Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Markus Richter, wirbt für Offenheit, was den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung angeht.
Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren und für Heimat und CIO der Bundesregierung ist grundsätzlich für den Einsatz von KI in der Öffentlichen Verwaltung
Deutschland müsse aufpassen, dass es hier nicht abgehängt werde, sagte der Innenstaatssekretär am Dienstag in Berlin. Regeln und Datenschutz seien dabei nötig und sinnvoll. Wichtig sei aber auch: „Wir müssen einen positiven Zugang dazu finden.“
Zum Einsatz komme KI in der öffentlichen Verwaltung ohnehin immer nur da, wo es um Schwarz-Weiß-Entscheidungen gehe, betonte Richter. Das könne etwa sein, wenn für die Anmeldung eines Fahrzeugs ein bestimmtes Dokument vorgelegt werden müsse. Bei einem möglichen Fehler des Systems trage am Ende immer die jeweilige Organisationseinheit die Verantwortung. Die Erfahrung zeige aber, dass die Fehlerquote bei automatisierten Verfahren oft niedriger sei als bei der Bearbeitung durch Menschen. Überall da, wo es einen Ermessensspielraum gebe, sei die Verwendung Künstlicher Intelligenz aktuell ohnehin ausgeschlossen, sagte der Staatssekretär.
Zum Einsatz von ChatGPT und vergleichbaren Werkzeugen laufe derzeit eine Erhebung des jeweiligen Bedarfs bei den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung. Außerdem sei bereits eine Ressortabstimmung zu Eckpunkten für den Aufbau eines Beratungszentrums Künstliche Intelligenz eingeleitet worden. Es sei wichtig, dass Synergien genutzt und nicht in den einzelnen Ministerien Insellösungen vorangetrieben würden.
Es brauche bei der Verwendung von KI in der Verwaltung eine Kultur des „Ermöglichens“ und der Innovation, sagte Richter. Das sei auch entscheidend, auch wenn es um europäische Regularien wie die geplante KI-Verordnung gehe.
Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag einen Vorschlag für den Einsatz von KI bei Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung abgelehnt. Die von der Länderkammer verworfene Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats hatte gefordert, im neuen Onlinezugangsgesetz „die Zulässigkeit des Einsatzes algorithmenbasierter Entscheidungsfindung und -vorbereitung in der öffentlichen Verwaltung zu normieren“. Ein Warten auf den europäischen Prozess dazu würde den Einsatz Künstlicher Intelligenz im öffentlichen Sektor in Deutschland ausbremsen. Bis das geplante Regelwerk der Europäischen Union, der sogenannte Artificial Intelligence Act, in Kraft tritt, könnten noch zwei Jahre vergehen.
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Stand vom 30.10.2020
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