Neues Digitalangebot Bundesweites Antragsportal der Steuerberaterkammern

Von Chiara Maurer Lesedauer: 1 min |

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Gemäß des Leistungskatalogs des Onlinezugangsgesetzes haben insgesamt 20 Steuerberaterkammern aus allen Bundesländern ihre Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert. In einem einheitlichen Antragsportal stehen nun zahlreiche Leistungen auch online zur Verfügung. Damit wird Mitgliedern ein zentraler Einstiegspunkt für die Kommunikation mit den Kammern geboten.

Das digitale Angebot startet gleichzeitig in allen 16 Ländern.
Das digitale Angebot startet gleichzeitig in allen 16 Ländern.
(© rs-photo – Getty Images Signature via Canva.com)

Gemeinsam haben die Steuerberaterkammer Nürnberg und die Steuerberaterkammer München in den vergangenen Monaten das Projekt geleitet. Nun können bundesweit mehr als 100.000 Mitglieder, angehende Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie andere Beschäftigte der Branche auf das Antragsformular zugreifen, und Anträge, Befugnisse sowie Zulassungen können darüber digital abgewickelt werden. Unterstützt wurden die Kammern außerdem von Fraunhofer FOKUS, mgm technology partners und DATEV.

Die größte Schwierigkeit bei der Entwicklung des Portals bestand darin, regional unterschiedliche Antragsformulare zu vereinheitlichen. Dennoch gelang es den Kammern und sie konnten sich auf eine gemeinsame Grundlage einigen, um so die Basis für das Portal mit deutschlandweit einheitlichen Daten zu schaffen. Dr. Moritz Alt, Hauptgeschäftsführer der Nürnberger Kammer, dazu: „Das Portal ist der erste Schritt zu automatisierten Verwaltungsverfahren und kollaborativer Zusammenarbeit mittels strukturierter Daten in der Cloud. Damit werden zeitnah eine ganze Reihe weiterer Effizienzgewinne gelingen.“

Um auch künftig möglichst effiziente Verfahren zu ermöglichen, sei das Portal ein erster wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Cloud-Nutzung, so Alt. „Wichtig ist, dass wir dabei die – an anderen Stellen wichtigen – föderalen Grenzen der 16 Bundesländer dauerhaft hinter uns lassen.“

Der Zugang zum Portal erfolgt entweder über die BundID oder Steuerberaterplattform, die zur Authentifizierung auf den neuen Personalausweis zurückgreift. Alternativ gelangt man auch über die Serviceportale der jeweiligen Bundesländer auf das Antragsportal.

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