Digitalrechte Der europäische Digital Omnibus

Von Johannes Kapfer 4 min Lesedauer

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Die EU-Kommission plant eine weitreichende Deregulierungsagenda und umgeht dabei demokratische Standards. Was auf den ersten Blick nach Bürokratieabbau klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als Angriff auf hart erkämpfte Schutzrechte, sagt das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie.

Der Omnibus war ursprünglich als erleichterndes Vehikel der europäischen Gesetzgebung gedacht. In letzter Zeit wurde er jedoch zunehmend inflationär eingesetzt.(Bild:  Midjourney / KI-generiert)
Der Omnibus war ursprünglich als erleichterndes Vehikel der europäischen Gesetzgebung gedacht. In letzter Zeit wurde er jedoch zunehmend inflationär eingesetzt.
(Bild: Midjourney / KI-generiert)

Unter dem wohlklingenden Label „Vereinfachung“ verbirgt sich ein Vorhaben, das die digitale Zukunft Europas grundlegend verändern könnte. Mit dem sogenannten Digital Omnibus will die EU-Kommission gleich mehrere zentrale Digitalgesetze auf einen Schlag ändern – darunter die KI-Verordnung und die Datenschutz-Grundverordnung. Die am 6. November bekannt gewordene Version des Vorhabens hat bei Digitalrechtsorganisationen Alarm ausgelöst. Das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie warnt gar eindringlich vor den möglichen Konsequenzen.

Aufschub mit Ansage

Die für August 2026 geplanten Regelungen für Hochrisiko-KI-Systeme sollen um ein weiteres Jahr verschoben werden. Dabei geht es unter anderem um Systeme, die über Kreditvergaben entscheiden, Bewerber bewerten oder kritische Infrastrukturen überwachen. „Die in der KI-VO festgelegten Anforderungen entsprechen im Wesentlichen den bestehenden Qualitäts- und Entwicklungsstandards der Technologiebranche“, betont Ramak Molavi Vasse'i, Head of Advocacy beim Zentrum für Digitalrechte und Demokratie. Die Verzögerung sei nicht durch überbordende Bürokratie gerechtfertigt.

Die Dokumentations- und Meldepflichten der KI-Verordnung beschränken sich auf das Wesentliche. Technische Dokumentation, Registrierung von Hochrisiko-Systemen, Meldung schwerwiegender Vorfälle sowie Zusammenfassungen der Trainingsdaten bei generativen KI-Modellen sind bislang Bestandteil. Unternehmen hatten seit August 2024 Zeit, sich auf die Anforderungen einzustellen und viele haben dies bereits getan. Eine erneute Verschiebung würde – in den Augen des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie – jene benachteiligen, die verantwortungsvoll in Rechtskonformität investiert haben.

In diesem Zusammenhang muss überdies erwähnt werden, dass die EU-Kommission die geplante KI-Haftungsrichtlinie bereits komplett aus ihrem Arbeitsprogramm gestrichen hat. Diese sollte regeln, ab welchem Zeitpunkt Hersteller und Betreiber für Schäden durch ihre KI-Systeme haften. Der Anreiz, vertrauenswürdige KI zu entwickeln, schwindet zusehends.

DSGVO unter Beschuss

Noch weitreichender sind die geplanten Eingriffe in die Datenschutz-Grundverordnung. Im Raum steht eine Neudefinition zentraler Begriffe wie „personenbezogene“ und „sensible Daten“. Dies hätte zur Folge, dass viele Präferenzen und intime Informationen von Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr besonderem Schutz unterliegen würden. Unternehmen, Datenbroker und KI-Entwickler könnten solche Daten umfassender erheben und verarbeiten – beispielsweise für das Training von KI-Systemen – ohne die Betroffenen vorab zu informieren oder gar um deren Einwilligung zu bitten.

„Das was ohnehin etwa von OpenAI und anderen Anbietern gemacht wurde – nämlich die Missachtung des Datenschutzes – soll jetzt nachträglich legitimiert werden“, heißt es im Briefing des Zentrums für Digitalrechte wörtlich.

Auf dem Digitalgipfel verkündeten Deutschland und Frankreich zudem, gemeinsam bei der EU-Kommission darauf hinwirken zu wollen, den rechtebasierten Ansatz der DSGVO durch ein risikobasiertes Modell zu ersetzen. Das käme einem Systemwechsel mit drastischen Konsequenzen gleich. Nicht mehr klar definierte Rechte und Pflichten wären maßgeblich, sondern die Einschätzung, ob ein hohes Risiko vorliegt. Betroffene müssten ein solches Risiko nachweisen. Dies ist praktisch kaum möglich und unterminiert den individuellen Schutz der Bürgerinnen und Bürger weitestgehend.

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