Durch das sofortige Inkrafttreten einer neuen Regelung zur digitalen Verwaltung, müssen die Bürgerinnen und Bürger bei zukünftigen digitalen Verwaltungsakten ihre Daten ein letztes Mal eingeben.
Alle Bürgerdaten liegen eigentlich bei den Ämtern. Dennoch müssen diese zukünftig ein weiteres Mal von den Bürgern beim Wahrnehmen eines digitalen Verwaltungsaktes händisch eingetragen werden.
Die Nutzung der persönlichen Identifikationsnummer bietet den Bürgerinnen und Bürgern beim digitalen Kontakt mit der Öffentlichen Verwaltung ein verhältnismäßig hohes Vertrauensniveau. Damit dieses Vertrauen auch zukünftig fortbestehen kann, müssen im Zuge der Einführung neuer Regeln für die digitale Verwaltung im Rahmen der Registermodernisierung etliche – teilweise bereits in mehrfacher Ausführung vorhandene – Datensätze von den Bürgerinnen und Bürgern ein weiteres Mal händisch eingetragen werden. Das Eintragen der Daten hat dann zu erfolgen, wenn das nächste Mal ein Verwaltungsakt vom jeweiligen Bürger in Anspruch genommen wird.
Aber: Zukünftig sollen die Bürgerinnen und Bürger selbstständig entscheiden können, in welchem Umfang sie ihre Daten mit den Behörden teilen möchten.
Die Neuregelung tritt ab sofort in Kraft und soll mittelfristig zu einem signifikanten Bürokratieabbau führen. Als positiver Nebeneffekt wird durch die Neueintragung der Bürgerdaten der bisherige Datenbestand der Öffentlichen Verwaltung entschlackt, aktualisiert und qualitätsgesichert aufbereitet.
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