Stand der Digitalisierung

Behörden-IT ist viel besser als ihr Ruf

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KI in der öffentlichen Verwaltung

Ähnlich zwischen Fortschritt und Sicherheit abwägen muss der öffentliche Sektor beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben dazu schon im letzten Jahr unter dem Titel „Künstliche Intelligenz: Einsatz in der öffentlichen Verwaltung und in der Justiz, Haftungssysteme und Risiken bei der Nutzung“ eine beachtliche Vorarbeit geleistet. Exemplarisch dafür steht das Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI) des Bundesinnenministeriums (BMI), das 179 KI-Projekte ausweist. Auf kommunaler Ebene sind Chatbots wie der Prototyp „Parla“ (Wissensmanagement für Verwaltungsdokumente) in Berlin oder der digitale Bürgerassistent „Lumi“ in Heidelberg zu nennen.

Es gibt sehr viele potenzielle Anwendungsgebiete für Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung, allen voran der KI-Einsatz in Fachverfahren. Die dort erzielbaren Effizienzgewinne sind enorm, wobei die Grundwerte der öffentlichen Verwaltung wie Zuverlässigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen gewahrt bleiben müssen. KI-Halluzinationen, wie sie bei Consumer-Services an der Tagesordnung sind, kann sich die öffentliche Hand nicht leisten. Der sensible Umgang mit Künstlicher Intelligenz ist deshalb der richtige Weg.

Digitales Bürgerkonto zur bidirektionalen Kommunikation

Viel zu wenig Beachtung hat bislang das von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger unter dem Namen „Next Germany“ forcierte digitale Zukunftsprogramm für Deutschland erfahren. Es ist im Getöse um die „großen politischen Themen“ untergegangen, obwohl es richtungsweisend für Digitaldeutschland ist.

Ein Schlüssel dazu ist die Etablierung einer digitalen Identität (eID) mit bidirektionalem Nutzerkonto zur Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung. Hierzu soll das bereits 2019 eingeführte Nutzerkonto BundID 2026 zur DeutschlandID weiterentwickelt und bis 2027 in das EU Digital Identity Wallet integriert werden. Dieser Weg hin zu einem bundesweit standardisierten und funktional erweiterten „digitalen Bürgerkonto“ ist im reformierten Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) vorgesehen. Der zentrale „Deutschland-Account“ bildet die Grundlage für das Once-Only-Prinzip: Bürgerinnen und Bürger müssen bestimmte Daten oder Nachweise künftig nur noch einmal angeben, weil Behörden diese Informationen untereinander digital austauschen können.

Die Kombination aus verstärkter Digitalisierung der Verwaltung einerseits und der Einführung digitaler Ausweisdokumente –vom Personalausweis über den Führerschein bis hin zur Versicherungskarte –andererseits birgt ein enormes Potenzial. Schlüssel für die Einführung eines bundesweit einheitlichen Digitalstandards, an dem sich alle Bundesländer und Kommunen orientieren werden, ist das Wallet im Smartphone. Die zeitliche Zielsetzung ist sehr ambitioniert. Da Sicherheit aber vor Schnelligkeit geht, ist im Zweifelsfall eine verzögerte sichere Lösung besser als eine vorschnelle unsichere.

Online-Notarverfahren als Best Practice

Positiv sind auch die Fortschritte beim Online-Notarverfahren zu werten. Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen sind für viele unternehmerische Vorgänge unverzichtbar, um Rechtssicherheit zu erlangen. Diese Verfahren per Videokonferenz rechtssicher durchführen zu können, ist ein Meilenstein.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die anstehende Digitalisierung des Führungszeugnisses, das Menschen häufig benötigen, wenn sie eine neue Arbeitsstelle antreten. Mit rund fünf Millionen ausgestellten Zeugnissen pro Jahr gehört es zu den am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen in Deutschland.

Ebenfalls ein Meilenstein: Ab Juli dieses Jahres soll die Einkommensteuererklärung in Deutschland erstmals vollständig per Smartphone möglich sein. Grundlage ist eine neue Funktion innerhalb der App MeinELSTER+, die von Bayern im Auftrag von Bund und Ländern entwickelt wurde.

Digitale Souveränität ist nur langfristig zu erreichen

Neben der flächendeckenden Einführung digitaler Angebote für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ist die Herstellung einer digitalen Souveränität ebenso wichtig. Dies ist allerdings ungleich schwieriger. Die weitgehende Abhängigkeit deutscher Behörden von US-amerikanischen Anbietern etwa bei Bürosoftware oder bei Cloud-Diensten ist kein Zustand, den wir auf Dauer hinnehmen sollten. Zwar gibt es hierfür keine kurzfristigen Lösungen. Aber wir müssen heute die Weichen richtig stellen, um morgen oder übermorgen die digitale Souveränität Deutschlands zu erreichen.

Der Autor
Heinz-Peter Steiner ist Leiter für den Sektor Öffentliche Verwaltung bei der TIMETOACT GROUP.

Bildquelle: Heinz-Peter Steiner

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