservice, Benutzerdokumentation, Transportverschlüsselung, Backups, Authentifizierungs- und Autorisierungsverfahren, Datenschutz (nach DSGVO) und Leistungsort (EU, EWR und Schweiz). Die Angaben dazu wie auch die Einordnung nach dem Reifegradmodell beruht auf der Selbstauskunft der Anbieter. Bei begründeten Zweifeln würde eine Überprüfung erfolgen.

Wie die Dienste in die Kommunen kommen

Für Kommunen ist der erste Schritt die Registrierung über die Website der Deutschen Verwaltungscloud, danach können entsprechend auch Nutzer angelegt werden, die bestellberechtigt sind. Die angebotenen Dienste und die Informationen dazu sind dann einzusehen und je nach Produktvariante zum Teil auch schon am nächsten Tag verfügbar. Ist ein passender Service gefunden, bestehen zwei Vertragsmöglichkeiten – die Direktvergabe und der „Umklappvertrag“. Die Direktvergabe ist bei Beträgen unterhalb des Schwellenwertes, nach bereits erfolgter Ausschreibung oder aber beim eigenen öffentlichen IT-Dienstleister möglich. Umklappvertrag meint dagegen den Bezug über die Verkettung von Inhouse-Verhältnissen. Die Einbindung externer Anbieter wird derzeit in einem PoC geprüft, die Ergebnisse sollen voraussichtlich im ersten Quartal 2025 dem IT-Planungsrat vorgelegt werden.

Zur Roadmap der DVC-Umsetzung

Das Umsetzungsprojekt zur deutschen Verwaltungscloud begann im Januar 2024 und gliedert sich in die vier Teilprojekte Portfolio, Entwicklung (Cloud-Service-Portal), Multi-Cloud und Aufbau der Koordinierungsstelle.

Nach der Pilotphase sind als nächste Schritte Release 1.0 (Dezember 2024) und Release 2.0 (Ende März 2025) geplant.

Weitere Informationen und den Zugang zur den Pilot-Services finden Sie auf der Website deutsche-verwaltungscloud.de.

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