Gesetzgebung Online-Verfahren und Reallabore in der Justiz

Von Nicola Hauptmann 3 min Lesedauer

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Ein neues Gesetz soll den Weg frei machen für Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit, dabei geht es zunächst die Erprobung. Das gemeinsame Projekt „Reallabor Basisdokument“ von Bayern, Niedersachsen und der Universität Regensburg ist hier bereits weiter.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.(©  Have a nice day – stock.adobe.com)
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
(© Have a nice day – stock.adobe.com)

Während vielen Gerichten, gerade in der Strafgerichtsbarkeit, noch die Einführung der E-Akte Kopfzerbrechen bereitet, zeichnen sich bereits weitreichendere Veränderungen in der Justiz ab. Digitale Technologien haben das Potenzial, nicht nur durch Automatisierung und KI-Einsatz die Arbeit der Richter und Anwälte erheblich zu erleichtern, sondern auch die Verfahrensführung und den Parteivortrag zu verändern.

Derzeit befindet sich ein Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren, der der Einführung von Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit den Weg ebnen soll. Über dieses zivilgerichtliche Online-Verfahren sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Zahlungsansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend machen können. Gleichzeitig soll durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge die Arbeit der Gerichte effizienter werden. Als Ziel ist eine „einfache und moderne Verfahrenskommunikation durch eine bundeseinheitliche Bereitstellung von digitalen Eingabesystemen und Plattformlösungen“ definiert.

Bei der Einführung von Online-Verfahren werden insbesondere die heterogenen Anforderungen, die „die technische Landschaft der Justiz mit ihren föderalen Strukturen mit sich bringt“, als Herausforderung gesehen. Daher sollen zunächst mit einer Erprobungsgesetzgebung Freiräume geschaffen werden, um „bundeseinheitlich und zeitlich befristet neue Verfahrensabläufe und moderne Technologien zu erproben“ – kurz: Es soll das Instrument der Reallabore genutzt werden.

Diskussion im Bundestag

Der neue Paragraph 1126 der Zivilprozessordnung (zur digitalen Strukturierung) solle dafür sorgen, dass Schriftsätze und weitere Anträge besser strukturiert werden und somit Geschwindigkeit in der Bearbeitung standardisierter Aufgaben erreicht werde, resümierte Susanne Hierl, MdB, bei der ersten Lesung im Bundestag. Dies sei ein Anfang; erhebliche Erleichterung im Prozessablauf und damit wirkliche Beschleunigung bringe es aber nicht. Als ein Beispiel, wie man es stattdessen angehen könnte, nannte sie das gemeinsame Projekt der Universität Regensburg und der Länder Bayern und Niedersachsen, bei dem im bundesweit ersten Reallabor zum Zivilprozess ein Basisdokument erprobt wurde. Dabei sei es nicht nur um bessere Strukturierung des Prozessvortrags gegangen, jeder Beteiligte habe auch die Möglichkeit, den Prozessstoff passend für sich aufzuarbeiten. Es gebe eine Hinweisfunktion für Richterinnen und Richter und die Möglichkeit, Beweismittel einzubinden, „somit eine einfachere Bearbeitung und damit schnellere Verfahren".

Reallabor Basisdokument

Das gemeinsame Projekt „Reallabor Basisdokument“ der Justizministerien Bayerns und Niedersachsens sowie der Lehrstühle für Deutsches Verfahrensrecht (Prof. Dr. Althammer) und für Medieninformatik (Prof. Dr. Wolff) der Universität Regensburg sollte Erkenntnisse zu den digitalen Möglichkeiten einer formellen Strukturierung des Parteivortrags im Zivilprozess erbringen. Dabei wurde die „konzeptionell weiterentwickelte Idee eines digital organisierten Parteivortrags“ in Form eines digitalen Basisdokuments an vier Landgerichten Bayerns und Niedersachsens im bundesweit ersten Reallabor auf dem Gebiet des Zivilprozesses praktisch erprobt. Durch die Bündelung des Parteivortrags und der richterlichen Hinweise ersetzt das Basisdokument den Austausch von Schriftsätzen mit Sachvortrag und Rechtsausführungen. Die erprobte Umsetzung des Basisdokuments sei von einem Großteil der Erprobungsteilnehmenden konzeptionell positiv bewertet worden, heißt es im Abschlussbericht.
Derzeit sei die Entwicklung offen, so Prof. Dr. Christoph Althammer. „Für eine Fortsetzung der Arbeiten an einem Basisdokument bedarf es gesetzlicher Grundlagen, etwa in Form einer Experimentierklausel. Darüber wird derzeit in der Rechtspolitik diskutiert.“ Insbesondere befasse sich eine von Bund und Ländern eingesetzte Reformkommission, die bis Ende 2024 Vorschläge für einen „Zivilprozess der Zukunft“ erarbeite, auch mit dem digitalen Parteivortrag.

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„Wir müssen den Anspruch haben, den gesamten Prozess neu zu gestalten: dynamisch, agil und zukunftsorientiert“, forderte Hierl.

Zum als besonders eilbedürftig eingestuften „Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“ hat inzwischen auch der Bundesrat Stellung genommen und ist dabei der Empfehlung des Rechtsausschusses gefolgt. Dieser hatte zwei Änderungsvorschläge eingebracht: Die gerichtsbezirksübergreifende Zuständigkeitskonzentration für bestimmte Sachgebiete soll auch bei der Erprobung des Online-Verfahrens möglich sein – dem stimmte die Bundesregierung zu – und die Gerichtsgebühren sollten höher angesetzt werden, was die Bundesregierung laut ihrer Unterrichtung ablehnte.

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