Personeller Ausbau Datenschutzbeauftragter sieht steigenden Bedarf

Autor Susanne Ehneß

Seit Januar 2016 ist die Datenschutzaufsicht eine eigenständige Bundesbehörde und nicht mehr der Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums sowie der Rechtsaufsicht der Bundesregierung unterstellt. Ulrich Kelber, der seit Anfang dieses Jahres an der Spitze der Datenschutzbehörde steht, hat nun dem Ausschuss „Digitale Agenda“ von seiner Arbeit und den Planungen berichtet.

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Den Datenschützern geht die Arbeit nicht aus
Den Datenschützern geht die Arbeit nicht aus
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Ulrich Kelber ist Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und plant den weiteren Ausbau seiner Behörde.

Derzeit seien 176 der 253 Planstellen besetzt, bis Ende des Jahres wolle man aber die 200er-Marke erreichen, berichtete der SPD-Mann dem Ausschuss. Er wisse, dass die Behörde im Vergleich zu den Landesdatenschutzbehörden personell gut ausgestattet sei, trotzdem hoffe er, dass es 2020 weitere Personalaufwüchse gebe, da immer neue Aufgaben und Pflichtkontrollen hinzukämen.

Besonderen Bedarf gebe es beispielsweise hinsichtlich der Rechte Betroffener. „Die Zahl der Anfragen und Beschwerden hat sich seit Mai 2018 etwa verdreifacht, und der Trend ist weiter ungebrochen hoch", erläuterte Kelber. Pro Monat habe man es mit etwa 1.400 Anfragen und Beschwerden zu tun – und auch die ersten beiden Untätigkeitsklagen habe man erhalten.

Einführung der eAkte

Wie Kelber sagte, soll es ab 1. August eine neue Organisationsstruktur in der Behörde geben. Zeitgleich werde die Behörde die elektronische Akte (eAkte) einführen. Ihm persönlich sei das Thema Harmonisierung ein großes Anliegen – ob bei der Datenschutzkonferenz, aber auch im europäischen Datenschutzausschuss. Auf europäischer Ebene verlange dies „langes Werben für eine gemeinsame Praxis“. In manchen Bereichen gebe es aber auch bereits verbindliche Regelungen, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Kelber verwies in seinem Bericht auf die Chancen im Bereich der geplanten ePrivacy-Verordnung. Er sehe für die im Jahr 2020 geplante deutsche EU-Ratspräsidentschaft die Chance, das begonnene Trilog-Verfahren zu Ende zu führen. „Die ePrivacy-Verordnung muss dringend kommen. Sie muss so ausgestaltet werden, dass damit wenigstens das Schutzniveau der Datenschutzgrundverordnung gehalten wird", betonte Kelber.

Sicherheitsgesetz-Moratorium

Außerdem wiederholte er seinen Vorschlag, über ein „Sicherheitsgesetz-Moratorium“ nachzudenken. Durch die in schneller Reihenfolge veröffentlichten und beschlossenen Sicherheitsgesetze könne wenig konzeptionell gearbeitet werden und eine Evaluierung und Optimierung bestehender Gesetze blieben oft aus, kritisierte er.

Kelber hatte Mitte Mai seinen Tätigkeitsbericht dem Präsidenten des Bundesrats übergeben – eine Premiere, denn während in der Vergangenheit lediglich der Bericht an das Parlament vorgesehen war, wurden durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes die formellen Berichtspflichten auf den Bundesrat und die Bundesregierung ausgeweitet.

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