Startschuss für das Projekt „Digitale Erklärungen“ BMI stellt Schriftformerfordernisse auf den Prüfstand

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Im Bundesinnenministerium (BMI) sagt man der Schriftformerfordnernis den Kampf an – wieder einmal. Mit dem Projekt zum Normenscreening „Digitale Erklärungen“ soll für eGovernment eine Bresche geschlagen werden. Die Behörden des Bundes wurden aufgefordert, die Notwendigkeit der Schriftformerfordernis in ihrem Bereich zu überprüfen.

In vielen Fällen gar nicht nötig: die Schriftformerfordernis
In vielen Fällen gar nicht nötig: die Schriftformerfordernis
(Bild: © nmann77 - Fotolia)

Als im August des Jahres 2013 das eGovernment-Gesetz des Bundes in Kraft trat, verbanden sich damit viele Hoffnungen. So sah das Gesetz bereits für den Sommer 2014 in der Verwaltung des Bundes die Möglichkeit vor, die De-Mail zum Ersatz der Schriftform einzusetzen.

Im Sommer 2015 heißt es dazu aus dem BMI: „Die Kommunikation mit der Verwaltung gestaltet sich heutzutage für Bürger und Unternehmen oft immer noch unnötig kompliziert. So fordern etwa viele Arbeitsabläufe händische Unterschriften, gegebenenfalls sogar das persönliche Erscheinen. Aktuell sieht das Verwaltungsrecht des Bundes noch mehrere Tausend Schriftformerfordernisse vor. Die Kommunikation mittels einfacher digitaler Erklärungen – wie eMails – wird durch bestehende Formanforderungen unterbunden.“

Diese strengen Vorgaben seien an einigen Stellen berechtigt, an anderen jedoch nicht mehr zeitgemäß.

„Die Bundesregierung hat deshalb ihr Programm „Digitale Verwaltung 2020“ verabschiedet. Dieses sieht unter anderem vor, die Arbeitsabläufe der Behörden durch die Nutzung digitaler Verfahren zu vereinfachen“, so das BMI weiter.

Das BMI-Projekt „Digitale Erklärungen“, dass ein umfassendes Normenscreening in den Bundesverwaltungen zum Ziel hat, soll nun wieder Tempo in das Projekt bringen.

So soll „Digitale Erklärungen dazu anregen, Alternativen zur bestehenden Schriftformer­fordernissen zu finden. Im Idealfall sollen Formanforderungen ersatzlos gestrichen werden. Ziel des Projektes ist es, Verwaltungs­leistungen – wo immer möglich - auch elektronisch anzubieten. Durch die einfachere Kommunikation soll mehr Bürgerfreundlichkeit und eine Entlastung der Behörden erreicht werden“, heißt es dazu jetzt aus dem BMI.

Schon jetzt enthalte das im Jahr 2013 erlassene eGovernment-Gesetz Regelungen, welche die absenderbestätigte De-Mail oder die eID-Funktion des neuen Personalausweises als elektronischen Schriftformersatz zuließen. Aber auch diese neuen Lösungen ließen sich gegebenenfalls durch noch einfachere Verfahren ersetzen, so das BMI in seiner Erklärung weiter.

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