Die deutsche Justiz soll künftig über eine bundesweite Cloud arbeiten – das haben die Justizministerinnen und -minister bei ihrem jüngsten Bund-Länder-Digitalgipfel beschlossen. Eine erste Version soll bis Ende 2026 stehen – Unsicherheiten gibt es bei der weiteren Finanzierung.
Über eine bundesweite Cloud sollen IT-Lösungen für die Justiz effizient und schnell entwickelt, aktualisiert und zur Verfügung gestellt werden.
(Bild: Alex – stock.adobe.com)
Beim Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern am 28. November stand ein Projekt im Fokus: die Entwicklung einer bundesweiten Justizcloud. Die Cloud soll virtuelle Infrastruktur und Plattformen standardisieren und bündeln. Anwendungen können schneller und kostengünstiger entwickelt und auch schneller in Betrieb genommen werden. Das betrifft aktuell zum Beispiel die bundesweite Nutzung des neuen Gemeinsamen Fachverfahrens (GeFa) oder des länderübergreifenden Registerfachverfahrens (AuRegis). Weitere Vorteile sind die Verbesserung der Servicequalität (Verfügbarkeit, Stabilität und Performance) und die gemeinsame Nutzung knapper Fachkräfteressourcen. Mit der Justizcloud sollen auch die Voraussetzungen geschaffen werden für zentrale Justiz-Onlinedienste, KI-Einsatz und eine bundeseinheitliche Beweismittelcloud. Die Umsetzbarkeit des Vorhabens wurde zuvor in einer Machbarkeitsstudie untersucht.
Hintergrund
Die Justizministerinnen und -minister von Bund und Ländern hatten sich bei ihrem Digitalgipfel im März 2023 auf das gemeinsame Ziel einer digitalen und zukunftsfähigen Justiz geeinigt, die mit hoher Qualität arbeitet, Vertrauen und Akzeptanz findet. Für die Umsetzung dieses Ziels wurde die Nutzung sicherer und datenschutzkonformer Cloudtechnologien als wesentliches Handlungsfeld identifiziert und eine Machbarkeitsstudie zum Aufbau einer bundesweiten Justizcloud beauftragt. Diese Studie liegt seit Oktober vor.
Bis Ende 2026 ist die schrittweise Umsetzung einer ersten lauffähigen Version der Justizcloud vorgesehen – nach einer Vorbereitungsphase 2025. In einer gemeinsamen Erklärung des Digitalgipfels wird das Bundesjustizministerium ersucht, ein Folgeprojekt für die Vorbereitungsphase des Aufbaus aufzunehmen, das durch Mittel aus der Digitalisierungsinitiative der Justiz finanziert werden soll. Im Rahmen dieser Digitalisierungsinitiative stellt der Bund bis 2026 jährlich bis zu 50 Millionen Euro, insgesamt bis zu 200 Millionen Euro, zur Verfügung. Die Umsetzung von über die Vorbereitungsphase hinausgehenden Maßnahmen bleibe künftigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten.
Justizcloud: das Zielbild
In der gemeinsamen Erklärung wird das fachliche, technische und rechtlich-organisatorische Zielbild der bundesweiten Justizcloud beschrieben. Demnach liegt der fachliche Fokus auf den neuen, bereits als „cloud-ready“ entwickelten Verfahren (GeFa, AuRegis). Bestehende Anwendungen sollen, sofern sinnvoll und wirtschaftlich, für die Cloudnutzung ertüchtigt, zudem passende Lösungen aus anderen Bereichen nachgenutzt werden.
Aus technischer Sicht ist im ersten Schritt eine „Private Community Cloud“ geplant – aufbauend auf den bestehenden Ressourcen der öffentlichen IT-Dienstleister, „die über ein justizeigenes Netz miteinander verbunden werden“. In einer weiteren Ausbaustufe sollen die technischen, rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um auch private Cloudanbieter einzubinden. Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher des BMJ, die Erkenntnisse der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie seien von Anfang an im Vorhaben berücksichtigt worden.
In Bezug auf das rechtlich-organisatorische Zielbild sind sich die Justizministerinnen und -minister einig, dass der Aufbau eines bundeseinheitlichen Cloudbetriebs neue Formen der Zusammenarbeit auf operativer Ebene erfordert. Anzustreben sei die Gründung einer staatlichen Stelle im Wege eines Staatsvertrags, die den Betrieb der Justizcloud eigenverantwortlich übernimmt. Auf die Frage, warum eine weitere staatliche Stelle gegründet werden soll und welche Alternativen geprüft wurden, heißt es aus dem Ministerium: „Die Gründung einer staatlichen Stelle für den Betrieb der gemeinsamen Plattformdienste von Bund und Ländern wurde unter Abwägung weiterer Alternativen – wie dem Aufbau eines eigenen Rechenzentrums für die Justiz – als die wirtschaftlich sinnvollste und eine rechtliche umsetzbare Lösung bewertet.“ Der Vorteil sei insbesondere, dass das für den Betrieb erforderliche Fachpersonal nur einmal zentral aufgebaut werden müsse.
Die neuen Zusammenarbeitsmodelle auf operativer Ebene sollen mit den bestehenden Strukturen auf strategischer Ebene verzahnt werden. Zu letzteren gehört der E-Justiz-Rat, der auch den Austausch mit dem IT-Planungsrat pflegt.
Bundesjustiz- und digitalminister Dr. Volker Wissing sieht das Ergebnis des Gipfels als einen Erfolg. „Ich bin überzeugt: Für unsere Justiz kann eine einheitliche Cloud-Lösung ein Gamechanger sein“. IT-Lösungen könnten dadurch effizient und schnell für die gesamte Justiz entwickelt, aktualisiert und zur Verfügung gestellt werden. Wichtig sei nun, dass dem Beschluss auch Taten folgten, so Wissing.
Stand: 08.12.2025
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Länder dringen auf Finanzierungszusagen
Die Verantwortlichen der Länder unterstreichen ebenfalls die Rolle der Justizdigitalisierung – aber auch die der Finanzierung. So erklärte Anna Gallina, Senatorin und Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg: „Der Schritt der digitalen Transformation war lange überfällig und ist auch noch lange nicht abgeschlossen.“ Der Bund müsse die Länder weiterhin finanziell unterstützen, unabhängig vom Ausgang der anstehenden Bundestagswahl. „Wir sehen bei der weiteren Digitalisierung der Justiz eine große und parteiübergreifende Einigkeit, das stimmt mich optimistisch“, das Mammutprojekt Digitalisierung dürfe deshalb nicht auf die lange Bank geschoben werden. „Bund und Länder tragen gemeinsam eine große Verantwortung für die Ausstattung und Zukunftsfähigkeit der Justiz“, so Gallina.
Wichtig sei, dass der Bund mit der Digitalisierungsinitiative auch in Zukunft die Mittel bereitstelle, die es braucht, um das Thema im Schulterschluss mit den Ländern zügig voranzutreiben“, betonte auch die niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann.
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz des Freistaats Bayern, hob das Potenzial des Projekts hervor: „Mit einer bundesweiten Justizcloud erarbeiten Bund und Länder gemeinsam Technologien für eine unabhängige und zukunftsfähige Justiz“, wies aber auch auf die noch nicht ausreichend geklärte Finanzierung hin. Die Länder, ohnehin stark gefordert durch von Bundesgesetzen verursachte Aufgaben, dürften nicht weiter belastet werden: „Die Justizcloud muss kommen – aber nicht allein auf Kosten der Länder.“